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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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März IS 52.

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'hrcn Korper. sonder» nnch rücksichtlich ihres Gutes sehr nnchtheilig sei. Für die Gesungenen verwenden sick»nn fortwährend ihre Verwandten. Jene seien nicht in der ihnen beigelegten Absicht 'in das Mailändiscbegekommen, sonder» nm ihre Ansprüchen zu beziehe», und bewaffnet seien sie nur deß.vegc» gewesen weil s cgewisse Nachstellungen befürchteten. Solcher Art seien die Orte dringend gebeten worden sich' bei demGubernator für jene zu verwenden. Die Boten bitten daher den Gubernator, er wolle die lange Gefangenschaftberücksichtigen, den Betreffenden Gnade erweisen und sie freilassen und dafür sorgen, daß ihnen ihr Eiqentbundas sie mit sich führten, es bestehe in Pferden. Waffe» oder Andern,, unentgeldlich zurückgestellt werde'Man hoffe zuversichtlich, er werde sich den Obern der Boten günstig erzeigen, was diese im gegebenen Falle

auch thnn werde». n. SI. Solothum: Misswcubuch Ao. ZI, S. S7 (lateinisch,.

Zu p. 15i>2, 15. März. Die eilf Orte an den König. Auf dieser Tagleistung sei ein Edelmann'Namens Gilbert Girard. Herr von Ehastel, ein guter Freund der Eidgenossen, vor ihnen erschienen undhabe eröffnet: Unglücklicherweise und in Folge seiner Jugend habe er im Jahre 1546 an Anto» Mcrcnereinen Todtschlag begangen, in Folge dessen er seine Besitzungen habe meiden müssen, obwohl er sich mit derGegenpart ausgesöhnt hatte; er bitte, sich zu seineu Gunsten bei den, König zu verwenden Da man ibnals einen guten Edelmann und tüchtigen KriegSmann kenne und eine besondere Zuneigung zu ilm, trage undihn daher gerne in alle» ziemlichen Sachen unterstütze, so bitte man den König, zumal der Edelmann inseinem Dienste sei und ihm bisher tapfer gedient habe und ihm im Kriege wieder' dienen könne was erauch gerne thnn wolle, und in Betracht der besondern Art und Weise, wie jener Unfall an ihn herangetretensei. wie sich das ans einem diesfalls eingezogenen Bericht ergebe, wovon man ein Doppel übersende derKönig möge sich mit seiner bisherigen Bcrbannung und der ganzen Schädigung begnügen ihn. aus Liebezu den Eidgenossen verzeihen, ihn wieder auf seine Besitzungen kommen lassen und alle gegen ihn erfolgtenErlasse als erloschen erklären und bei den betreffenden Amtsstellen das zum Vollzuge dieses Gnaden,>ewsNöthige anordne». (Folgt hierauf bezügliches Detail). Man ,volle nämlich nicht, daß der genannte Gilbertder gute Freund der Eidgenosse», weiterer Bedrängniß ausgesetzt werde und zwar weil man Vielesvon seinen guten Diensten, d.c er den. König und den Eidgenossen erweisen könne erwarte Man bittewiederholt den König, zu Ehren der Eidgenossen d.e verlangte Gnade zu ertheilen und hierüber an MarckeFernere, seinen Gesandten, Bericht zu geben, damit er ihn jenem mittheilc (pm.r w g.. Wenn'

er dieses thue. so .verde er die Eidgenossen sehr erfreuen und sie stets mehr und mehr geneigt finden. Es

siegelt Solothurn. K. A. S °I°thu, - MWvenbuch N°. ZI. S. es (französisch,.

Zu «I. 1552. 15. März (Dienstag»^ Die Boten der eilf Orte an Zürich Der Sendbote

des Königs von Frankreich habe wegen eures Aufbruchs e.nen Tag nach Solothurn beschrieben Da'wisckienaber seien andere Händel eingefallen, d.e man denen von Zürich berichten müsse und die sie aus dembeiliegenden Abschied entnehmen mögen, um auf die nächste Tagleistung Instruction zu ertheilen Es siegeltsolothurn. S.' «. Mich: Acten Solothurn. - a. A. Solothurn: Missioc,.buch A°. St. S. bi.

Zu 1. 1552, 16. März (Mittwoch nach Reminiscere). Die Boten der Vkl Orte an Georg vonRivc. Herrn zu Prangin und ..Landvogt" zu Neuenburg. Auf Befehl der Obern sei ihm ob der letztenTagleistung zu Baden in Betreff des Prädicanten von St. Bläsi, der für die seiner wegen nufgelanfcnenKosten Bürgen gegeben habe, und in Betreff Farels, der ivie der andere gehandelt habe und den der vonRivc auf Verlangen dem Landfrieden gemäß zu strafen anerboten habe, geschrieben worden. Da zumBedauern der Obern hierüber noch keine Antwort erfolgt sei. so seien die Boten neuerdings beauftragtivorden, dem Gubernator ernstlich zu schreiben. Da der Prädicant von St. Bläsi landräumig gewordensei. so soll er dessen Bürge» anhalten, die von den Obern oder ihren Gesandten seiner wegen'gehabtenKoste» zu vergüten. Ebenso soll er den Farel, iveil auch dieser wider den Landfrieden gehandelt habebestrafen. Er möge seine Antwort durch den hinkommenden Boten denen von Solothurn übersenden. Essiegelt Solothurn. n, A. Solothuc», Missivcnlmch No. Zt. S. öö.