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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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März 1552.

Die hier erwähnte schriftliche Eingabe des französischen Gesandten recapitulirt die nmnittclbar vorher-gehende in diesem Abschied enthaltene Verhandlung, versichert den festen Willen des Königs, die Tractatcgenau zu erfüllen, die Eidgenossen mögen ihrerseits dieses auch thnn; wenn die Obern der Boten vernehmen,daß das Geld am bestimmungsgemäßen Orte sei, werden sie der Verabfolgung der Knechte gewiß nichtsentgegenhalten. Der Gesandte habe deßhnlb vorgenommen, mit den Hauptleuten zu unterhandeln. Wenneinige Orte ihre Leute nicht wollten ziehen lassen, so würde er gemäß dem Befehl des Königs die betreffendeZahl anderswo aufbringen, um die Mannschaft vollzählig zu bekommen.

St. A. Lucern: Allgem. Abschiede I>, k. ö. St. A. Zürich! Abschiede Band IS, k. ZS0. L. A. Schwyz: Abschiede. a. A. Basel:Abschiede Band 24. K. A. Freiburg: Badischc Abschiede Bd. 15, beim Abschied vom 4. Mai 1552. K. A. Schaphausen: Abschiede.

Zu I». 1552, 13. März (Sonntag Reminiscere). Die in Solothurn versammelten Boten von Lucern,Uri, Schwyz, Unterwaldcn, Zug, Glarus, Basel, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen und Appenzell an JohannAngelus Ritins in Bremgarten. Antwort auf sein Schreiben aus Bremgarten vom 10. März, betreffenddie Capitel zwischen dem Kaiser und den Eidgenossen wegen des Herzogthums Mailand. Da man diesfallsohne Instruction und nicht alle Orte der Eidgenossenschaft vertreten seien, so könne man keinen andern Bescheidgeben, als daß man die Sache in den Abschied genommen habe, um auf dem nächsten Tage hierüber Bescheidgeben zu können. Es siegelt Solothurn. K- s>- Solothurn: Missln-nbu-h N°. si, s. «s.

Zu «. Das Schreiben der eilf Orte an Hieronymus Frank in Bremgarte» als Antwort auf seineMissive vom 11. März ist datirt vom 13. März (Sonntag Reminiscere) und motivirt die Uneinläßlichkeitder Antwort mit dem Umstand, daß man nicht vollzählig versammelt und ohne Instruction sei. Es siegelt

SolotHurN. K. A. Solothurn: Missivenbuch No. 31, S. 46.

Zu <1 und v. Das Schreiben der eilf Orte an Schärtlin vom 13. März (Sonntag Reminiscere),besiegelt von Solothnrn, betont namentlich, daß Schärtlin Angehörige der Eidgenossen aus dem Thurgau,Rheinthal und von anderswoher unter die für den König geworbenen Landsknechte aufnehme. Ebenso dasvon den neun Orten (Art. v) an die eidgenössischen Knechte unter gleichem Datum erlassene Schreiben.Dasselbe macht den Betreffenden den Vorwurf,daß sy die art irs Vaterlands verlougnen und sich u)laudsknechtische begeben, das aber dheinem Eidgnossen wol nnstat". K. A. Solothuru, Missivenbuch No. s>, s.und «s.

1552, 13. März (Sonntag Reminiscere). Die Boten von Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug,Freiburg, Solothurn, Schaffhausen und Appenzell, zu Solothurn versammelt, an Zürich und Bern. HauptmannSchärtlin, der vom König von Frankreich beauftragt sei, einige tausend Landsknechte in dessen Dienst Z"nehmen, nehme hiefür Knechte aus einigen Orten und gemeinen Vogteien. Da die meisten (in Solothurnversammelten) Orte Antheil an den Vogteien haben, so haben die Boten im Namen ihrer Obern dem Schärtlingeschrieben, er solle sich der Eidgenossenschaft müssigen, und den Knechten mit ihm zu ziehen verboten. Obwohl mannun hiefür von denen von Zürich keinen Auftrag habe, so glaube man doch, sie werden einverstanden sein-Man bitte sie daher, dem Schärtlin und den Knechten im gleichen Sinne zu schreiben. Es siegelt Solothurn.

St. A. Zürich: A. Frankreich. K. A. Solothurn: Missivenbuch No. 31, S. 50.

Zu i». Die Missive der eilf Orte vom 15. März (Dienstag nach Reminiscere) enthält nebst dem imText angegebenen die Nachricht, man habe dem König den Aufbruch bewilligt, und den Inhalt von Art.!-Es siegelt Solothurn. K. A. Solothurn: Missivenbuch No. ZI, S. 52.

Zu v. 1552, 14. März, Solothurn. Die eilf Orte an Fernand Gonzaga, Gubernator zu Mailand. DerVogt oder Potesta von Mendris habe ihnen geschrieben, der über das Getreide gesetzte Commissar zu Mailandhabe den Johann Peter de Colesano und Laurenz de Turre (Torre) von Mendris, als sie ihrer eigenenGeschäfte wegen an die Grenzen von Mailand gekommen seien, in dem Verdacht, sie beabsichtigen ohne Erlaubmß(absguo vommissionö) Korn zu kaufen, und weil sie zur Vertheidigung bewaffnet waren, sofort nach Mailandführen lassen und daselbst vom 8. Februar bis jetzt zurückbehalten, was ihnen nicht nur mit Bezug auf