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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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März 1552,

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zerung" zu versammeln. Das sei ihm bewilligt worden; doch soll er keine Knechte von Solothurn annehmen,bei Strafe Leibs und Guts. Dieses wird in den Abschied genommen, Der Bote von Schaffhausenmeldet, in der Nähe von Schaffhausen werden bei 500 Reisige und auch Fußvolk angenommen, aus derGrasschaft Tprol sei der dritte Mann ausgezogen, es seien fünf Musterplätze bestimmt, nämlich zu Donau-wörth, Riedlingen, Nessclwangen, Ulm und Jngoldstadt; nach Stockach sei eine Menge Büchsenpulver geführtworden. Da man die Ursache von Allem dem nicht kenne, so finden die von Schaffhausen für gut, wenndieser und anderer Ursachen wegen ein gemeiner Tag angesetzt würde. Es wird dieser Meinung beigestimmtund ein Tag nach Baden auf Sonntag Judica, d. i. der 3. April, Nachts daselbst an der HerbergZu seil,, bestimmt. Man hat das auch denen von Zürich und Bern zugeschrieben. I. Auf Dienstag(15. März), als der Tag geendet war und die Boten verreiten wollten, erscheint der französische Gesandte"och einmal und meldet, das Geld für die gemeinen und besondern Pensionen liege zu Lyon bereit; jedesOrt möge seinen Boten hinsenden, so werde derselbe da bezahlt, oder man möge warten bis Mitte April,dann werde der Tresoricr das Geld nach Solothnrn herausbringen. Da nun nicht wohl möglich wäre, inder Zwischenzeit hinein und heranszureiten, so hat man gemeinsam beschlossen, bis im April zu warten; dochsoll der Tresorier gute Kronen bringen und es wird die Zustimmung der Obern vorbehalten. Welches Ortseinen Boten hincinsendcn will, soll das beförderlich dem französischen Gesandten nach Solothurn berichten.

Der benannte Gesandte macht Anzug, gemäß der Vereinung dürfe kein Theil auf seinem Gebiet Feindedes andern dulden- er begehre daher, daß man die Botschaft des Kaisers und andere Feinde des Königs ausdem Lande verweise Da man nicht allgemein hierüber instruirt ist, so wird das Verlangen in den Abschiedgenommen ,, Bischof und Rath von Wallis schreiben an die XIII Orte und legen Copien einer Misstvebei durch welche der Bischof auf den 1. Mai auf dem Concil zu Trient persönlich zu erscheinen aufgefordertwird - sie begehren diesfalls Rath. Weil ohne Instruction nimmt mau dieses in den Abschied, um aufnächstem Tag zu antworten. Als vorläufige Antwort wird dieser Beschluß an Bischof und Rath zu Wallis

übermittelt

... Verwendung der eils Orte für zwei in Mailand gefangene Mendriser; siehe Note.

I». Verwendnng der eils Orte bei», König von Frankreich für einen, wegen eines Todtschlags verwiesenen

Edelmann; siehe Note.

... Mittheilung der Verhandlungen an Zürich und Bern; stehe Note,

Verhandlung der VII (katholische») Orte betreffend Farel und den Prädicanten von St. Bläst;

stehe Note.

N^iüwik der Gesandte» auf der Rückseite des Basler Abschieds. Für Heini Schüttler vonGlarus ist dort leerer Raum gelassen; sein Name ist ergänzt aus der Glarner Instruction, St. A. Zürich:T ck disckw Ab chi d XI (resp. V1.I, N°, 1. Für Solothurn benennt das dortige Rathsbuch No. 50. S. 93vom 9^ Jn.-ca.it): Beide Schultheißeu und S. Schwaller.

^i-> Knreber Sammlung enthält a.a.O. diesen Abschied in doppelter Ausfertigung! gemäß den Ueber-s-bristen auf der Rückseite war das -ine Exemplar für Zürich, das andere für Schaffhausen bestimmt; in!lem fehlen i und in k der lebte Satz. Im Berner wie in. Zürcher und dann noch in I

der Einleitungs-Vordcrsatz.

Zu » Das Schreiben Morelets datirt von Basel den 4. März 1552 und ist, wie es scheint, andie einzelnen Orte der V-rcinung g-nchtct; enthält indessen nur was im Abschiedtext aufgenommen ist.

vre einze.nen vre -> ^ St. A. Lucer»: Acten Franlrcich. Ii. A. Schafihaustn: Correspcnidenien.

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