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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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608
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März 1553.

Buchstabe der Vereinung vorschreibe, daß der König in zehn Tagen nach seinein ersten Begehren sein Vorhabenins Werk setzen möge. Die Boten bleiben bei ihrer gegebenen Antwort und lassen dem Herrn Moreletanzeigen, man nehme die Angelegenheit wieder in den Abschied; inzwischen soll er keine Knechte annehmen,sondern die Antwort erwarten. Hieranf überreicht der genannte Gesandte eine schriftliche Antwort, von welcherjedem Boten eine Abschrift zugestellt und wobei der obige Abschied bestätigt wird, mit dem Beifügen, jedesOrt soll seine Antwort, ob man Boten nach Lyon senden oder warten wolle bis Mitte April, schriftlich deinGesandten des Königs nach Solothnrn senden; im Falle man warten will bis Mitte April, so soll dann derTresorier das Geld herauskommen lassen; inzwischen aber mag dann mit dem Aufbruch fürgefahren werden,I». Angelus Nitius schreibt, er begehre auf dem nächsten (gegenwärtigen?) Tag Antwort in Betreff derCapitel zwischen dem Herzogthum Mailand und den Eidgenossen, welche Angelegenheit, wie man ihm berichtethabe, in den Abschied genommen worden sei. Es soll sich nun jedes Ort berathen, um Antwort zu geben.«. Der päpstliche Gesandte, Hieronymus Frank, hat geschrieben, da der Papst in der Vereinung vorbehaltenworden sei, so möge man nicht gestatten, daß die eidgenössischen Knechte wider den Papst gebraucht werde».Man antwortet ihm, man wolle dieses Begehren heimbringen. Auf den nächsten Tag soll jeder Bote hierüberinstruirt werden. «I. Da man vernommen hat, daß Hauptmann Schärtlin einige Eidgenossen aus demThurgau und ans andern gemeinen Vogteien und Orten anwerbe, so schreibt man ihm, er solle sich dessenmüssigen und die allfällig schon angenommenen entlassen. Würden er oder seine Befehlsleute dieses übersehen,so hätten sie die Strafe zu erwarten. «. Den gemeinen Knechten,so vorhanden", wird geschrieben, siesollen unter keinen Landsknechten ziehen, sondern bei Gewärtigung der Strafe heimkehren, und wenn siekriegen wollen, auf die Hauptleute der Eidgenossen warten. Hiezu haben die Boten von Glarus und Baselnicht einwilligen wollen. An die von Zürich lind Bern wird geschrieben, sie mögen dein Schärtlin undseinen Vefehlsleuten nicht gestatten, in ihren Landen Eidgenossen aus gemeinen Vogteien, an denen sie Anthesthaben, anzuwerben. K. Da angezogen wird, wie einige Kitechte himvegziehen und dann ohne Paßport wiederheimkehren, so soll das jeder Bote heimbringen, damit man ein Einsehen thue und sich berathe, wie man siebestrafen solle oder wolle. K». Peter Paul Castanea von Lauis hat einen langwierigen Span mit seineinBruder gehabt. Man will sich mit demselben nicht behelligen, sondern die Sache bleiben lassen, wie sie z»Baden verlaufen ist. Daneben läßt man ihm anzeigen, er solle mit der Frau nichts Unbilliges vornehme»/und wenn er zu gemeinen Tagen erscheinen wolle, soll er dem Bruder hiezu verkünden, i. Die Boten vonSolothurn berichten instructionsgemäß, letzter Tage sei Hauptmann Schärtlin erschieneil und habe unterVorlage einer Credenz vom König von Frankreich eröffnet, wie einige und der Mehrtheil der Fürsten undStände der deutschen Nation bei dem König erschienen seien und sich über den Kaiser höchlich beklagt haben,wie er sie gänzlich und tirannisch unterdrücke, an ihnen weder Zusage noch Brief und Siegel halte, vielmehrsich unterstehe, nicht nur das deutsche Land sondern auch andere Fürsten und Potentaten unter seineil spanische»Zwang zu drängen und vielleicht beabsichtige, nach Unterdrückung der Deutschen Frankreich und die Eidgenosse»zu trennen. Deßhalb habe der König mit den betreffenden deutscheil Fürsten ein Verständniß geschloffen u»dsei Willens, dem Vorhaben des Kaisers Widerstand entgegen zu setzen. Da der König sich nun in starkerRüstung befinde, so habe er dein Schärtlin aufgetragen, einige tausend Landsknechte zu werben und z»versammeln wie er möge. Da die von Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen ihm bewilligt hasten, solcheLandsknechte an Orten, die dem Rheine zunächst gelegen seien, zu versammeln, so habe er die von Solothur»auch gebeten, ihm zu vergönnen, in ihrem Gebiet an geeigneten Orten solche Landsknechtemit ziemlicher