März 1552.
607
205.
Sotothurn. 1552, 13. März (Sonntag Reminiscere).
^ .. - Allaem. Abschiede l>, k. I, Ttaatsar-iiiv :!>>>>ei,! Abschiede Band IS. k. ZSS und S25.
<-Ztaat«ar , » »lülckiiedc I5t0—löl». c. SS. LanbcSarchiv Scliwvz: Abschiede. Ka»tou«ar»iv GlaruS: Abschiede.
Staatsarchiv ^ ein, !-°o) ^.„.^„»a.cinv Jreibur-, - Uneingebundene Abschiede. K-»,tonsareI>j» Solothurn- Abschiede Bd.Sl.
«<...to..«orN>.o Bas-.- Absch.ede -ian I-andeaareinu Bpp-n;-.. - Abschiede.
Tag von eilf Orten (ohne Zürich und Bern).
Gesandte- Lucern. Schultheiß Hug. Uri. Annnann Brücker; Ammann Arnet (Arnold). Schwyz.Ammann Jnderhalden. Obwalden. Vogt Sigerist. Nid mal den. Ammann Lussi. Zug. Der jungBolsinger Glarus. Landvogt Tschudi; Heini Schlittler, Vogt. Basel. Onofrion Holzach. Frei bürg.Landvogt Freitag; Seckelmeister Reif. Solothurn. Schultheiß Graf; Schultheiß Sun); der Seckelmeister.Schaffhauseu Junker Wilhelm von Fulach. (Appenzell nicht genannt).
tt. Der Gesandte des Königs von Frankreich, der Herr von Marche-Fcrriere, hat den eilf Orten Lucern.Uri Schmu- Untermalden ob und nid dem Wald, Zug, Glarus, Basel, Freiburg, Solothurn, Schaffhausenund Appenzell die mit dem König in der Vereinung stehen, geschrieben, es werde ein Aufbruch von0000 Knechte.! aus der Eidgenossenschaft verlangt und deß.vegen dieser Tag in seinen Kosten nach Solothurnangesetzt- er wiederholt nun dieses Begehren persönlich und beruft sich hiebei auf die bestehende Vereinung.Die Instructionen lauten zwar ungleich, doch geht die Meinung der Mehrheit der Orte dahin: wenn derKönig halte was der Friede und die Vereinung vorschreiben, und die auf Lichtmeß verfallenen gemeinenund besondern Pensionen bezahle, so wolle man ihm solches ebenfalls halten und die Knechte verabfolgenlassen doch sollen dieselben nur nach Inhalt der Vereinung gebraucht werden. Der Bote von Schwyz hatindeffen nur Auftrag, auzuhören und heimzubringen was verhandelt wird, er glaubt aber, seine Obernwerden sich von den übrigen Eidgenossen nicht söndern. Der Gesandte von Basel ist instruirt, den Aufbruchzu bewilligen; weitern Auftrag hat er nicht und will sich auch nicht weiter einlassen. Schaffhausen will mitden übrigen Orten halten was die Vereinung vorschreibt; wenn aber ein oder anderes nicht dazu stimmte,so soll der Gesandte die Sache wieder heimbringen. Der Entschluß der Mehrheit wird nun dein französischenGesandten eröffnet, worauf derselbe entgegnet, er sei beauftragt die Knechte gemäß der Vereinung zu fordern;dieselben werden aber auch uur nach dem Buchstaben der Vereinung gebraucht werden. Die Pensionenbetreffend so seien dieselben deßwegen noch nicht bezahlt worden, weil dem Tresorier das Geld dafür inBritannien angewiesen worden sei und er daher dasselbe wegen der Entfernung nicht sofort nach Lyon habeliesern können - ferner habe der Gesandte („er") mit den Knechten, die in das Piemont aufgebrochen, nachCammerach auf die Musterung gehen müssen, was ihn verhindert habe und deßwegen habe er das Verzeichnis)( den Stat") nicht aufstellen können. Nun aber sei das Geld zu Lyon bereit und es mögen die Eidgenossennach acht Tagen ihre Boten hincinsenden, wodann der Tresorier sie bezahlen werde, oder aber, wenn esihnen gefällig sei wolle man auf Mitte April die gemeinen und besondern Pensionen nach Solothurn schicken;es solle also de/Pensionen wegen der begehrte Aufbruch nicht gehindert werden. Die Boten wiederholenhierauf die Antwort wenn der König halte und zahle was er schuldig sei, so werde man ihn. auch haltenund die Knechte folgen lassen; worauf „gemelter Herr Morlet" seine Verheißungen und Anerbieten in Betreffder Pensionen bestätigt; man habe ihn noch nie als lügenhaft erfunden; dabei möge man bedenken, wie der