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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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März 1552.

204.

Mcrn, Sotolljurn, Zürich, Schaffßnuscn. 1552, 9. und 10. Marz f.

Der König von Frankreich bewirbt sich bei einzelnen Orten um Durchpas;, Aufenthalt und Bewaffnungseiner nach Deutschland bestimmten Truppen.

1. 1552, S. März. Vor dem Rathe zu Bern erscheint Hauptmann Sebastian Schärtlin und eröffnetden Gruß des Königs von Frankreich, läßt seine Credenz verlesen und zeigt des Fernern an: die Kurfürstenund andere Fürsten des heiligen Reichs haben einen Bund mit dein König von Frankreich gegen den Kaisergemacht! die Gründe hiefür seien jedermann bekannt. Er begehre nun, daß die von Bern ihm bewilligen,zu Aaran, Brugg, Lenzburg und Aarburg und daumher die Landsknechte zu versammeln, bis im Juli,ihnen Speise zu verkaufen und ihnen einen Prädicanten, den Herrn Müßlin oder Megger von Augsburg,zu bewilligen,mit crpietung und anzöig, woran die fachen glägen". Der Rath beschließt, au die vonBrugg, Aarau, Lcnzburg und Aarburg zu schreiben, sie sollen die Landsknechte dulden, wenn sie sich bescheidenhalten, und zur Fürsorge Wachen ausstellen. Ferner werden ihnen tausend Spieße, beschlagene undunbcschlagene, bewilligt, um fünf Batzen. Ebenso wird ihnen der Prädicant Megger gestattet.

St. A. Bern: Rathsbuch Ro. s>0 und 320, erste Abthl. S. St«.

2. 1552, 1(1. März. Vor dem Rathe zu Solothurn erscheint Sebastian Schärtlin im Namen desKönigs von Frankreich und eröffnet, unter Darlegung einer diesfälligen Credenz, die Fürsten in Deutschlandhaben sich bei dem König beklagt, wie der Kaiser sie tirannischer Weise wider Brief und Siegel bedränge!zwei halte er über Zusage (?) im Gefängnis; . . . .; sie haben den König gebeten, ihnen Hülfe zu gewähren.Nachdem der König ersehen habe, daß der Kaiser Alles unter seinen spanischen Zwang bringen wolle, habeer mit dem Mehrtheil der Deutschen ein Bündnis; errichtet. Da er nun einige tausend Knechte hinführensollte, so bitte er, diesen Durchpas; zu gewähren, bei Dörnach, Ehrlisbach und wo er die Landsknechtesammeln könne. Er wolle mit den Hauptleuteu reden, daß die Wirthe bezahlt werden sollen. Der Rathbeschließt, dem König sei der verlangte Paß bewilligt, sofern die Knechte bezahlen; und dann sollen beiStrafe von Leib und Gut keine Knechte von Solothurn angenommen werden.

K. A. Solothurn: Rathsbuch N°. 60, S. los.

Die Schrift läßt zu wünschen übrig und muß daher das Referat mit einigem Vorbehalt gegeben werden-

3. 1552, 17. März. Zürich an Schaffhauseu. Antwort auf des letzter» Brief betreffend den Vortrag,den Gabriel Arnold im Namen des Königs von Frankreich und wegen des Hauptmanns SchärtliSchaffhausen gethan hat. Der genannte Arnold habe auch an Zürich das gleiche Begehren in Betreff desPasses und der Waffen gestellt. Man habe ihm hierauf geantwortet: Zürich sei eine freie Stadt undhabe bisher jedem, dem Kaiser, König und andern Fürsten Durchpaß gestattet! das werde man in Betrachtdes Friedens und der Verkommniß, in welcher man gegen den König stehe, demselben dermalen auch gewähren!doch sollen seine Leute nicht haufenweise und nicht mit Fähnchen, sondern ungefährlicher Weise durchziehe»imau gestatte ihnen auch nicht, auf dem Gebiete derer von Zürich Knechte anzunehmen oder sich lange daselbstaufzuhalten. Mit Spießen und Büchsen sei man, zumal in Betracht der gefährlichen Umstände, nur färden eigenen Bedarf versehen, und könne daher keine verkaufen. Mit solchen und andern füglichcn Wortenhabe man den Betreffenden abgefertigt Diesfalls einen gemeineidgenössischen Tag zu beschreiben, wie duvon Schaffhausen beglaubcn, erachte man dermalen für unnöthig, da die Boten der eils Orte gegenwärtigin Solothurn versammelt seien und sich ohne Zweifel über diese Kriegsangelegenheiten auch besprechen undsich erkundigen werde», wessen Gemüths und Sinns der König von Frankreich sei, worüber die vonSchaffhausen durch ihren Gesandten Wohl berichtet werden, wodann man weiter in der Sache handeln könne.Man bitte, solches auch nach Zürich zu melden und beizufügen, was die von Schaffhausen zu thun gedenken,damit Nöthiges mit den Eidgenossen verhandelt werden könne. St. A. Zürich: Mpstvenbuch iss»isos, k.«»