602 Februar 1552.
was gegenüber denen von Freiburg nicht der Fall war, da sie in ihrem Schreiben gemeldet haben, es seiennur ihrer Zwei oder Drei, welche das Mehr verlangen. Das von denen von Freiburg erfolgte Nechtbotsei daher ohne Grund. Die Gesandten von Freiburg haben Einige, welche Unterthanen des Herrn vonVauxmarcus, aber doch Kirchgcnosscn von Provence seien, ausgeschlossen, was die Boten von Bern fürdieses Mal gewähren ließen. Aus unbekannten Gründen seien ungefähr zehn Hausmeister an der Gemeindenicht erschienen. Anderer Einreden der Boten von Freiburg wolle man nicht erwähnen. Aber ungeachtetAlles dessen habe die Mehrheit der Kirchgenossen, wie früher, so jetzt, das Mehr verlangt. Die Boten vonBern hätten daher mit dem Mehren füglich fürfahren mögen, wollten aber dieses nicht thun, bevor sie ihrenObern Bericht erstattet hätten. Die von Bern wollen die Sache nun nicht länger anstehen lassen, sondernhaben in Gcmäßheit des freundlichen Spruchs zur Bollendung der Angelegenheit einen Tag, nämlich denkünftigen Montag (15. Februar) Morgens zu Provence zu erscheinen angesetzt, auf welchen somit die vonFreiburg ihre Boten ebenfalls abfertigen mögen. Würde dieses Wider Erwarten nicht geschehen, so würdendie Boten von Bern gleichwohl fürfahren und das Mehr machen und wolle man diesfalls denen vonFreiburg, da ihr Nechtsbot unbegründet sei, das Recht vorgeschlagen und angeboten haben.
Ä. A. Frciburg: Bcrner Missiven.
2. 1552, 15. Februar. In Anwesenheit von Gesandten beider Städte Bern und Freiburg wirdzu Provence das Mehr aufgenommen. Für die Annahme des Evangeliums erklären sich neun und vierzig,für das Verbleiben bei der Messe dreiunddreißig Stimmende (sie werden bezüglich beider Parteiennamentlich angeführt). Die Gesandten von Freiburg fordern dann, es sollen die Stimmenden einen Eidschwören, daß unter ihnen keine Practik oder Aufstiftung stattgefunden habe. Die Gesandten von Bernentgegnen, sie wissen nicht, daß so etwas geschehen sei; einen Eid zu leisten haben die Unterthanen nicht,da dieses entgegen dem Gebrauche wäre. Die Gesandten von Freiburg verlangen hierauf eine Bescheinigungihres Protestes, die ihnen verwilliget wurde. Den Act unterzeichnet im Auftrag der Gesandten I. Villanchet.
K. A. Frciburg: Geistliche Sachen, No. 231. (Der Act ist französisch.)
202.
Waset. 1552, 15. Februar.
Staatsarchiv Bern : Abschriftensammlung von Urkunden über die deutschen Ordens-Commenden Bern, Köniz, Snmiswald, ?. III, S. iki.
Der Bürgermeister, Beruhard Meyer, und der Rath der Stadt Basel Urkunden: Zwischen Sigmundvon Hornstein, des deutschen Ordens Landcommenthur der Baleieu Elsaß und Burgund, und seines Ordens„Rhatsgebietigeru", den Comeuthuren und Ordensverwandteu einerseits und denen von Bern anderseits seiin Betreff der im Gebiete derer von Bern gelegenen deutschen Ordeushäuser Köniz und Suiniswald einSpan entstanden, den der deutsche Orden auf einem Tag zu Baden den Eidgenossen vorgetragen und hiebetdie Restitution der genannten Häuser verlangt habe. Da die von Basel beiden Theilen mit besonder»!Willen zu dienen geneigt und sonst Friede und Einigkeit zu pflanzen begierig seien, so haben sie mit Wissenund Willen der eidgenössischen Nathsboten sich der Sache angenommen, und unter den Parteien soviel erwirkt,daß sie zu einer gütlichen „unverbundenen" Handlung eingewilligt haben. Auf die Einladung derer vonBasel seien dann von Seite des Ordens der genannte Sigmund von Hornstein, Franz von Friedingcn,Commenthur in der Meinau, Wolfgang von Hoheneck, Commeuthur zu Freiburg im Breisgau. und JohannKaspar von Jestetten, Commenthur zu Nuffach, nebst Jacob Lessenriug von Überlingen, Doctor der Rechte,und Jacob Schund, ihrem Vogt zu Altschhauseu, und von Seite derer von Bern Hans Franz Nägeli, alt-