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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Februar IS 52.

200.

Sotothnrn. 1552, 1. Februar (Montag vor Lichtmeß).

Stciatsarcliiv Lncern: A. Neuenbürg, Band 65. Ktintvnöarcliiv Dolvtlnirn: Actenbnnd Neuenbürg 15001600.

Tag zwischen Lncern, Freibürg und Solothurn,

Gesandte: Freiburg. Ulrich Nix. (Andere nicht bekannt.)

Die Boten aller Orte legen ihre Instructionen und insbesondere auch die Aufträge ihrer geheimenNäthe betreffend die Grafschaft Neuenbürg schriftlich vor. Man sieht, daß der Herr Morelet sich der Sacheanzunehmen insoweit erboten hat, daß man sich veranlaßt fand, ein (ferneres) Einsehen zu thun; zudem habendie von Freiburg ihre Anliegen und Beschwerden schriftlich angezeigt. Daneben ist zwischen den beiden Herren,dem Herzog von Nemours und dem von Longueville, erkennt worden, daß sie als nächste Blutsverwandtezu gleichem Recht erben, weßhalb sie Besitz ergriffen haben, doch mit einigen Vorbehalten. Es ist daher aufSonntag nach Quasimodo (1. Mai) ein Nechtstag nach Neuenbürg angesetzt worden, um die Sache zuerledigen. Obwohl nun der Cardinal von Lothringen vom verstorbenen Herzog von Longueville durch einTestament zun: Erben eingesetzt worden ist, so hat man doch für gut erachtet, das, was jedes Ort über dieGrasschaft Neuenburg gefunden hat, in den Abschied zu nehmen, um sich darüber beratheu zu können,namentlich wie die Grafschaft in Gcmäßheit eines zu Baden erfolgten Abschiedes übergeben worden sei. Dabeihat man insbesondere denen von Solothurn aufgetragen, sich an Morelet zu wenden, der sich gutwillig zurSache erboten hat. Von einer vertrauten Person sind denen von Solothurn folgende Artikel mitgetheiltworden: 1. Als ein Priester die Grafschaft denen von Freiburg habe verkaufen wollen, sei der Schultheißvon Wattenwpl angesucht morden, den Kauf verhindern zu helfen, was er nicht habe thun wollen, weil dieHerzogin über ihr Gut gewaltig sei; sie habe ihm auch etwas zu kaufen gegeben, bei dein er auch gernebleiben wolle. Zuletzt sei ihm verheißen worden, wenn er den Kauf verhindern helfe, so werde ihm die Fraudie drei Klöster bestätigen, was dann geschehen sei. 2. Demselben Schultheiß von Wattenwyl, als Herr vonColombier, sei Stock und Galgen zugestellt worden. 3. Die von Neuenburg haben viele Freiheiten erlangt,wodurch die Grafschaft geschwächt worden sei, welche von den Eidgenossen bestätigt worden seien. 4. Wen»der Herr selber Krieg habe und die von Bern auch Krieg haben, so müssen die von Neuenbürg mit denenvon Bern reisen, wie es nämlich heiße, doch wisse man es nicht bestimmt. 5. Wenn zwischen denen vonNeuenburg und dem Herrn Streit erwächst, müssen sie zu rechtlichein Spruche vor die von Bern kommen.6. Es seien 80 schwere Mütt Guts zu Valendis im Span, die der Grafschaft auch abgehen möchten;Valendis sei ein Lehen von Neuenburg. 7. Auch das Kloster St. Johann sei noch im Streit; früher habensie nämlich beiderseits abwechselnd die Aebte erwählt bis die Religionsänderung eingetreten sei. 8. DieGrafschaft sei mit beiläufig 1800 Kronen jährlichen Zinses belastet, und ertrage jährlich über alle Beschwerdennicht 1000 Kronen. 0. Die Löber von den verkauften Gütern seien ungleich, je nachdem viel verkauft werde.10. Der Herr habe vier Auflagen: wenn er einen Sohn oder eine Tochter verheirathet, müssen sie dieEhesteuer geben; wenn er reiset oder krieget mag er tellen; ebenso wenn er einen Kauf thut, doch giebt hierdie Stadl etwas Bestimmtes. II. Die Grafschaft hat sonst eine schöne nnd redliche Mannschaft. 12. Aufdie Grafschaft haben die von Neuenburg über alle Beschwerden 100,000 Kronen geboten ; die von Solothurn