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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Januar 1552.

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verbitten,, als daß man etwas Fruchtbares erlangen möchte. Da die Boten von Basel solchen Bescheiderhalten haben und besorgt gewesen seien, wenn das Verlangen derer von Genf vor gemeine Eidgenossenoder einzelne Orte käme, so würde aus verschiedenen Gründen wenig zu erhalten sein, so haben sie die Sachenicht vor Rath und Bürger gebracht, sondern zuerst ihre Obern zu Händen derer von Genf berichten wollen.

K. A. Basel, Missivenbuch 155052, S. 24».

197.

St. Oall'en. 1552, 15. Jauuar.

Stadtarchiv St. Galle» - Rathsbuch 154ttS5S, S. 251, 2SS.

Der Rath zu St. Galleu verhandelt mit dein Abt Folgendes in Betreff der Bettler: l. Da manbereits verordne/ hat daß die Bürger nicht mehr zur Porte (des Klosters) gehen sollen, daselbst dasFrtthbrod zu nehmen/ so will man hieran festhalten und dem neuen Bettelvogt befehlen, Aufsehen zuhaben -^a,leben soll der Abt die Seilten anweisen, daß sie Burger von St. Gallen, welche in seinerLandschaft bei ihnen betteln, anzeigen; man 'volle dieselben nach Verdienen bestrafen und das Ansehen (dieVerfügung» der XIII Orte befolgen. Der Bcttelvogt soll auch aus die fremden starken Stirnenstößel fahndenund sie hinweg weisen- wer sich sperre., will, soll gefangen gelegt .verde... 2. Mit den Bürgern, welche dieWinden Bettler und Sti. nenstößel beherbergen, soll geredet werden, daß fte das in der Folge unterlassen,sonst werde ...an auch sie bestrafe... 3. Diejenigen, welche zun, Abt verordnet werden, sollen mit ihn. reden,daß er dem was die XIII Orte festgesetzt haben, »achlebe und se.ne armen Leuteanhalte" und de» Bettelund das «misen in das Gebiet der Stadt bei den Seinigcn abstelle und diesfalls eine Ordnung mache. DieAbgeordneten sollen vernehmen, wie er sich diesfalls halten wolle, wodann des Weitern ...it ihm verhandeltwerden kann. Der Abt soll auch angegangen werden, die Sttriienstoßel ... seiner Landschaft abzustellen unddie Seinigen anzuweisen, diese nicht mehr zu beherbergen oder zu erhalten. 4. Die fremden Sondersiechen,welche keine Pfründen haben, soll man zu vierzehn Tage» umgehen lassen. Zum Abt werden verordnet -Reichsvogt Ambros Eigen, Seckelmeister Niklaus Schwanberg, Melchior Girtanner, des Raths. Antwortdes Abts- Er habe ein Mandat ausgehen lassen, seine Angehörigen sollen die fremden Bettler auf einenAtonal verweisen - die starken Stirnenstößel und Walchen sollen ganz verwiesen werden; das Almosen zu sammelnwolle er niemand' wehren, sondern dasselbe sammeln lassen, so lange ihn. das gefalle.

Die Antwort des Abts befindet sich unter Verhandlungen vom 25. Januar: zwischen dem 13. und

25. Januar ist (in. laufenden Protokolle) nichts eingetragen.

19».

Sot'otliurn. 1552, 22. Januar (Freitag vor Pauli Bekehrung).

KantonSarcviv Solothur» ! Abschiede Band ZI.

Verhandlung zwischen Bern und solothur».

Gesandte- Bern. Hans Franz Nägeli, alt-Schultheiß; Hans Pastor. Venner.

Die Boten von Bern eröffnen vor dem Rathe zu Solothurn: 1. Sie seien wegen des Schreibens derervon Solothur., betreffend den Zoll zu Nidau, abgefertigt morden. Mit Bezug auf diesen Zoll bestehengewisse Vertrag/ von denen ihre Obern die von Solothur» nicht zu drängen begehren. Diesen gemäß wollen