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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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December 1551.

195.

Schuniz und filtern. 1551, 19. und 28. December.

Verhandlung der Schirinorte des Klosters Engelberg betreffend dessen Verhältnisse zu Küßnacht (amNierwaldstättersee) und Udligenschwyl.

I. (19. December, Verhandlung zu Schwyz). Der Kirchcnsatz der Pfarrei zu Küßuacht ist bisherdem Abt zu Engelberg zugestanden. Es ist aber hierüber wegen der Priester viel Streit gewesen. Diesemabzuhelfen wird festgesetzt: 1. Der Abt von Engelberg soll für die Folge keine Ansprache am benanntenKirchensatz mehr haben, sondern derselbe denen von Kühnacht zugehören. 2. Pfarrhaus, Hofstatt und Speicherin ihrem ganzen Umfang sollen derer von Küßnacht eigener Pfarrhof sein und bleiben. Da das Hausnicht vollständig ausgebaut ist, so sollen die Kastenvögte sprechen, Was der Abt an die diesfälligen Kosten zuleisten habe; bei dem soll es dann verbleiben. 3. Ebenso sollen sie in Betreff der Trotte sprechen. Die vonKüßnacht sollen aber nicht gehindert (nüt dauen gschrenzt") werden, ihren Wein zu trotten. 4. Der Wein-zehnten, die Nutzungen des Jahrzeitbuchs, die Stiftungen und das Opfer sollen ohne Verhinderung vonSeite des Abts dein Pfarrer bleiben. 5. Der Abt soll denen von Küßuacht jährlich 14 Malter Fäseu und4 Malter Haber in den Pfarrspeicher liefern. 6. Wenn die von Küßnacht die Zehntscheuer der Frauenbrauche», sollen sie schuldig sein, dieselbe in Dach und Gemach erhalten zu helfen. 7. Auf Johanni zuNacht (27. December) will man zu Lucern an der Herberg sein, um diese Abrede in Form eines Briefeszu verfassen. 1Z. Der Abt von Engelberg soll auf der nächsten Jahrrechnung über seinen Haushalt vonPosten zu Posten Rechnung geben. St. A. Luc-rn- Engeibergbuch N». s<, s. »s.

Das verhandelnde Personal wird nicht genannt, besteht aber zweifellos in Gesandten der drei Schirmorte.

II. (28. December, Verhandlung zu Lucern). Die Gesandten, nämlich von L u c e r n Rudolf Hünenberg,Ulrich Dulliker. Wendel Sonnenberg, Fähnrich, alle des Raths; von Schwyz Hans Schorns, des Raths;von Unter waldeu Sebastian Omlin, des Raths zu Obwaldenz Melchior Wilderich, alt-Landammaim zuNidwalden, Urkunden: Lauge Zeit habe Span und Irrung gewaltet, wodurch namentlich das GotteshausEngelberg große Kosten erlitten habe, in Betreff der zwei Priester, welche dasselbe der Gemeinde desKirchgangs Küßnacht, um dieselbe nach christlicher Ordnung zu versehen, zu geben verpflichtet war. Derdiesfällige Kirchensatz sei von den Fürsten von Oesterreich an das untere Gotteshaus, nämlich an dasFrauenkloster, zu Engelberg vergäbet worden. Lange bevor die neue Secte aufgestanden sei, sei es aber denFrauen nicht mehr möglich noch angenehm gewesen, diesen Kirchensatz zu versehen, und sei daher derselbean das obere Gotteshaus des Abts und Conveuts zu Engelberg,so do zemalen iro vil gsin", gelangt.Da aber auch dieses hiemit große Kosten gehabt, und wie gemeldet, diesfalls Streit gewaltet habe, so habendie Obern der Gesandten, als Kastenvögte, die Gesandten abgeordnet, um diesen Anstand gütlich hinzulegen.In Folge dessen seien letztere in Beisein und mit Zustimmung von Abt Bernhard (Ernst) und mit Willendes Convents des Gotteshauses Engelberg, unter Mitwirkung von Hans Lussi von Nidwalden, der ZeltVogt zu Engelberg, in der Stadt Lucern zusammengekommen und auf Folgendes einig geworden: 1. 'll"und Consent zu Engelberg sollen in der Folge von dem betreffenden Kirchensatze gänzlich abstehen ""bdenselben mit seiner Zugehörde, Weinzehnten, Jahrzeitbuch, Nutzungen, Stiftungen, Seclgeräth, Opfergelbund Andern» denen von Küßuacht zustellen, mit der Bedingung, daß diese nun fürderhin ihre Kircheeinem oder mehrern Priestern selbst besetzen und entsetzen sollen, ohne mindesten Einspruch des Abtes vo"Engelberg. Die Gewahrsamen, welche der Abt mit Bezug auf diesen Kirchensatz bei Händen hat, solle"denen von Küßnacht herausgegeben werden, und Wenn später noch andere solche zum Vorschein koinwe"sollten, so sollen dieselben für die Folge kraftlos sein. 2. Da früher den Priestern oder dem Kirchherr"