November 1551. 589
Zu ,»n 1551 21- November. Die Gesandten von Zürich an Zürich. Am Sonntag (22. November)seien die Boten von'Bern und Schaffhausen zu Baden angekommen und Tags darauf die von Basel.Gleichen Tags haben die Gesandten von Zürich diejenigen der drei übrige» Städte zusammenberufen. Dahabe sich vorerst Bern verantwortet. ..daß s>) sit »cchsten tag nüt geschriben und der landvogt alle dingusger.cht", so daß ...an zufrieden gewesen sei. Dann habe den Boten gefallen daß gemäß den. Schreibenvon Zürich die vier Städte sich in Betreff des Concils und des Buudschrvorens über eine gleichförmige Antwortvereinigen. Die Instructionen aller vier Städte haben dann auch übereingestimmt daß man bei der vorfahren den VII Orte» gegebenen Antwort verbleiben wolle, nämlich zu warte» las ein Concil gehaltenwerWe das da allgemein frei sicher und christlich wäre, und dermalen weiter sich ».cht einzulassen. Würdendie Eidgenossen meinen, es werde jetzt ein solches Concil zu Trient gehalten, so könne man drcses wederfür gemein, frei noch sicher betrachten; die Frage, ob es christlich sei. wolle ...an um weniger Unwillen zuerreaen übergeben bis man weiter in der Sache zu reden veranlaßt werde. In Betreff des Bundschworensseien die von'Bern bei ihrer früher» Antwort geblieben und haben dieselbe dahin erläutert: Wenn derBote von Zürich der der Ordnung nach den Eid zu Bern gebe, denselben nach der Religion derer vonZürich ( unserer") zu Gott eröffne und dann ein anderer Bote die Heiligen nachher nenne, so wollen siedieses geschehen lassen, doch daß man nicht schuldig sei die Heiligen uachzusprecheu. Da von Altem her derBote von Bern den Eid zu Zürich eröffne, so werde derselbe den Eid emz.g zu Gott geben; wolle dannein anderer Bote die heiligen auch dazu nennen, so könne man dieses n.cht abschlagen, werde aber denenvon Zürich nichts Weiteres zumuthen. als was ihrer Religion gemäß se.. Basel wolle dahin wirken daßdie Bünde beschworen werden und sich nicht beschwere», wenn daselbst der E.d zu Gott und den Heiligeng7w" werde die Ihrigen mögen die Heiligen dann nachsprechen oder n.cht. was sie wollen. Schaff-hausen sei fast der Meinung wie Bern; der Bote habe übrigens Gewalt, m.t den drei Städten zuverhandeln - doch .volle man unverbunden sei», die Heiligen nachzusprechen, auch wenn man dieselben beiihnen nenne Die Meinung derer von Zürich, daß man vorerst d.e zwei alte» Mittel hervornehme, habeden drei Städten nicht gefallen wollen, weil das bei den übrigen Eidgenossen mehr Erbitterung hervorrufenwerde Sie glaube» es wäre besser, wenn die von Zürich es bei derjenigen Antwort, welche sie auf der^hrr^iiinna vom Fahre 1518 gegeben haben, bleiben ließen und bewilligten, den Eid jedem Ort nachstinc». Gebrauch und Glaube» zu geben, was. nach der Meinung der drei Städte, auch de». Landfrieden,der jedes Ort bei seinem Glauben belasse, gemäß wäre. Obwohl nun d.e Instruction der Boten von Zür.chnur die zwei alten Mittel i» Aussicht nehme, und den Boten auferlege, wenn von gemeinen Eidgenosse»das dritte und letzte Mittel angezogen würde, wieder hei.nzuberichtcn, seien sie nun doch im Falle, inFolge der obigen Berathung der Städte weiter» Bescheid zu verlangen. S.. A. Zünch- A. Tagung.
1551 26 November, Baden. Die Gesandten von Basel au ihre Obern. (Es folgen eingänglich«.'hermärtiae Nachrichte» ) Gemäß dem Schreiben von Zürich seien die vier Orte NM Montag (23. November)zusammengekommen und haben in Betreff des Concils und des Bundschwörens ihre Instructionen eröffnet.F. Betreff des Concils seien dieselben in der Hauptsache übereinstimmend befunden worden. Anbelangenddac Beschwören der Bünde. ..da werden unsern Eidgnosscn von Zürich unter ander» mittlen bewilligt",jede». Ort den Eid zu gebe», gemäß seinem Glauben, nämlich denen zu Basel und andern ihrer Religionein-ia zu Gott und den übrige» Orten, die anderer Religion sind, zu Gott und den Heiligen. Was weiterdiesfalls vorgehe, wissen die Gesandten noch nicht. "
Zu oo 1551 24. Decembcr. Johann Jöuchdenhammer, des Raths der Stadt Basel, Landvogt'u Luggarus'erläßt im "Namen der XII Orte eine Bekanntmachung folgenden Inhalts: In seiner Amts-verwal una sei vorgekommen, daß biderben Leuten ihre Kinder „ingezogen", angesprochen, verkuppelt, auch77h? we^en seien, wodurch zu Zeiten sich große Zwistigke.ten erhoben haben Er. der Landvogt, habesolche Verkuppler zu Händen der Obern bestraft; da aber fort und fort ...ehr solcher Falle vorgekommenseien, so habe» die „Räth und Regenten" der Landschaft Luggarus durch ihre Gesandten auf einem gemeine»