Druckschrift 
4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
Seite
545
Einzelbild herunterladen
 

September 1551. 545

Worte zu constatiren. über die sich der Burgermeister von Lauderon vor dem Gubemator beklagt, behauptend,daß Müllet sich derselben in einer am 23. Juni 1551 be- Anlaß eurer H.nr.chtung. galtenbedient habe. Einige dies« Verhöre blieben für die Klage ohne Resultat- andere bestätigen einfach, d.ePredigt ei gehalten morden, wie das ihnen vorgelesene Manuscr.pt derselben laute- wen.ge Zeugen renspeeiell an. daß der Prediger sich des Fernern im Allgemeinen verächtlich über d.e Messe und d.e Papistendie - B schlechter seien als der vcrurtheilte Verbrecher, äußerte- von Scheltungen. d.e Landeron speeiellbetreffen de. wc ß niemand etwas zu berichten. Nach Aufführung d.eser Verhöre folgen noch nachstehendeV«Ll^en der G^a!!^ 1. Wenn ...cht alle VII Orte ihre Botschaft auf den Rechtstag schicke.. wollen,so soll dieses doch von Lucern, Freiburg und Solothurn geschehen- die ubr.gen vier Orte solle» dann .hreMeinung und ihren Rathschlag denen von Lucern, und diese solche denen von ^olo hurn und durch diesedenen nan v-i -cilura '..stellen ' 2 Die Boten sollen eingedenk sein, zu suchen. Mit welchen Bedingungen

,,»7 ^ i^M !°.dm ist. - a.» di-

verhöre deutsch und französisch - die nachträglichen Verhandlungen fehlen h.er.

Dieser Verhandlung unmittelbar vorher ginge» Conferenzen zwischen Landeron und Solothurn. und denVII Orten und Solothurn- wir führen diesfalls das Folgende an.

1 1551 ^ Auauff lLaurenzi). Auf das Anbringen einer Botschaft derer vo» Landeron beschließt

- m'. , ... Landvogt von Neuenbürg zu schreiben um eine Tagsatzung gegen den

er Rath zu ^olo h . ^ Recht verhaften lasse, wie im Missivenbuch (?).

lUlv p ) ^ ^ Solothurn: Nathsbuch No. 4V, S. 39L.

2 155, « Scvtember Maria Geburt). Dcr Rath zu Solothurn verdankt den erscheinenden Boten

, ^ ^ em-ls..,, womit sie sich für die Burger derer von Solothurn so viele

der katholischen -h^r Instructionen. Die Boten verrichten den gewöhnlichen Gruß

Muhe geben, und vor . g ^ ^ Angelegenheiten, namentlich in denjenigen, welche den Glauben

und zeigen an sie seien u. d -ser u .d 'de ^ ^..^erlangen dann des Prädicanten Predigt zu hören,

betreffe... geneigt Hülfe und Be s 5 zu ^ Planten zu berechtigen, damit

hierauf eröffnen sie, sie suen a ^ ^ ^ ^ Solothurn. Der Rath von Solothurn (oder die

er bestraft w«de. ^ Glaubend« VII Orte

Conferenz?) (m. ) e> en» ) ' . Rechten beiständig sein und den Prädicanten wegen seinerberühre, so wolle man denen L-nd«m nn R a » ^ aufgeschoben ..bis zu der

ehrverletzenden und gotteslästerlichen Worte berechtig . ^ A. S°l°.hurn. N« N°. 4». S. 4-°.

Landeron" (?).

DM di- w>> N»ch B°.. d,. lach-«-,. O,l- I-». wird im T--I ,-lbs.ich,

g-sugl, wohl aber in einem demselben spalcr b-igcsiigl-"

Schlichlich mag da- «an de» VII Orlen --wir»- Urlheil hier s«l,-n: . . ^ ^ ^

,ra> ? IV,aber einem nnb-nannl-n s°-!chl i N.n-«b»-s> Ilog-N S-nat-Ie» der VII Ort,.

1a5l, 7. October. ( einer Predigt, die er daselbst gehalten habe, als man einen

wie Michel Mülles Pradican zu « - ^ Schmachrcdcn die Ehre ihrer Orte und den wahren

armen verwirken Menschen r. ) c.> ^..»tastet habe, wie die Predigt und einige auf Verlangen dereralten ungezweifelte» christlichen ^ wider den Landfrieden, den die Obern der Gesandten

von Landeron verHorte 3^ ^ Landgrafschaft Neuenbürg gänzlich inbegriffen worden

n»t der i-tadt Bern "nch ) . ^ ^ P^.^j^ten ins Recht zu nehmen, und hoffe», daß er vo»sei. Sic seien daher Artikel im Landfrieden und so bestraft werde, daß die Obern

der Obrigkeit der Landg.afs )af '7. ' sg wollen sie den Landfrieden gegenüber der Landgrafschaft

der Orte befriedigt seien - wenn ^ als ungebrochen betrachten. Der Beklagte antwortet hierauf

!«ch?.^!^ ««»ig,.- »ichl, -M ob--ich. ig gchob.^di-VII O,l-