September 1551. 545
Worte zu constatiren. über die sich der Burgermeister von Lauderon vor dem Gubemator beklagt, behauptend,daß Müllet sich derselben in einer am 23. Juni 1551 be- Anlaß eurer H.nr.chtung. galtenbedient habe. Einige dies« Verhöre blieben für die Klage ohne Resultat- andere bestätigen einfach, d.ePredigt ei gehalten morden, wie das ihnen vorgelesene Manuscr.pt derselben laute- wen.ge Zeugen fü renspeeiell an. daß der Prediger sich des Fernern im Allgemeinen verächtlich über d.e Messe und d.e Papistendie - B schlechter seien als der vcrurtheilte Verbrecher, äußerte- von Scheltungen. d.e Landeron speeiellbetreffen wü de. wc ß niemand etwas zu berichten. Nach Aufführung d.eser Verhöre folgen noch nachstehendeV«Ll^en der G^a!!^ 1. Wenn ...cht alle VII Orte ihre Botschaft auf den Rechtstag schicke.. wollen,so soll dieses doch von Lucern, Freiburg und Solothurn geschehen- die ubr.gen vier Orte solle» dann .hreMeinung und ihren Rathschlag denen von Lucern, und diese solche denen von ^olo hurn und durch diesedenen nan v-i -cilura '..stellen ' 2 Die Boten sollen eingedenk sein, zu suchen. Mit welchen Bedingungen
,,»7 ^ i^M !°.dm ist. - a.» di-
verhöre deutsch und französisch - die nachträglichen Verhandlungen fehlen h.er.
Dieser Verhandlung unmittelbar vorher ginge» Conferenzen zwischen Landeron und Solothurn. und denVII Orten und Solothurn- wir führen diesfalls das Folgende an.
1 1551 ^ Auauff lLaurenzi). Auf das Anbringen einer Botschaft derer vo» Landeron beschließt
- m'. , ... Landvogt von Neuenbürg zu schreiben um eine Tagsatzung gegen den
er Rath zu ^olo h . ^ Recht verhaften lasse, wie im Missivenbuch (?).
lUlv p ) ^ ^ Solothurn: Nathsbuch No. 4V, S. 39L.
2 155, « Scvtember Maria Geburt). Dcr Rath zu Solothurn verdankt den erscheinenden Boten
, ^ ^ em-ls..,, womit sie sich für die Burger derer von Solothurn so viele
der katholischen -h^r Instructionen. Die Boten verrichten den gewöhnlichen Gruß
Muhe geben, und vor . g ^ ^ Angelegenheiten, namentlich in denjenigen, welche den Glauben
und zeigen an sie seien u. d -ser u .d 'de ^ ^..^erlangen dann des Prädicanten Predigt zu hören,
betreffe... geneigt Hülfe und Be s 5 zu ^ Planten zu berechtigen, damit
hierauf eröffnen sie, sie suen a ^ ^ ^ ^ Solothurn. Der Rath von Solothurn (oder die
er bestraft w«de. ^ Glaubend« VII Orte
Conferenz?) („m. ) e> en» ) ' . Rechten beiständig sein und den Prädicanten wegen seinerberühre, so wolle man denen L-nd«m nn R a » ^ aufgeschoben ..bis zu der
ehrverletzenden und gotteslästerlichen Worte berechtig . ^ A. S°l°.hurn. N« N°. 4». S. 4-°.
Landeron" (?).
DM di- w>> N»ch B°..„ d,. lach-«-,. O,l- I-». wird im T--I ,-lbs. „ich,
g-sugl, wohl aber in einem demselben spalcr b-igcsiigl-"
Schlichlich mag da- «an de» VII Orlen --wir»- Urlheil hier s«l,-n: . . ^ ^ ^
,ra> ? IV,aber einem nnb-nannl-n s°-!chl i„ N.n-«b»-s> Ilog-N S-nat-Ie» der VII Ort,.
1a5l, 7. October. ( einer Predigt, die er daselbst gehalten habe, als man einen
wie Michel Mülles Pradican zu « - ^ Schmachrcdcn die Ehre ihrer Orte und den wahren
armen verwirken Menschen r. ) c.> ^„..»tastet habe, wie die Predigt und einige auf Verlangen dereralten ungezweifelte» christlichen ^ wider den Landfrieden, den die Obern der Gesandten
von Landeron verHorte 3^ ^ Landgrafschaft Neuenbürg gänzlich inbegriffen worden
n»t der i-tadt Bern "nch ) . ^ ^ P^.^j^„ten ins Recht zu nehmen, und hoffe», daß er vo»sei. Sic seien daher Artikel im Landfrieden und so bestraft werde, daß die Obern
der Obrigkeit der Landg.afs )af '7. ' sg wollen sie den Landfrieden gegenüber der Landgrafschaft
der Orte befriedigt seien - wenn ^ als ungebrochen betrachten. Der Beklagte antwortet hierauf
!«ch?.^!^ ««»ig,.- »ichl, -M ob-- „ich. ig gchob.^di-VII O,l-