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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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546 September 1551.

zu beleidigen und ihre Ehre zu verletzen, sondern wollte nur in aller Ehre, Lieb und Dienst nach Vermögenseine Pflicht thun; was er gepredigt habe betreffe den Papst und diejenigen, welche die Gnade Gottes undJesus Christus verwerfen und in der Sünde versunken und ersoffen seien, und obwohl sie die Wahrheitsehen und erkennen, dennoch das Volk in solchen Lastern behalten und die armen Unschuldigen umbringenund verbrennen; das haben die VII Orte nie gethan, sondern die haben als Christen stets zu Gott gebetetund ihren Glaubenin irer sprach angezeugt und erklärt". Der Landfriede sei ihnen unbekannt, da er ihnin der Landgrafschaft nie habe lesen hören. Die Gesandten der VII Orte erwiedern, sie glauben, derLandfriede sei in allen Orten, die er begreife, eröffnet worden; würde hieran einiger Mangel sein, so kämeder nicht von ihren Obern her; im klebrigen wiederholen die Parteien in Replik und Duplik das früherAngebrachte. Die Urtheilsprecher,als weltliche Richter", erkennen: Der genannte Herr Michel habe mitseiner Exclamation, die er in der betreffenden Predigt gebraucht hat, übel gethan und wider den Landfriedengehandelt; es wäre besser gewesen, er hätteirtwegen" dringend zu Gott gebeten, wie das von Gott befohlenworden sei. Die Richter glauben durch ihren Spruch den Dienst des heiligen Evangeliums nicht betroffenund gemindert zu haben; die Prüdicanten sollen immerhin denselben mit Züchtigung der Sünden, »ntPredigen und Erklären erfüllen. Damit der Landfriedc in Kraft bleibe und fleißig beobachtet werde, sollendie betreffenden Worte und großen Exclamationen verworfen und verboten sein, und werde Herr Michel nntBezug auf die Strafe der Hand der Obrigkeit, des Gubernators, übergeben. Geschehen in der großenStube vom Schloß des gnädigen Herrn zu Neuenburg.

St. A. Lucern! Acten Neuenbürg. K. A. Solothnrn: Acte» Neuenbürg lkoolboo.

184.

Lucern. 1551, 19. September (Samstag vor Mathäus).

TtaatSavehlv Lueern: Allgem. Abschiede 0 L, t. 449. LandeSarcliiv Scinvyz: Abschiede. LandeSarchiv Obwalde»»: Abschiede.

Kantonöarcliiv Jreiburg: Uneingebundene Abschiede. Kantonsarcliiv Tolothurn: Abschiede Band 30.

Tag der V Orte.

tt. Dieser Tag ist von Lucern beschrieben worden, damit die V Orte sich in Betreff des Concilseinigen, um auf dem nächsten Tag zu Baden, der am 27. September (Sonntag vor Micheli) stattfindet,einhelliger Meinung zu sein. Nach Eröffnung der Instructionen hat man auf Gefallen der Obern Folgendesverabschiedet: Alle Prälaten in der Eidgenossenschaft, die es vermögen und auf das Concil citirt worden sind,oder in ihrem Namen einer oder zwei (Freiburg: zwei, drei, mehr oder minder), die gelehrt und geschi^sind, sollen das Concil besuchen. Daneben soll man mit den neugläubigen Orten reden, (wie das früher auchgeschehen ist, wobei sich einige Orteum etwas begeben" haben), daß sie wie die übrigen (wir") dasjenige,was in einem solchen allgemeinen offenen christlichen Concil durch die heilige und biblische Schrift und durchden heiligen Geist gewirkt, beschlossen und gemacht wird, annehmen, darein willigen, sich demselben gütlichergeben und dasselbe halten sollen. Um ihnen einenGegenwurf" zu thun, damit sie sich desto eher einlasse»,soll man ihnen anzeigen, es möchte vielleicht das Concil an unserm Glauben wie an dein ihrigen etwasändern, dazu oder davon thun. Da man aber die Meinung der Obern der Orte nicht kennt, so sollen sichdie Boten, die nach Baden kommen, voraus zusammen verfügen und ihre Instructionen vergleicheil. I»-der Prädicant zu St. Bläst unfern alten wahren christlichen Glauben in seiner Predigt beschälten hat, »»^das jedem Ort bekannt ist, so hat man von den VII Orten Botschaften nach Neuenburg geschickt, um dc»