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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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August 1551.

Wuhr ob der Stadtmit grabeu oder die steiu abgeschüttet werden", der Stadt lind dem ganzen Lande großerNachtheil wiederfahre. Da nun fremde und heimische Kaufleute jährlich Holz durch die Moesa und den Tessi»Munterfertigen und dadurch an dem Wuhr und dem Land erheblichen Schaden verursachen, so begehren sie,daß man in Zeiten, in welchen es nöthig ist, Wuhren und Wehren zu machen, den Kauflcuten, die Kaufmanns-güter über Wasser und Land führen, zum Zwecke des Unterhaltes der Straßen, eine ziemlicheEng"(Verehrung) auflegen möge. 3. Pre Zors de Salvania ist wegen eines malesizischen Handels lim 20 Kronengestrast worden, dann aber sein Schwager, Hans Fra, von Ort zu Ort gefahren und hat gebeten, deingenannten Pfaffen diese Buße zu erlassen. Auf das Begehren des Priesters und die Bitte seiner Freundschaftwerden jenem die 20 Kronen aus Gnaden geschenkt.Doch so hat sich der bot von Underwalden söllicher fache»halb nit wollen inlassen." I». Der Zoller wollte 1. den III Orten verrechnen: 4 Kronen für die Wächterauf dem Markt auf St. Bartholomä (24. August), die da Wache hielten, daß der Zoll nicht entführt werde;3 Kronen, die er letztes Jahr zu gleichem Zwecke für den St. Gallusmarkt ausgegeben habe; endlich2 Kronen, den St. Martinsmarkt zu verhüten. Die Boten haben ihm hiefür nichts vergütet, da sie meine»,weil der Zoller den Zoll auf seinen Gewinn und Verlust empfangen habe, so solle er auch den Markt vermache»lassen. Damit er sich aber nicht zu beklagen habe, nimmt man die Sache in den Abschied; wie gütlich dieObern ihn, thun wollen, mögen die Boten wohl leiden. 2. Der Zoller fordert auch 4 Kronen wegen Zolls,den Thomas und Bcrnard Castian von Lauis ihm schuldig gewesen, wodann aber die Obern befohlen haben,dieseil Betrag wieder herauszugeben, weil die Genannten zollfrei seien. 3. Der Zoller beklagt sich, an dei»Zoll verloren zu haben, weßnahen die III Orte ihm einen Nachlaß thun mögen. Die Boten sind ohne'ezugüche Vollmacht; aber in Folge der Bitte der Bürger und auf das freundliche Ansuchen des ZollersM leder Bote auf Gefallen der Obern 60 Kronenangestellt"; mären die Obern nicht einverstanden, so soll erdas Geld auf Martini (11. November) erlegen, v. Zwischen denen von Bollenz und denen von Ablentsch undInns waltet em Span in Betreff der Brücke beiin Klösterli, die mitunter durch das Holzflößen derer vo»o enz zerstört wird, wodurch dann das Führen von Kaufmannsgut und Jedermann gehindert wird. Auf^efa en der Obern wird verfügt, wenn die von Bollcnz Holz flößen wollen, sollen sie es bei 50 Krone»Buße unbeschadet der Brücke thun. In Betreff des Fahrs ist geordnet worden, es sollen die von Lud»'(Ludiano) und die von Cresciano gemeinschaftlich das Fahr oder eine Brücke erhalten. Die von Ludi»weigern sich dessen, v. Nach Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben sind jede», Boten 103 Krone»ü rig geblieben.Item me sind mier worden": 4 Kronen Strafe von einem Priester, die sind dem Seckelmeistergeworden. Davon ausgegeben: dem Portuner 6 Kronen, dem Fähnrich Wirz 5 Kronen, Felix Lilly10 Kronen, dein Castellan 15 Kronen, dem Pfyl 14 Kronen, Stoffel Jost 2 Kronen, Kerkerlohn 28 Pfund,10 Kreuzer für ein Pfund, endlich 12 Schwyzer Pfund und 8 Schilling, die Felix am Schloß verbaut hat-. Statthalter und Seckelmeister auf der Nivier bringen vor, unter der Amtsverwaltung von Commissar(Johann Peter) Lussi sei eine arine Frau abgethan und gerichtet worden, wobei sie sich getröstet haben, daßGlien die Obern etwas an die Kosten geben werden. Sie begehren nun, daß man ihnen die 105 Spieße,die denen von Niviera geworden sind, hieran schenken wolle.