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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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August 1551.

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auf ihre Ansprüche in Betreff der Herrlichkeit an diesem Orte verzichten, so wollen sie in Betreff der Feldfahrtdesnnsern" verhandeln lassen. Man bedauere dieses sehr. Früher haben die Boten von Bern behauptet,der Span sei zur Zeit vertragen und darüber Brief und Siegel errichtet worden; (jetzt) seien sie nicht, wiediejenigen von Solothurn, mit Bollmacht erschienen, und haben nicht, was zum wenigsten hätte geschehensollen, Copien der nach ihren. Vorgeben errichtete» Briefe gezeigt. Wenn die Sache ausgemacht und darüberBriefe errichtet worden seien, so wollen die von Solothurn hiergegen nichts vornehmen. Die von Bernvermeinen, im Besitze zu sein, was man ihnen ganz und gar nicht zugebe; da die von Solothurn vor vielenJahren denen von Bern das Recht angeboten haben, so hoffen sie, ohne vorgängiges Recht nicht entsetzt zusein. Da viel größere Händel unter den Städten gütlich vertragen worden seien, so habe man sich vertröstet,die von Bern würden einen Untergang bei den Fuchslöchern und in den Grenzenbachcr Matten, wo alleindie rechten Märchen zu ermitteln seien, haben vorgehen lassen, zumal auch derunser" auf ihr Begehren,nicht wegen Rechts, sondern aus Freundschaft den Hag wcggethan habe unddaniden" eine Copie desVertrages ausgerichtet worden sei, die nur einer Erläuterung bedmsc (der i^atz ist nicht durchgängig ganzklar und ein Einschnb auf dem Rand theilwcise abgeschnitten). Man habe sich auch vertröstet, die von Bernwürden demunfern" die Fcldfahrt. in deren Besitz er früher gewesen sei, nicht abschlagen, sondern wiefrüher gewähren, da bei allen beiderseitigen Untergängen die Feldfahrten und Trättetcn vorbehalten undniemand untersagt worden seien. Man könne auch (darum ) nicht glauben, daß zwischen den hohen Errichtenderer von Bern und den nieder» derer von Solothurn daselbst gcmarchct worden sei. Man bitte also nochmalsfreundlich, die von Bern wollen die Liebe und Freundschaft der Altvordern bedenken und diesen kleinfügenSpan ohne weiter» Verzug in der Freundlichkeit betragen lassen und daher ihre Botschaft nochmals mitVollmacht an beide benannte Orte abfertigen, was die von Solothurn auch thun wollen. Wenn sie abermeinen, wie ihre Boten vorgegeben haben, der ispan in der Burg sei ausgemacht und darüber Briese undSiegel errichtet worden, was denen von itoolothnrn unbekannt sei, so bitte man, jene vorzulegen, damit mansich hiernach halten könne. Im andern Falle müsse man, da man vor vielen Jahren das Recht angebotenhabe, eine (rechtliche) Erläuterung erwarten (?). Sollte das Recht gebraucht werden müssen und sich verzögern,so müßte man die Kundschaft, da sie schon alt sei, durch einen unparteiischen Schreiber aufnehmen lassen.Man hoffe, solches werde nicht abgeschlagen, verlange aber diesfällige Antwort.

K. A. Solothurn: Missivenbuch No. 30, S. 29S.

Das Datum der Verhandlung entnehmen wir aus einer Missive von Solothurn an Bern vom

20. August (Donstag nach Ascensionis Isias Mariä), in welcher gemeldet wird. Bern habe den Tag auf

künftigen Montag angesetzt und Solothurn werde ihn besuchen. K. A. Solothurn: MissivenbuchNo. 30, S. 295.

l»1.

Rell 'enz. 1551, 28. August. Jahrrechuuug.

Landesarchiv Schwyz: Abschiede.

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