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August 1551.
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Aeschi. 1551, 10. und 24. August.
Verhandlungen zwischen Bern und Solothurn über streitige Gebietsverhältnisse in der Gegendvon Aeschi.
Wir müssen uns mit folgenden indirecten Quellen behelfen.
1. 1551, 11. August (Dienstag nach Laurenz) Solothurn an Bern. Wie gestern die Rathsbotenbeider Städte in der Bnrg bei Aeschi wegen des Spans, der daselbst in Betreff der nieder» Gerichte unvUli Stauben Weidgangs und Ackers obschwebt, erschienen und was da verlaufen und verhandelt worden sei,das haben die Anwälte von Solothurn heute berichtet, wie auch die von Bern von den ihrigen verständigtworden sein werden. Die von Solothurn hätten angenommen, die von Bern würden ihre Anwälte mitVollmacht an beide Orte, in die Burg und zu den Fuchsenlöchern, versehen haben, um daselbst gemäß derfreundlichen Abrede von Jegistorf die waltenden Späne zu erörtern. Hätten die Boten von Bern Vollmachtgehabt, wie die von Solothurn, so wäre zu hoffen gewesen, daß der Anstand an beiden Orten gütlichausgetragen worden wäre. Da aber die Boten von Bern mit denen von Solothurn nicht an die spänigenOrte reiten und einzig unten bei den Fuchslöchern und nicht weiter zu verhandeln Auftrag haben wollten,während bei Grcnzenbach auch Streit vorhanden sei, so seien sie ungeschaffet von einander geschieden. Danun der Span wegen der Niedern Gerichte derer von Solothurn bei der Burg seit langer Zeit obgeschwebthabe und denen von Solothurn unbekannt sei, daß er je ausgetragen worden wäre, wie die Anwälte derervon Bern haben andeuten wollen, weßhalb zum Theil auch wegen Uli Stauben Ackers Mißverstand walte,und da man vor Jahren auch zwischen Wartburg, Gösgen, Lenzburg und Aarburg gemarchet habe; daferner in den Grenzenbacher Matten und, wie angezeigt worden, bei den Fuchslöchern auch Streit walte,betreffend welcher die von Solothurn meinen, der Urbar derer von Bern zu Lenzburg würde diesfalls Aufschlußgeben und der von denen von Solothurn hingeschickten Minute gleichförmig sein, die von Bern aber an denbeiden benannten Stellen andere Märchen andeuten wollen, so könne ohne Augenschein daselbst nichtsFruchtbares vorgenommen werden. Man bitte daher dringend, die von Bern wollen nochmals ihre Botschaftmit vollkommenem Gewalt und mit allen Beweismitteln versehen auf den streitigen Platz abordnen, wasdie von Solothurn auch thun wollen, wodann man freundlich, bürgerlich und nachbarlich, wie die Altvordern,sich gütlich vertragen wolle, was ohne Zweifel geschehen werde. Die von Bern mögen diesfalls einenbeförderlichen Tag ansetzen. (Einschub auf dem Rand: Die Boten beider Städte seien übel zufriedengewesen, daß der „unser" um seinen Acker einen festen Hag gemacht hat; man habe gemeint, er werde nur„ingeschreglet"; jener habe sich entschuldigt, er habe es wegen des „kleinen guts" sSchmalviehs so gemacht!es sei dann diesfalls auch nichts beschlossen worden. Ein anderer auf dem Rand verzeichneter Einschub istvom Buchbinder theilweise abgeschnitten worden und kann daher nicht benützt werden).
K. A. Solothurn: Missivenbuch No. 30. S. 267.
Gesandte waren hier von Bern: Anton Tillier, Venner; Leonhard Benzikoffer; von Solothurn: (Konrad)Graf; „der Seckelschryber" (Urs Wielstein). Die Namen der Berner Gesandten aus ihrer Instruction,St. A. Bern: Jnstructionsbuch IZ, k. 169, vom 7. August 1551, wo auch das Datum der Verhandlungangegeben wird; diejenigen der Solothurner Gesandten aus dortigem Rathsbuch No. 49, S. 390, vom7. August 1551.
2. 1551, 31. August (Montag vor Vcrcnä). Solothurn an Bern. Die Anwälte von Solothurn,welche mit denjenigen von Bern in der Burg zu Aeschi waren, haben berichtet, was in Betreff des da waltende»Spans verhandelt worden sei. Die Anwälte von Bern haben nämlich erklärt, wenn die von Solothurn