August 1551.
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Zofingen. 1551, 4. August.
Staatsarchiv Lucern: Acten Bern, Territorien.
Tag zwischen Bern nnd Luc ern.
Gesandte: Bern. Hans Nndolf von Erlach, Herr zu Spietz; Crispinus Fischer, beide des Raths;Anton Spielmann, Vogt zu Aarburg; Adrian von Bnbenberg, Schaffner zu Zofingeii. Lucern. HeinrichNeckenstein, alt-Schultheiß; Wendel Sonncnberg, Pannerherr; Jost Krepsinger, alle des Raths; Jost vonMettenmyl, Vogt zu Wykon, des großen Raths; Ulrich Heinserlin, Schultheiß zu Willisau.
». Die Boten vereinigen sich, vorerst den Streit wegen der Landmarch vorzunehmen, und legen sichdaher den Abschied vom 28. April 1550 vor. Im Anschluß an die erste dort zu Tage getretene Streitfrage,betreffend den Brunnen unter Buchelis Halden u. s. f. verlangen die Boten von Bern Antwort über ihrenfrühern Antrag, durch beidseitig erwählte Unparteiische in dieser Marchangelegenheit verhandeln zu lassen.
Boten von Lucern antworten, sie haben sich für den Antrag derer von Bern verwendet; aber nachdemihre Obern den Marchbries verhört und andere Erkundigungen eingezogen haben (folgen Ausführungen überobgenannte Stelle), so wollen dieselben nur bei den im Marchbrief genannten (im Original theilweise näherausgeführten) Märchen verbleiben und schlagen denen von Bern diesfalls gemäß der Bünde das Recht dar.Nach wiederholtem (unfruchtbarem) Zwiegespräch unter den Parteien eröffnen die Boten von Bern, ihre Obernverlangen nichts wider Briefe nnd Siegel, sondern sie wollen auch bei den Marchbriefen verbleiben; derStreit rühre nur daher, daß die Marchbriefe ungleich verstanden werden; man sollte aber die Sache in Güteburch Unparteiische vereinbaren; gelinge dieses nicht, so könne man noch immer das Recht anwenden,h» Der Streit zwischen denen von Langnau und Brittnau bleibt angestellt bis der Anstand wegen der^andinarch ausgetragen ist; die benannten Parteien sollen inzwischen freundliche Nachbarn sein. v. Inbetreff der Angelegenheiten von Knutwyl wird an der Hand des letztjährigen Abschiedes Folgendes verhandelt.I- Wegen der Besetzung des Gerichts mit Freien halten beide Theile ihre frühern (28. April) Anträgeaufrecht; die Boten von Bern bemerken hierbei, wenn ihr vorgeschlagenes Mittel nicht angenommen werde,fv bleiben sie bei Brief und Siegel und dem ruhigen Belitz und wollen erwarten, wer sie davon dränge;^ Gesandten von Lucern schlagen im Namen ihrer Obern das Recht dar. 2. In Betreff des FriedbruchsHans Mag eröffnet der Schaffner zu Zosingen, Adrian von Bubenberg, er habe dem frühern Abschiedekemäß dem Ammann zu Knutwyl befohlen, die Sache neuerdings vorzunehmen und vorzusorgen, daß die^erichtssafsen wiederum darüber erkennen, nachdem ihnen der Vertrag vorgelesen sein werde. Das sei nun3eschehen, wie dem Schultheißen zu Willisau, Ulrich Heinserlin, bekannt sei. („Der finden ist bsalt Herrnfchultheißen Ulrich Heinserlin zu Händen in. g. h. zu Lucern, als der rechten Höchen oberkeit.") 3. Gestützt°uf die früher angebrachten Gründe verlangen die Boten von Lucern, daß man die Freien ohne irgend eineAuflage in das Amt Knutwyl einziehen und daselbst kaufen und sich bewerben lasse. Die Instruction derVoten von Bern geht dahin. Lucern freundlich zu bitten, die Sache beim Alten zu belassen, zumal die vonVern es mit dein Abt von St. Urban auch nicht zum Genauesten nehmen; andernfalls wolle Bern erwarten,'"or es mit Recht davon dränge. Die Boten fügen bei, früher seien keine Freien im Amt Knukwyl gewesen;