Juni 1551.
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Der Graf antwortet, seine Unterthanen haben ihn der Art bedroht und bei beiden Städten verunglimpft,daß er dieses nicht solcher Art fallen und hingehen lassen und hierin den Städten entsprechen könne; er bittedringend, sich mit der gegebenen Antwort zu begnügen. Mit Freiburg habe er ein besonderes Burgrccht,demgemäß ihm das Recht angeboten worden sei; in diesem Rcchtsbot stehe er noch; er sei urbietig, jedemBurgrecht besonders nachzukommen, nämlich denen von Freiburg „daheime" und denen von Bern hier zuantworten; doch dringe er stets auf die Freundlichkeit. Es wird ihn, erwiedert, man sehe wohl, daß erbeide Städte trennen wolle, was man aber aus folgenden Gründen nicht zugeben könne: Dem Grafensei bekannt, daß anfänglich die Boten beider Städte in dem Span zwischen ihm und seinen Unterthanenvon Saanen gütlich gehandelt und einen gemeinschaftlichen Spruch gegeben haben. Nachher haben sie wiederihre Boten zu dem Grafen nach Greyerz geschickt und freundlich und dringlich mit ihm reden lassen. Dannhaben beide Städte sich miteinander berathen und ihm zugeschrieben. In gegenwärtiger Bei Handlung sei-r bisher vor beiden Städten erschienen, habe ihnen vereint Rede und Antwort gegeben und von ihnenBescheid empfangen. Deshalb seien sie entschlossen, sich nicht trennen zu lassen, und wollen ihm nicht verhehlen,wenn er oder jemand seinerwegen gegen ihre Burger Gewalt brauchen wollte, so würden sie dieses nichtdulden, sondern vermöge der Burgrechte und dem oftgenannten Sendbriefe sie schützen. Er solle daher seineUnterthanen bei den Freiheiten und Rechten, die sie gehabt haben, als sie Burger beider Städte gewordensind, bleiben lassen. Wenn er sich nicht eines Bessern besinne, so werden beide Städte den Handel an ihrenwehrern Gewalt, das heißt an die Burger bringen, und die weitern Beschlüsse erwarten. Als der Grafverstanden hat, daß die Angelegenheit vor die großen Räthc kommen soll, ist er dessen sehr zufrieden gewesenund hat den Herren beider Städte freundlichen Dank gesagt. Auf dieses wird ihm erläutert, es sei nichtdie Meinung, daß die Angelegenheit in jeder Stadt vor den großen Rath komme und der Graf hier verhörtwerde, sondem man werde sich allein beratschlagen, was in der Sache des Fernern zu thun sei, wodannMan den endlich vereinbarten Entscheid dem Grafen eröffnen und unbedingt bei demselben verbleiben werde.Der Graf entgegnet hierüber, er sei anhergekommen, zu vernehmen, was er Unziemliches und Unrechtesgethan habe, und um sich hieraus zu verantworten; woraus ihm gesagt wird, „er habe noch ein gut worthinter im, daß er sich wol entdeken möge". VII. Nachdem die Boten von Freiburg einen schriftlichen Abschiedaller Verhandlung verlangt hatten und darauf verritten sind, ist Tags darauf (3. Juli, Freitag) der Grafvor dencu von Bern erschienen und hat eröffnet: die Ursache, warum er bisher den beiden Städten nichtwillfahrt habe, liege in seinem kleinen Verstände. Da aber die von Bern sich väterlich gegen ihn erbotenhaben, habe er sich in letzter Nacht das gemeine Sprüchwort, daß übernächtiger Rath Goldes werth sei, zuHerzen geführt, und da billig ein Sohn dem Vater gehorsam sein solle, so wolle er dieses auch beobachtenund sei daher geneigt, ihrem Begehren zu willfahren und sie zu ehren. Dabei getröste er sich, man werde'hn gütig oerhören, alles Vorgefallene reiflich untersuchen, ihm zu dem, wozu er Recht habe, verhelfen undihn bei seinen Herrlichkeiten und Herkommenheiten schützen und schirmen, wobei er sich erbiete, Leib und GutW Diensten beider Städte zu setzen. Da er aber dermalen wegen Leibeskrankheit, wie man augenscheinlichsehen werde, die betreffende gütliche Verhandlung nicht erwarten könne, so möge man ihm eine ZeitlangNuhe gönnen; dann wolle er sich zur Sache schicken und anherkommeu. Dieses wird ihm zugestanden undihm sein Erbieten freundlich verdankt und bemerkt, daß man solches nicht vergessen, sondern m diesen Abschiedsiellen werde. Den Abschied unterschreibt der Sladtschrciber zu Bern.