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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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517
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Juni 1551. 517

Stadt angerufen. was der König nicht abgeschlagen habe: er wolle dieses den Eidgenossen, seinen Freunden,kundthnn ' Wenn jemand die Eidgenossen angehen sollte, diesem Vorhaben des Königs m nicht tractatinäß.gcrWeise durch Verwilligung von Lenten entgegenzutreten, so sollen sie gestützt ans den Frieden und d.eVereinung solche Ansinnen abweisen. Unter den. Schein des Papstes, der ganz arm se. und ke.nen Aufbruchvon KriegSlcutcn bestehen könne, wollen der Kaiser und Don Fernand Knechte aus der Eidgenossenschaftentheben, nicht sowohl, um dieselben zu gebrauchen, als ...» die Eidgenossen zu trennen und somit ihreFreil.citen ihren Bestand nnd ihr Wesen zu schwäche». Ferner habe der Kon.g den. Gesandten aufgetragen.Re L eno^ zu berichten. wie in. letzten April der Bischof von Vannes. ^ Gesandter des Königs beiden. Kaiser einen augsbnrgischen Boten an ihn. Marche-Ferner^ n..t der Buchse der Stadt und e.nen.Paguet Briefe abgefertigt habe. Als dieser unweit der Stadt Ste.n war. haben ,hm e.n.ge ..verdutzte»(vermummte) Personen die Briefe genommen. Der gesandte Läufer abe d.eses den. Bürger.»-.,.er nndRath der Stadt Stein angezeigt und eine bezügl.che Bescheinigung verlangt d.e .hm gegeben worden se>.Den König nehme es fremd, daß solches unter des Kaisers Obrigke.t. zur Ze.t des Fr.edens und so nahe

bei de» Eidgenossen 5^' Abschied vom s. Juni Iddl eingebunden (Copie von Landschrcibcr Bödme,). St. A.

Sl. A. Zunch, Abschiede Band IS, k. S2, ^ . L ZI, Schwyz: Abschiede (bei diesem Abschied). - K. A. Vase.,

^ie^^n^,.^. 7'^^ ^i^7,V'^.d 1°'. bei diLm^.bsch^ - 5. A. S°.°N)..,n t Abschiede Band -w. bei

diesem Abschied.

^as L A Schwnz' Acten Frankreich enthält ei» Schreiben vom 8. Juli 1551, womit König Heinrich II.di- MMN ihn g.ch-m-n -I- -- im Sm°..s,-ndn.» ,m> d-n M-I.n nnd dns

dnh-,lq, B-n-lM-n d-- Mz-n-sl-n «»I d-, D-. B- ,««d .NN»,

W.MnsiMn Sch.-ib-n n°n »«. ,s. Juli l°Sl NN »chwW (WO...) b.gl»D d-,d-n NN.

de», 8. Juli (10. März und 8. Juni 1551) gehaltenen Tage m Bade» geben h.efur kc.nc spec.ellenAnhaltspunkte.

Ku x 1551 13 April Basel an Bern (und die übrigen Orte). Was auf dem letzten Tag zuBaden wegen der G.'.mpenbergischen Angelegenheit verhandelt, auch was in Betreff einer gütlichen Verhandlung,welche der von Gumpenberg. nachdem er das gemein- freie unparteiische e.dgenoss. che Recht, zu de», d.eEidgenossen die von Basel vermocht haben, abgeschlagen hatte, beantragt habe, verabschiedet worden sei. auchwas dem Kaiser, dem König, dem von Gumpenberg und seiner Fre..ndschaftgeschr.ebcn worden sei. a.uh mi-die von Basel ihre Meinung in Betreff der vorgeschlagenen gütlichen Verhandlung beförderlich von Ort zuOrt anzeigen sollen haben die Boten von Basel berichtet. Als man steh dann über die vorgeschlagenengütlichen Mittel be'rathen habe, habe ...an, wie früher wiederholt auf Tagen angezeigt worden sei. befunden,man sei mit den. von Gu.npenberg in keinen. Recht gestanden und habe ke.n Urthc.l gegen >hn verloren,weßhalb er sich ohne Grund erlangter Rechte, des Executorial. des Brach...... und der Acht gegen d.e von

Basel bertthme. wie denn auch seine curtisanischen Rechte derer von Basel nirgends erwähnen und somit sienichts angehen. Ueberhin behelligen sich die von Basel mit den ... .hrer Obr.gke.t gelegenen Nutzungen derDompropstei nicht, indem sie dieselben weder in ihren gemeinen nocheigenen" Nutzen bez.ehe», w.e der vonGumpenberg irrig behanpte. sondern dieselben beziehe Sigmund von Pstrt und trage dann auch , w.e se.neVorgänger, die entsprechenden Beschwerden. Durch Verleihung der Dompropste. haben d.e von Basel nurge.han, was ihnen lau. alten, eidgenössischen. Herkommen und den Absth.ede» zustund und w.e ihnen aufdem Taae ... Lucern von. IL. Februar 1524 i» Betreff der Curt.sanen gerathen worden se.. Ucbcrh.nhabe mm. sich in Betreff dieser Leihung vor ein gen,eines freies unparteiisches eidgenössisches Recht erboten.Ans diesen Gründen werde man begreifen, daß sich die von Basel m.t den. von Gumpenberg ... e.ne gütlicheVerhandlung nicht einlassen können. Um aber das Mögliche zn thun was zur R.che d.ene wolle u.a.,wenn es unbeschadet den, angeführten alten Herkommen und nan.cntl.ch dem auf 28. ^u». 1524 ... Betreffder Pensionen Reservaten und Curtisancu ergangenen Abschied unnachthe.l.g gc,chchen könne, bewilligen, daßder von Gumpenberg. der sich in. Verhältnis) zu den Nutzungen der Dompropstei als Curt.san benehme.