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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Juni 1551.

von Gemmingen mit der benannten Erbschaft abzugsfrei abfahren mögen. Es siegelt der Landvogt zu Baden,Ambros Jmhof, des Raths zu Bern, den 17. Juni 1551.

St. A. Zürich: Thurgauer Abschiede (8 VIII. ZiZ) k. izi verso. Stistsarchiv St. Gallen: Archivband 18SS, Thurgauisches Archivfkom. I., S. 184.

NU. Unterm 11. Juni gicbt Peter (Eichhorn), Abt zu Wettingen, den Boten der VIII Orte Rechnungüber Einnahmen und Ausgaben seines Gotteshauses für die Zeit vom 16. März (Sonntag Lütare) 1550 bis24. Juni (Johann Baptist) 1551 wie folgt. Einnahmein Vasen 340 Malter, Kernen 2695 Mütt 3 Viertel,Haber 426 Malter 1 Mütt l'/s Viertel, Roggen 255 Mütt 3 Viertel, Wettinger- und Geißberger-Wein 604^Sauin, Geld 13,581 Pfund 19 Schilling 4 Haller. Ausgabein Vasen 189 Malter, Kernen 2649 Mütt2 Viertel, Haber 346 Malter 1 Mütt 3 Viertel, Roggen 245 Mütt 1 Viertel, Erbsen, Bohnen und Gerstewurden verbraucht, Wcttinger- und Geißberger-Wein 406'/^ Saum, Geld 12,909 Pfund 9 Schilling 9 Haller.Rest: Vasen 151 Malter, Kernen 46 Mütt 1 Viertel, Haber 79 Malter 3 Mütt 2'/s Viertel, Roggen 10 Mütt2 Viertel, Wettinger- und Geißberger-Wein 198 Saum, Geld 672 Pfund 10 Schilling 7 Hallen Ausstehendealte Zinsen und Nestanzen: Kernen 500 Mütt 2 Viertel 2 Jmini, Roggen 26 Mütt, Haber 60 Maller, Geld210 Pfund 17 Schilling, an den Lehenleuteuuf Wyn" 555 Pfund 6 Schilling.

E. A. A.: Kathol. Abschiede 15411590.

«»«. Verwendung für Ulrich Hochrütiner von St. Gallen bei Niklaus Bollwyler, Hauptmann zu Constanz;siehe Note.

z»K». Verwendung der XIII Orte für dieStrubischen Erben" bei Frankreich; siehe Note.

Im Gesandtenverzcichniß im E. A. A.: Kathol. Abschiede 1541 1590 wird Heinrich zum Wcissenbachals alt-Landammann bezeichnet.

Im Zürcher, Schwyzer und Glarner Exemplar fehlen p, im Berner b, vßs, x», <>, uu; imBasler «.v, vA-, p, q, wa; im Freiburger und Solothurner », Ii, «v, <il, V, t»» ?im Schaffhauser wie im Basler; im Appenzeller nv, «Ii, p, z^»i». ee aus dem Zürcherund Berner; lltl aus dem Berner; kv aus dem Schwyzer und Glarner; tk aus dem Freiburger!TT, Iii», il aus dem Schaffhauser Abschied.

Zu Im eidgenössischen Archiv Aarau liegt die Quittung von Schultheiß und Rath zu Kaiserstuhlfür die 28 Gulden, ausgestellt auf 21. Juli (Maria Magdalena Abend) 1551. Pergam-nwrk»nde mu Siegel.

Zu t. Im Zürcher Abschied wird Michael von Landenberg nicht genannt.

Zu I». 1. Die von den XIII Orten entworfenen Artikel für die Capitel mit Mailand weichen infolgenden Punkten von dem Entwurf vom 25. Februar 1549 (Abschied von diesem Datum Art. u) ab.Art. 1. Die Zollfreiheit wird auch gegenüber Zöllen von Communen, Edelleuten und besondern Personengefordert. Art. 2 (Salztransport). Im Eingang wird neben Deutschland (Germania") gesagt: oder inandern Landen und Orten. Der Transportweg für das in Germania oder Veltlin gekaufte Salz wird sobezeichnet: Vom Thurm zu Olong über den Comersee nach Menas, dann über Land bis Porlezza; wennsie Weiter gegen Luggarus wollen, sollen sie von Lauis nach Luyno fahren. Wenn aber Ungewitter entstünde,daß sie da nicht gelegen landen könnten, mögen sie das Salz nach ihrem Gefallen ablegen, solches abervorher dem Amtmann des betreffenden Ortes anzeigen. Das Salz aber, welches außerhalb Germania oderVeltlin gekauft wird, soll durch die nächsten und gelegensten Straßen geführt werden. Für das deutscheSalz soll voraus bei den kaiserlichen Beamten zu Menas Geleit enthoben werden, welches aber unentgcldlichertheilt werden soll. Der Transport geschieht ohne Zoll für die Kammer oder andere Zollinhaber.