Juni 1551.
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de», Fleckenstein ernstlich reden und ihn verhalten, daß er diesen Erkanntnissen nachkomme, wie denn bisherunter den Eidgenossen Übung gewesen sei, daß dem, was die Mehrheit beschlossen, stattgethau werden soll.Beinebens wird der Handel in den Abschied genommen, um sich zu berathen, was ferner zu thun wäre,wenn Fleckenstein es hiebet nicht wollte bewendet sein lassen. In Betreff einer Wohnung für den
Hauptmann von St. Gallen sind die IV Orte einig, wenn der Abt eine solche kaufe, so wollen sie die Hälftedaran bezahlen; doch soll der Abt einen ziemlichen Hausrath zum Gebrauch für den Hauptmann Hineinthunund den Unterhalt der Wohnung und des Hausrathes ohne Beschwerde der IV Orte besorgen. ,»I». Weilkeine dringenden Geschäfte vorhanden sind, so hat man keinen Tag angesetzt; wenn einein Ort etwas begegnet,wag es einen solchen ausschreiben, ev. Der Landvogt im Thurgau verzeigt in seiner Rechnung eineGeldsumme, um welche er Falschspieler bestraft habe; dabei bemerkt er, er habe die Bestraften auch der Ehrewtsetzt; einige derselben gehören aber .hrlichen frommen Biederleuten an; diese laufen ihm nun nach und bitten'h>>, jenen die Ehre wieder zu geben. Es wird dem Landvogt bewilligt, nach Gestalt der Sache zu handeln.Hiezu aber haben die Gesandten von Zürich und Bern nicht stimmen wollen. «Iii. Die Geleitsleute zuBaden berichten, die Kaufleuie von Lyon und Genf „ushin" zeigen in ihrem Schreiben nicht an, was Safran°der Waaren sie führen. Die sieben Orte bitten nun die von Bern, sie wollen ihre Geleitsleute vermögen,dem Landvogt oder den Geleitsleuten zu Baden zu berichten, was Safran bei ihnen vergleitet und nachBaden geführt werde, damit sie sich hiernach verhalten können. Aus dem letzten ^rage hat man den
Boten von Schwpz und Glarus in den Abschied gegeben, ihre Obern zu bestimmen, dem Abt von Pfäfersgegenüber der Beschädigung seiner Lehen beHolsen und berathen zu sein, namentlich auch dafür zu sorgen,daß von den Lehen kein Heu und Streue abgeführt werde. Da dieses noch nicht vollzogen worden ist, sowerden die Gesandten von Schwyz und GlaruS neuerdings gebeten, zu verschaffen, daß der Abt bei seinen^henbriefen beschützt werde. Der Landvogt im Thurgau entrichtet wegen der hohen Gerichte jedemBoten (der betreffenden Orte) 39 Gulden. Die Boten der VII Orte sainmt dem Landvogt Tschudi
ditten die von Schasshausen dringend, den Kindern der verstorbenen Schauster der ^rau Sophie Huber,"wiche Töchter in Klöstern sind, ihren Autheil des väterlichen und mütterlichen Erbes verabfolgen zu lassen""d zu gestatten, daß die Theilung von des Bruders Erbtheil vorgenommen werde, damit der Schwester ihrgebührender Thcil zukomme und sie ihren Nutzen damit schaffen und ihre Schulden bezahlen mögen. Man'"°lle das gegen die von Schaffhausen willig vergelten. I»I». Die Fähren von Coblenz („Cobelz"), welche^ Buchs au den Lauffen führen, beklagen sich, sie können bei dem gesetzten Lohn nicht bestehen; ebensosie von dem Hofmeister zu Schaffhauseu mit Worten übel behandelt und für ihren Lohn langsam("Unverfänklich") bezahlt werden, weßhalb sie ihren Beruf („amt") aufgeben müssen. Man beauftragt daherdw Landvogt zu Baden, mit denen von Coblenz zu reden, daß sie das Fahr des Weitern versehen. DieSchaffhausen sollen mit ihrem Hofmeister verschaffen, daß er mit jenen um einen ziemlichen Lohn abkomme""d ihnen denselben unverzögert entrichte. Ii!. Die von Schaffhausen sollen an das Fenster des Landschreibers5" Baden gedenken; es koste 3 Kronen. Auf gutes Vertrauen hin hat der Landschreiber die Fenster aller^Ul Orte zu Zürich machen lassen und alle andern Orte haben dieselben bezahlt.
Gesandte des Abts zu St. Gallen tragen vor: 1. Ab dem letzten Tage zu Baden haben die^ Orte dem Abt geschrieben, daß er aus seinein Coiwent zwei Junge auf Hochschulen schicke und sie daselbstder Theologie studiren lasse. Das sei dem Abt und Convent ganz wohlgefällig gewesen und sie würden^ gerne thun. Zu dieser Zeit aber werde keine ..gcflißne disciplin, regularitet, gut ordnung und sitten uf