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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Mai 1551.

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^reiiMbach habe» einige Hölzer im Kölliker Wald gefällt, die der Vogt von Lenzbnrg verboten nnd späterhiilweggeführt habe. Nachdem dann die genannte Aufzeichnung verlesen und von beiden Thcilen anerkanntworden, daß die Sache so ergangen sei, stellen die Boten von Solothurn nochmals das Verlangen umEinnahme des Augenscheins und bitten, den zunächst nach Baden gehenden Boten diesfalls Auftrag zu geben.Die Gesandten von Bern wiederholen, sie haben sich dessen nicht versehen, die letzte Missive ihrer Obernenthalte hievon nichts, sie glauben, es sei eine ausgemachte Sache und die Bauern Ursache des Spans; dochwenn es verlangt werde, wollen sie es heimbringen. 2. Die Boten von Solothurn eröffnen weiter, um den Ackerdes Meiers in der Burg sei bei zwölf Jahren Streit gewesen; nachdem beide Städte ihre Boten dahingeschickthaben und nach langer Verhandlung nichts berichtigen konnten, habe Schultheiß von Wengi selig hierum dasRecht angeboten; seither seien (die von Soloihurn, der Meier?) im Besitze gewesen und haben erwartet,wer sie mit Recht entsetzen wolle. Schon vor fünfzig Jahren sei dieser Acker durch den Meier in der Burggebaut worden, was sie im erforderlichen Falle mit guter Kundschaft beweisen können Kürzlich habe derSpan sich wieder erneuert und seien von Solothurn Herr Graf und der Seckelschreiber und von Bern HansHuber hingeschickt worden, die Sache gütlich beizulegen. In das aber habe Huber sich nicht einlassen wollen,sondern sofort das Recht angeboten. Sie verwundern sich hierüber; da ihr Nechtbot früher erfolgt sei, sosoll es billig vorgehen. Die Boten von Bern, nach gehabtem Verdank, erwiedern Folgendes: Sie wissenwohl, wie Boten beider Städte oft auf dem Span gewesen und da die Freundlichkeit gebraucht worden sei,wobei die Gesandten von Bern stets guten ziemlichen Bescheid gegeben haben; es seien auch die Landmarchenselbst so h^er, daß man hätte glanben solleil, die Sache wäre nicht weiter auf die Bahu gebracht worden,da doch der Anstand zwischen Solothurn und Burgdorf bei der Eselbruck, Göfselsmühle und an andernDrtei, freundlich beigelegt worden sei,und sich dheins ivegs den puren in der bürg bewegen lassen, sondersu>e abgwysen". Der Ursprung alles Spans sei das: Im Anfang des evangelischeu Glaubens sei der Bauer inBlirg nach Herzogenbuchsee zur Kirche gegangen und habe mit seinen Nachbarn zu Ober-Önz freundlich und"ochbarlich gelebt und beide einander das Beste gethan. Hiebet habe jener sich merken lassen, er wolle aufde»l fraglichen Acker einSäßhus" bauen und haushäblich sitzen, damit er mit Bezug auf hohe lind niedere^Reichte Unterthan derer von Bern sei. Das haben die von Ober-Önz ihrerseits bewilligt und auf seineRiite und guten Worte hin ihm aus Freundschaft erlaubt, mit seinem Vieh zu ihnen zu fahren. Als aberseuie Obern von Solothurn dessen gewahr worden seien, haben sie ihm dieses nicht gestatteil wollen, sondernsolches bei hoher Strafe verboten, was Alles mit guter Kundschaft erwiesen werden könne. Als nun die vonDber-Onz ihm den Weidgang abgeschlagen haben, er aber von demselben nicht ablassen wollte, sondern stetsspülen Herren nachgelaufen sei und hiemit auch den Streit über die Lanomarch erweckt hatte, so haben beideStädte ihre Boten, nämlich Seckelmcister Tillmann selig und Scckelmeister Haller, und Schultheiß Schlunis^ig (und) Graf an Ort lind Stelle geschickt. Da habe der Bauer einen «stein,wyt hinin bim lindlineotiväris uidsich und durch den see, die inarch ze spn zöugt . Das sei alur nicht richtig geweseil. Nach^Nger Verhandlung haben die von Ober-Önz dem Bauer in Betreff des Weidgangs und die Boten von^Riu in Betreff der March das Recht angeboten. Da habe Schultheiß Schluni, als einschidiger Nlann,^ Marchsteine und Lachen zu besichtigen verlangt. Dieses sei geschehen, worauf jener überdie" Bauern^>>rnt, inst einemFluch" zu ihnen gesprochen habe, sie richten die Herrschaften gegen einander, man sehe'"°hl, daß sie unrecht haben und daher billig die Kosten abtragen sollten. Hierein habe Herr Graf einigerwßeu zu ihui geredet, Ivorauf Schluni gesagt habe, sie müssen doch handeln, daß e» recht sei. Dann sei