5W Mai 1551.
5. (27. Mai). Schultheiß und Rath zu Bern und Rathsboten vo» Freiburg au den Gräfe» von»cyerz. Der Herr von Villnrsel habe heute de» Briefstellern das Schreibe» des Grafen vom 23. Maiübergeben. In demselben verlange der Graf Aufschub bis zum 15. Juni, wodaun er persönlich anHerkommen»nd auf das frühere Schreiben der Briefsteller antworten werde. Da der Graf nur den Flüchtigen undAbgetretenen Sicherheit gebe, zu den Ihrigen zu komme» und in ihren Häusern zu wohnen, bis er anhcr-konune, „mit etwas vorbchaltung", in Betreff der Andern ob und unter der Bocken, Allen oder Einzelnen,von ihm aber keine Meldung geschehe und daher auf das Schreiben der Adressanten keine vollkommene Antwortecfolgt sei, so könne man sich mit seiner Erwiederung nicht begnügen, viel weniger ihm die fünfzehn TatstTermin bewilligen, es sei denn, daß er mit klaren Worten zusage, nicht nur die Abgetretenen unentgeltlichzu ihren Häusern und Gütern kommen und daselbst wohnen zu lassen, sondern daß auch seine übrige»Unterthanen, die Burger beider Städte überall, in und außer der Grafschaft Grcyerz freien Handel undWandel, ohne Kränkung ihrer Person und Güter, wie früher, bis zum Austrag der Sache genießen solle»-Wenn der Graf dieses schriftlich zusage, so wolle man ihm die fünfzehn Tage gewähren, andernfalls bleibeman bei dem letzte» Schreiben der beiden Städte und „Wyler, wie die gsaudten von Fryburg in name»unser Herren und obcrn üch das recht hieiuit nach vcrmög des burgrechtcn augepoten haben".
St. A. Bern: Deutsch Missivenbuch S. 7»l-
170.
Jegistmf. 1551, 14. Mai.
Staatsarchiv Bern: Justructionsbuch v k. I!S. Solothurnbuch s. S. Stl.
Verhandlung zwischen Bern und Solothurn.
Gesandte: Bern. Sulpitius Haller, Seckelmcister; Anton Tillier, Venner. Solothurn. ^Schwallcr; Vogt Hugi.
Die Boteil sind zusammengekommen wegen der Späne zwischen dem Meier zu Aeschi in der Burg u»denen von Ober-Önz. Die Boten von Bern legen ihre Instruction vor und fordern ein Gleiches von de»e>von Solothurn. Diese eröffnen Folgendes: 1. Vor Kurzem habeil ihre Obern ihre Rathsboten auf d^streitigen Platze bei Fuchsenlöchern gehabt, wohin die von Bern ihren Rathsfrennd Lienhard Brenzik»wgeschickt habeil. Nach vieler Mühe habe der letztere in Betreff der Fuchsenlöcher keine Erläuterung kh»lassen wollen, weil zweierlei solcher vorhanden seien. Damit aber hierüber Brief und Siegel aufgench^werde, verlangen die von Solothurn wiederholt, daß man den Ort nochmals besichtige und sich daher »den Augenschein begebe. Die Voten von Bern erwiedern, der gleiche Span, auch in Betreff der Landmalcstzwischen Aarburg und Wartburg, habe sich vor einigen Jahren zugetragen, weßhalb beide StädteBotschaft wiederholt dahin geschickt und zuletzt eine» Untergang gethan haben, welcher aufgezeichnet w>ü ^sei. Der Anstand sei also erledigt und eine weitere Besichtigung unnöthig, sondern es müsse ^
Gemäßheit der Verzeichnung Brief und Siegel errichtet werden; sie haben auch hierüber keine (weit^Instruction. Die Boten von Solothurn bemerken, es sei in Betreff des Untergangs sonst kein ^
allster bei den Fnchslöchern; ihre Herren seieil einverstanden, dast Brief und Siegel errichtet werde; »weil zweierlei Fuchslöcher vorhanden seien, müsse eine Besichtigung und Erläuterung erfolgen; »ia» ^'lach Inhalt der alten Verträge und Urbare handeln. Die Voten von Bern fragen dann, ^von Kölliken dagegen gehandelt haben. Die Gesandten von Solothurn antworten, die Ihrige» l»