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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Mai 1551.

man nach Aeschi geritten, habe dort miteinander gegessen nnd sei gut zufrieden gewesen. Herr Schluni habegesagt, er wolle es seinen Herren anzeigen, und dabei bemerkt, wenn die Bauern wegen des Weidgangsruhig mären, so wären die beiden Städte der Märchen wegen auch einig, worauf man freundlich geschiedensei. Die von Bern hätten daher nichts Anderes geglaubt, als es sei eine ausgemachte Sache. Was denAcker betreffe, den der Bauer iu der Burg im Gericht von Ober-Önz habe, von welchem, wie angeführtworden, der Streit entstanden sei, bestreiten sie nicht, daß er denselben bebauen, darin säen und nach gemeinemLandesbrauch nutzen möge. Da aber derselbe in derer von Bern hohen und Niedern Gerichten in einemWald gelegeil sei, und die von Ober-Önz verlangen, er solle ausgemarchet werden, damit der Bauer in derBurg in dem Wald nicht zu iveit greife und schwende, so solle das billig geschehe», und übrigens dieserAcker der Landmarch keinen Abbruch Ihun, da die Güter, die jemand in einer andern Herrschaft hat, denLandmarchcn und Herrlichkeiten weder etivas geben, noch nehmen. Den Hag, den der Bauer auf den hohenund Niedern Gerichten derer von Bern, ohne ihre Erlaubniß und ungeachtet ergangenem Verbot um denbetreffenden Acker errichtet habe, hätte man sofort entfernen lassen können, habe ihn aber um Frieden undRuhe willen und damit das Korn geschirmt werde,und der pur das darab genommen", bleibeil lassen,doch der Herrlichkeit derer von Bern daselbst unbeschadet, in der Meinung, wenn die von Solothurn von derSache unterrichtet werden, werden sie sich nicht beredeil lassen, daß dieses die Landmarch angehe. Sie hosß'Nnoch, daß die von Solothurn sie bei ihren hohen und Niedern Gerichten und dem erlassenen Nechtsbotwerde» bleiben lassen. Was weiter mit den Boten von Solothurn geredet worden ist in Betreff des Spanswegen der Fischenz in dem See, auf dem Schultheiß Nägeli, Urban Baumgarter, Henz Schleif und SchultheißHebold, welche letztere drei seither gestorben, gewesen sind, ebenso in Betreff der drei Marchsteine und des Wegszum Hof zum Stein, auch was nach Verhör der Kundschaften beider Theilc bezüglich der gesetzten Marchsteim,wobei Schilltheiß Schluni selig mar, verhandelt worden, können die Boten ihren Herren wohl berichte»'Nach genommenem Verdank erwiedern die Gesandten von Solothurn, das Benehmen des Bauern in derBurg, sein Kirchgang nach Herzogenbuchsee, seine Aeußerungen wegen des Hauses auf dem Acker und Andereskönne der Gerechtigkeit und Herrlichkeit ihrer Obern nicht schaden, da solches wider deren Willen und ohne ihreErlaubniß geschehen sei und der Baller hiefür keine Gcivalt gehabt habe. Um aber ab der Sache zn kom»»^haben sie Briefe und Siegel bei sich, die da zeigen, daß der betreffende Acker denen von Solothurn gehöre,die wollen sie verhöreil lassen, doch ihren Rechten unbeschadet. Nachdem die Gesandten von Bern ßlhgeäußert, sie wollen diese Briefe gerne hören, hat dann der Stadtschreiber von Solothurn eine Verdolmetsch»^eines kleineil alteil pergamentenen lateinischen Brieses gelesen, während der Stadtschreibcr von Bernrechte Original vor sich genommen hat. Da die Verdolmetschung mehr Worte als das Original enthält »»^in ihr das WortWeg" steht, wofür das Original mit deutscher Sprache das WortWeich" (?) gebrauchtbemerken die Boten voi, Bern, Übersetzung und Original seieil sich nicht gleich, und verlangen eine AbsckMdes lateinischen Briefchens. Sie fügen bei, dasselbe sei nur ein Lehenbrief, in welchem der Abt zu St.auf dem Schwarzmald die Wälder vorbehalten habe; aus dem Briefe ergebe sich gar nicht, daß die >»demselben gemeldeten Lachen die Gerichte betreffen, sondern diese beziehen sich nur auf die Lehengüter. ^seieil nicht dagegen, daß der Bauer den Acker benütze, wollen ihm auch an seinem Lehen keinen Abbr» 1thun, nur wollen sie bei den alten Märchen und ihren hohen und Niedern Gerichten, Herrlichkeiten »"hergebrachter Besitzung bleiben und sich ohne Recht, das sie vor Langem angeboten haben, nicht drä»b^lassen. Die Boten von Solothurn verlangen wiederholt den Handel auf den Augenschein kommen zu lasß'^