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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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^ April 1551.

wie er wolle;in snninin dhein gütigkeit nit da fanden". 2. Ans den Vortrag in Betreff der Münzehabe er geantwortet: Er sehe, wie die von Bern (m. h.") ihn in allen Dingen irren wollen: er habe sichsetzen nicht versehen: er sei dessen gefreit, habe so gute Freiheiten. Briefe und Siegel wie irgend ein Fürstauf den, Erdreich: m seinen Landen sei er selber Herr und Meister: er wollegstrags" fttrfahren, da ere va t und Macht dazu habe. Die Boten haben dann um eine freundliche Antwort angehalten undnament ich Ulrich Nix zu ihn, gesprochen: Er habe ihn, gestern gerathen und etwas gesagt, in Folge dessendie t wsandtcn guter Hoffnung (waren?), er habe sich eines Bessern besonnen. Darauf habe der Grafcrwiedcrt: ,.^a ir gebend ein guten doctor, wenn ir das tranck in mich brechtend. so hettcnd ir mich." Er^ zu seinem Hauptgut schauen, nämlichzu sin, lybacht", und den Herrn von Montrichier und

eu . ssie) benuftragen,vom Jurten hin" alle seine Zinse auszurichten und jedermann Red und Antwortzu geben. Er selber wolle seinem Leibe Rath thun. es sei zu la Bastie (?) oder Juone. Er wolle gänzlichverbleibe» wie ihn Gott gesetzt habe und nichts aus der Hand geben. Die Seinen, obwohl er sieeingelegt habe, wolle er nicht strecken: sie sollen aber zusehe», das; sie sichnit" (?) brennen.Des eine»und andern halb siend die gricht worden, das; sy nützit vergeche», habe der gras ouch nützit anzeigen könne»,dann allein, das; der ein urfech geben und das Übersechen hat: doch darvor, ob er das urfcch geben, nützitmißhandlet." Der Graf habe dann ferner bemerkt, wenn eszimlich wäre, so sig es Gott nit möglich,thein surft und Herrn zecrwarn, daß er sin potschaft zu Augsburg bim kaiscr ghebt, wie dem Franzose»anzeigt worden". Der Rath schreibt an die von Freiburg, man habe durch die Boten des Grafen Antwortverstanden und überlasse ihnen, einen andern Tag zu Freiburg oder in Bern anzusetzen. An die vo»»en und Osch wird berichtet, sie sollen sichgwarsam" halten und nicht mehr zum Grafen schicke»-

St. A. Bern: Ruthsbuch No. SIg und ZI7, crstc Abthcilung, S. SIS.

Ml 5" Freiburg erstatten alt-Schultheiß (Pcterniann) Amniann »»d

tuincy) A.x, die als Gesandte von Freiburg mit den Boten von Bern beim Grafen vo» Greycrz wäre",u er die dortigen Verhandlungen einen ähnliche», nur viel kürzer gehaltenen Bericht. Der Rath beschließt -Gau Bern von wegen der grafischen hcndlen." i>, Freiburg: Rat-Much N°. ss.

1K7.

Wern. 1551, 29. und 30. April und 1. Mai.

Staatsarchiv B-r»: Rathsbuch No. »IS und »17, crstc Abthcilung, S. SSS, SSV, LSS und SS«.

I. (29. April). 1. Vor dein Rothe zu Bern erscheine» fünf Boten von Saunen und Osch und eröff»^nach Verdankung der Verhandlung mit dem Grafen von Greyerz, sie haben ihre Botschaft zn ihm gesckllund zwar in Betreff des Passement, ihrer Freiheiten undEidbrief". Darauf habe er denen von ^»» ^geantwortet, wie er (oder sie?) denen von Bern geschrieben haben. Sie seien nun beauftragt, die vonzu bitten, ihnen behnlflich zu sein, daß sie bei ihren Freiheiten und dem Eid wie ihre Altvordernkönnen?) . . . oder als ihre Schirmer ihnen vermöge des Bnrgrechts zum Rechten zu verhelfen, 6^ ^

von Osch wird (noch besonders) bemerkt:die begnadeten an zu schaden enthalten wie

anred, daß er sy verklagt"; (es ist nicht ganz klar, ob diese wirre Stelle hieher gehört; sie trennt sicheinen kleinen Strich vom Vorhergehenden). Der Graf soll denen von Ösch rechte Antwort geben. S"Amtleute wollen die Gemeinde nicht besammeln, wie das von Alter her geschehen sei.Abermalserboten, inen helfen, damit sy zu ruiven kommen mit irem Herrn, gmeind (?) überladen, wachten gst^