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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
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493
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April 1551.

'N.Lieber her stathaltcr sind andenck einen so sich neinpt Hans von Lachen, ist by u. g. l. a. E. zn Uri,i"e ushar zu vermöge», ivan sin prüder kranck nnd sine kind hcige iine zn hilf ze koininen."

Zu «. Auf dem Rande enthält das Original einige Benicrknngen oder Einträge, die und derenZusammenhang mit dem übrigen Text nicht klar sind.

166.

Ireilmrg und Kreyerz (?). 1551, vor 17.-24. April.

Verhandlungen betreffend die Verhältnisse des Grasen von Greyerz.

Wir führen aus directen und indirecten Quellen Folgendes an:

Ni>,-N Gestern habe man das Schreiben derer von Bern, womit

1. 1551 17 Apr.l. I^burg ^

sie verlangen, daß der von ^ Namen beider Städte dem Grafen mitgetheilt werden solle,

.n der Stadt Freiburg getroffene Rathsch a '" Na m.. beider

verhört, und sei 'Mcsui, unsi ^ s der Bocken, in eine Versammlung berufen

Graf ferne Unterthanen ^ ^ ^ Gewehr verfaßt zu halten und auf erfolgende Mahnung

und ihnen geboten habe. ^ ""t H"rnsi^ ...w f. Willens dasselbe

auf zu fem Auch ha e " e das hinziele, so habe man das wegen des Münzcns

och mit andern zu thun. ^.galten und erachte für besser, wenn beide Städte beförderlich

beschlossene Schreiben noch einstweilen Zun.ckbeha Unterthanen gerichtete Empörung

eine Botschaft zum Grafen W^we e..w a^,, ^faß.'en Rathschlag auch anzeigen'sollte'

z i beschwichtigen trachten ^ verlangt haben, diejenigen von Freiburg (die unfern"), von

cinebens habe man, wie >c ^ Betreff des Münzens mit dem Grafen halten, berufen und

denen man verinuthen konnte, ^ ^merkt, wenn sie schon mit dieser Gemeinschaft nichts zu

ihnen geboten, stille zu stehen. ic p Gegieten von Freiburg (unfern") Gesessene darin treten,thun haben, so werden andere, außerhalb den ^ Auburg: M>sswc»buch N°. 15, e. s->.

. -n .. -Ii Bern berichten Venner Weingarten und Graffenricd, wie sie

2. 1551. 24. April. Vor dem ^ ^ ^ ^ ihn. verhandelt haben. Ans

nebst den Boten von Freiburg zu ^ ^ aeantwortet, die Sache sei ihm leid: aber er sei nun

>hren Vortrag betreffend ^ ^ ^iM^ auch, er könne dieselben wohl regieren! er wisse von

s>... uw w H.H. d!. RA.«

eniem Span, den er mit simen 1 ^ Unterthanen seien nicht Werth, daß die von

zu strafen, und glaube Fug und Ncht h,ez Z ) ^d über ihm sei kein Fürst und habe

Bern zwischen beiden Parteien vermitteln er s ^ ^ ^ ^ ^ w.tzig

Niemand ihm etwas zu verwehren, ) ,vas früher zwischen denen von Bern und seinen

genug, bedürfe n.emand dazu. Er habe n.cht S 'i ' ^ ^ handlm.g. Jetzt aber bedürfe er niemand

z.Ich.h-» s-i «M,.ch Mtt -M-- h.s. .llich, ,.h. w.h-.h wi° W.HI

dazu; er könne uild wolle ihm »wo ) ^ Instruction angezeigt,

sie zu und von ihm gegangen scie . ^ ^ Thcil,an dem überfarn wurde, setzen wurden",

"amlich, daß die von Bern in Kraft ' ^azu geredet. Darauf sei der Graf erzürnt worden

Die beiden Boten von Frc.burg haben anch verhandeln; daneben habe er auch zu Bern

U"d habe aufgebrannt! er sc. witzig genug. ^ Volkschlechtlich" strafen,

und Freiburg Raths gepflogen! er vergesse seiner Saa)en ma,..