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April 1551.
Heimbringe», ob man jährlich auf Vartholoniä (24. August) die Voten beauftragen wolle, ihnen etwas z»geben, und ob („ouch") man ihnen in Betreff des Almosens eine Empfehlung an die andern OUegeben wolle. Jedes Ort soll seine Meinung denen von Uri zuschreiben. «?. Der Fähnrich von Bollenz istangegeben worden in Betreff von Falschspielens, Zins auf Zins machen, Bedrückung armer Leute, er sei aMHalseiseu gestanden und vom Tod erbeten worden. Auf das haben die Gesandten die Kundschaften uebsdem Fähnrich verhört und dann ihre Instructionen verglichen, die nicht durchweg übereinstimmen. Es wirdbeschlossen, die Gesandten von Schwyz sollen wieder an ihre Obern gelangen und eine andere Instructionzu erhalten suchen. Nachdem eine solche eingelangt war, hat man den Fähnrich wieder vorberufen und ihnangefragt, ob er Mehreres zu eröffnen verlange. Auf dieses hat er das Fähnchen zu Händen der drc>Orte übergeben, in der Meinung, die Gesandten werden hieinit zufrieden sein lind ihn nicht weiter ansuche»Nach seinem Abtreteil und der ernstlichen Erwägung der Boten habeil dieselben erkennt: 1. Der FälM'isoll „kein ziils in Bollenz nit mer »lachen", außer mit des Landvozts Wissen und Willen und gemäß de»Statllteil, nämlich von Zehn (?) Eins, und mit baarem Geld. 2. Der Fähnrich soll nicht anders ivirthe»oder spielen als nach den Statuten, die jährlich zu Bollcuz verleseil werden. 3. Was das Fähnchen anbelangstda er dasselbe gutwillig übergebeil hat, so hat mau das dem Vogt zugestellt, um es aufzubehalten, bis d>Obern und die Landschaft einig werden, Einen zu wählen. 4. Es ist ihm auch „gebredigt" und »»Nothdurft augezeigt worden, man werde ihn beobachten, und wenn er fernerhin dergleichen Übertretungen st izu Schulden kommen lasse, werde man ihm solche nicht übersehen; er möge daher Sorge tragen; ,,so»st ^er „um" alle verhörten Kundschaften, die vom Jahre (15)47 bis jetzt eingenommen worden und verlaufen st» 'liberirt sein. k. Bei den Obern ist auch Herr Augusti» Bruno von „Täntsch" (Dongio?) aus Bolle»iwegeii ungeschickter Händel und unmenschlichen Schwörens angegeben. Mail hat nun ihn und die Kundschnst^verhört, auch seinen „forigen bichtbrief" (?), daß er um solche Sachen liberirt wordeil sei, besehen, undnicht weiter bestraft, sondern liberirt und ihm das Land aufgethan, und man mag ihm wohl gönnen, w^ihn die früher» Kirchgenossen wieder annehmen, oder Andere, gemäß den Statllteil und unbeschadet ^Bestätigung der Obern. In Betreff seines Gutes wird dem Vogt Wagner aufgetragen, ihm beholfen »»berathell zu sein, daß ihm das Seinige, was übergeblieben ist, wieder werde (einige im Original cnth» ^Zwischenworte sind unklar). K. Da der Fähnrich in Bollenz auch anzeigt, Baptista de Clericis habegedroht, sie zwei werden nicht einig, bis einer von beiden erschlageil sei, er wolle mit dem Fähnrich eCollazion haben, es habe ein Mal gefehlt, etil anderes Mal müsse es aber nicht fehlen: so hat man ste ^Eid schwören lassen, den Frieden ganz und unverbrochen zu halteil und auch nicht zu veranlassen, daß derstdurch Andere gebrochen werde; sie sollen denselben auch nicht abtrinken, bis es ihnen von den Obern erla»wird. I». In Betreff der Allmenden in Bollenz zu „Samiung" (Semione) und „Malirabia" '
geht die Instruction der Boten von Uri und Unterwaldeu dahin, daß keine Allmende hinweggegeben w« 'solle; wenn aber Einer Briefe zu erzeigen hätte, daß ihm Etwas gegeben wordeil sei, dem sollverbleiben. I. Die von Uri ziehen an, der die Mündung des Tages enthaltende Brief sei ihnen z" ^geworden, weßhalb sie in Kosten gekoumien seien; der Bote von Schwyz erklärt dann, warumgekommen sei, und bittet, es nicht zu verargen. Es soll nun jeder Bote heimbriugen, ob man mFolge eigene Läufer „mit den tagsatzuugeu" schickeil wolle, damit solche Kosten vernüeden werden. ^Uri, daß sy houptman Antoni von Marx Zwyers wegen sinen erben als sogt der frouwen." I» " ,<Unterwaldeu Hauptmann uf der Mur rüchtstag gegen vogt Würsch, dann er Hab dem zur kuutschoft w'i st