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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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April 1551. 491

werden. Die unter jeder Obrigkeit gelegenen Güter sollen von derselben beschirmt und daselbst gerechtfertigtwerden, wogegen sie auch an diese Obrigkeit Steuer und Bräuche entrichten sollen. Nach Eröffnung diesesSpruchs haben die Parteien, nach gehabtem Versank, denselben im Namen ihrer Obern angenommen. EsIngeln der Obmann und die vier Zusätzer.

Für I und II liegen Pcrgamenturkunden im St. A. Lucern mit den Siegeln von Obmann und Zugesetzten; I auch im St. R. Zürich -Freiämter Urbar von ISS4 t. S4I. Für II auch eine Pergamenturkunde mit den fünf Siegeln im E. A. A.

Die Anwälte der Parteien sind: Für die sechs Orte. Landvogt a Pro von Uri, Redner: SeckelnicisterFüres (FttröS?) von Schwyz; Panncrhcrr Kolin von Zug; Landvogt Jost Pfendler von Glarus, Rathgeber;Hans Heinrich Reinhard. Schreiber. Für Lucern. Leodegar von Herteustein, Redner; Schultheiß Bircher;Landvogt Cloos, Rathgeber; der Stadtschreiber von Lucern, Schreiber.

St. A. Zürich c A. Kellcramt. Ei» ununterschriebencs und undatirteS Blatt.

Die Hichcrgehörigkeit der Betreffenden beweist das diesem Blatte voranstchende Verzeichniß der Richter,das mit unfern Quellen übereinstimmt.

165.

Wrmmen. 1551) 9. April.

L'andesarchiv Schwyz: Abschiede.

Tag der Orte Uri, Schwyz, Nidwaldeu.

Dieser Tag ist beschrieben worden wegen der Klage des Baptista de Clericis gegen den Fähnrich°°n Bollenz betreffend Kosten und (wegen anderer) Anstände, die sie gegen einander haben, anbelangend einigeAschen ihnen erfolgte Reden. Die Gesandten verhören Klage und Antwort der Parteien, die zu Schwyzbk»iachte Thädiguiig und den von Bogt Würsch gegebenen Bericht, und ei kennen dann: Was früher verhandelt""d ausgemacht worden ist, es sei durch die Thädigung in Schwyz oder durch das, was in Bollenz geurtheilt^urde, bei dem soll es verbleiben. Was aber noch nicht im Rechten gewesen und darüber noch nicht^"Nheilt worden ist, hierüber soll gemäß den Statuten das Recht vor dem Landvogt Wagner geübt werden.

Es erscheint Mathe Thomas von Gnosca und beklagt sich, wie er einen großen Schaden erlitten habe.^ habe an der Moesa (Moys") eine Brücke (zu bauen) übernommen; au derselben seien ihm zwei Gewölbe^"gefallen, wobei ihm ein Sohn, der ihm hätte Hülfe leisten können, erschlagen worden sei; er bitte die^e um eine Beisteuer. Die Gesandten haben nicht Bollmacht, eine bestimmte Summe zu erkennen; aufH'Ntersichbringen spricht Uri von 12 Kronen, die andern meinen, es wäre an 10 Kronen für jedes Ort^"Ug. Wim nimmt nun die Sache in den Abschied; die andern Orte sollen ihre Meinung denen von Uri"Ehesten; auch ob man den guten Mann denen von Bellenz empfehlen wolle, e. Die Gesandten von^'Uerwalden ziehen an, da Don Fernand wegen der Capitel über den feilen Kauf seine Botschaft in der^bgenosseuschaft habe, so könnte man die Kosten für die neuen Zugesetzten ersparen, so daß man nur dieyder von jedem Ort nur Eilten von den neuen bei den alten lasse. Da man ohne Instruction ist,^ird Suche in den Abschied genommen; die zu Schwyz sollen ihren Entschluß nach Uri schreiben. <1, Esangezogen, ivie die Augustinermönche zu Bollenz in Betreff des Almosens die drei Orte altgehen.