April 1551.
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Kihkirch und Aietwyt. 1551, 8. und 10. April (Mittwoch nach Quasimodo).
Archive von Lucern, Zürich und E. A. Aarau.
I. (Hitzkirch, 8. April). Gorius Hertwig, alt-Stadtschreiber und des Raths der Stadt Solothurn,Obmann in der nachfolgenden Angelegenheit; Bernhard von Cham, des Raths der Stadt Zürich und VogtM Wädenswpl, und Simon Jmgrund, des Raths zu Obwaldcn und alt-Landvogt in den Freien Aemtern,Zusätze und Nichter der sechs (ohne Lucern) in den Freien Aemtern regierenden Orte, und Hans Hug,°lt-Schultheiß und Niklaus Sidler, des Raths der Stadt Lucern, als Zugesetzte und Richter von SchultheißU"d Rath von Lucern Urkunden: Zwischen den sechs Orten und Lucern habe sich ein Span zugetragenbetreffend einige Höfe, Häuser, Hölzer, Felder, Allmenden und Weiden, von denen die zu Lucern beglaubten,sie laut einigen altern Marchbriefen zu ihren Aemtern Rothenburg und Kelnamt gehören, während diesechs Orte die betreffenden Grundstücke zum Amte Richensee zählen wollten, wohin sie auch bisher gedientund gehört haben. Die von Lucern haben sich nun für ihre Behauptung auf folgende Belege berufen:O Auf einen Marchbrief vom 28. December (Dienstag nach Weihnachten) 1400, vermittelst welchem Rudolfu°» Hewen, Propst zu Münster, und Hemann von Grünenberg, Ritter, wegen des St. Michelamts mitbenen von Lucern wegen der Grafschaft Rothenburg gemarchet haben. Die in dem Act angegebene Marchu>'rd beschrieben. 2 Auf einen Spruchbrief vom 27. September (Samstag vor St. Michael) 1411, erlassenBürgermeister und Rath der Stadt Zürich in einem Streit zwischen denen von Lucern und HemannU"d Wilhelm von Grünenberg, in welchem die obengenannte March bestätigt werde. 3. Aus einen Marchbrief"°ni 12. März (Montag nach der alten Fastnacht) 1470 zwischen denen von Bern und Lucern. Die in^selben enthaltene March wird beschrieben. Bei diesen March- und Spruchbriefen beglaubcn die von Lucern^bleiben zu können. Die Anwälte der sechs Orte haben hiergegen Folgendes eröffnen lassen: Nachdem ihreOrdern mit denen von Lucern dem Herzog Friedrich von Oesterreich die Freien Aemter im Krieg abgewonnen,haben die von Lucern die drei Aemter Richensee, Mepenberg und Vilmergen einige Jahre lang allein besessen.
nnn die von Zürich, Schwyz, Nnterwaldcn, Zug und Glarus (Uri habe sich beim Rechten nicht betheiligen^") glaubten, sie haben an den genannten drei Aemtern gleiche Rechte wie Lucern, so seien sie mit denen"°u Lucern vor Schultheiß und Rath der Stadt Bern zum Recht gekommen, welche ihnen mit denen von^Uce>u djx genannten drei Aemter zu besitzen, zu bevogten und zu beherrschen zuerkennt haben, gemäß einems^f vom 28. Juli (Samstag nach St. Jacob) 1425. Da nun diejenigen, welche in den genannten^unigen Märchen sitzen, Steuer und Bräuche, Fastnachthennen und Anderes, das sie einer Obrigkeit schuldig^ den Landvögten in den Freien Aemtern entrichtet haben, ebenso Kauf und Verkauf, Genrächte und""dere dergleichen Sachen im Amt Richensee gefertigt und die Briefe unter den Landvögten in den Freienintern ausrichten ließen, von denen einige von den Landvögten aus Lucrrn bejiegelt worden seien, soRauben die sechs Orte, bei denjenigen Märchen, welche durch alte Leute und genügsame Kundschaften angezeigtzu verbleiben.' Nachdem dann der Obmann und die Richter die Märchen besichtigt und die Anbringen^A^ge Pgvteien verhört hatten, haben sie die letztern gemäß der grschworne» Bünde gebeten, vorerst diezv versuchen, wie sie denn auch früher angegangen worden seien, die Richter in der Gütigkeit handeln zu
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