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und dein Stocker für dies Mol das Silber verabfolgen lassen, mit der Warnung, wenn er fernerhin imGebiet des Königs mit gekörntem Silber betreten würde, werde ihm dasselbe weggenommen und nicht mehrZugestellt. Der König verlange nun, daß die Eidgenossen ihre Unterthanen warnen, gekörnte^ Silber anverbotenen Orten aufzukaufen, wegzuführen und zu verhandeln; gegen die Übertreter wurde gemäß Ordnungund Recht verfahren werden. Dieses wird in den Abschied genommen, um sich hiernach halten zu tonnen.». Angelus Nitius und Ascanius Marsus, als Gesandte des römischen Königs (sie) und des Gubernatorsdes Herzogthums Mailand, legen einen schriftlichen Vortrag und einen Entwurf für die Capitcl vor, welchein Abschrift jedem Boten mitgetheilt werden. Es soll jedes Ort die alten mit Herzog Franz abgeschlossenenCapitcl und dann auch die auf einem Tag zu Baden im Jahre 1548 vorgeschlagenen mit den eingegebenenvergleichen, nach Gefallen daran ändern und fiir den nächsten Tag Vollmacht zur Berathnng erthcilcn.Daneben hat man mit den genannten Gesandten ernstlich geredet, wie man berichtet sei, daß der Gnbernatordes Herzogthnms Mailand die Ausfuhr von Korn und anderm Getreide zu den Angehörigen der Eiogenossenans das strengste verbiete und wie diesfalls Wachen ans den See bestellt sein sollen, was keine gute Nachbarschafterzenge; man bitte um Verwendung, daß den Unsrigen feiler Kauf gewährt werde. Die Gesandten versprechendein Gnbernator zu schreiben und ihr Mögliches zu thnn, in der Hoffnung, daß den betreffenden Beschwerdenabgeholfen werde, v. Uri übergiebt den Gesandten von Bern die Abschrift eines angeblich von Bernwheiltcn Bettelbriefes, der einem Landstreicher abgenommen wurde. Die Gesandten von Bern senden dieCopie an ihre Obern und erhalten von daher Bericht, es sei das ein wissentlicher Betrug, indem sie garkeine Bettelbriefe erthcilen; sie bitten, den Landstreicher im Betrctnngsfalle zu verhören und nach VerdienenZ» bestrafen. Der Landschreiber von Baden eröffnet, wie er ein köstliches neues Hans gebaut habe;da er den Eidgenossen nun lange Zeit diente, so bitte er jedes Ort um Wappen und Fenster. Wird in denAbschied genommen, um auf dem nächsten Tage gute Antwort zu geben, x. Die Boten von Bern, Freibnrgund Solothnrn verlangen Antwort ans ihr Begehren, daß der Landvogt im Thurgau wegen der hohenGerichte ihnen zu schwören habe; daß man sie bei den Appellationen aus dem Thnrgan mitsitzen lasse undNicht von der Regierung über die Klöster ausschließe, da man sie gemäß eines im Jahre (15)30 zu Badenerfolgten Abschiedes gütlich an derselben habe Anthcil nehmen lassen, von welchem Abschied ans dein letztenTag jedem Boten eine Abschrift in den Abschied gegeben worden sei. Die Boten der VII Orte erwiedern,'hre Obern haben in den Kanzleien suchen lassen und einiges Sachbezügliche gefunden, weßhalb man die dreiStädte bitte, die VII Orte bei ihrer Gerechtigkeit gütlich bleiben zu lassen. Umgekehrt bitten die Gesandtender drei Städte, diesen ihre Forderung zu gewähren. Alles wird in den Abschied genommen. z. Jnstrnctionsgemäßeröffnet der Bote von Schaffhausen, Heinrich Rpchermnt von Zürich gebe vor, er sei Bürger von Schaffhansen;das sei aber nicht der Fall, denn die von Schaffhansen wollen ihn nicht aufnehmen, er zeige denn vorher,wie er sich anderwärts gehalten habe und abgeschieden sei. Da keine drängenden Geschäfte vorliegen,s° wird vor der Jahrrechnnng, die ans den 7. Juni fällt, kein Tag angesetzt; wenn einem Ort etwasBesonderes an die Hand stoßt, mag es einen solchen ausschreiben. !»!». Es erscheinen Albrccht de Sala vonLauis und Heinrich Fleckenstein, alt-Schultheiß zu Lucern, und ersterer läßt vortragen: Nachdem er demAeckenstein die Geldsumme, wie solche die Sprttcher gesprochen und die Rüthe der Eidgenossen erkennt haben,der Stadt Lucern habe bezahlen wollen, und dagegen die Hauptverschreibnng zurückverlangt habe, habesich Fleckenstein dessen geweigert und ihn nur für soviel guittiren wollen, als er von ihn: erhalte. Dessendeschwere sich de Sala denn nach seinem Tode könnte der Hanptbrief wieder zum Vorscheine kommen und
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