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das werden die von Basel um die Eidgenossen zu verdienen trachteil. Alle Boten sind beauftragt, vorzu-nehmen was zu Frieden und Ruhe gereiche; dagegen haben die Gesandten von Basel keine Vollmacht, in einegutliche Vermittlung einzutreten. Es wird ihnen daher in den Abschied gegeben, mau bitte die von Basel, ihrenRechten unbeschadet in eine solche Vermittlung einzuwilligen und beförderlich berichten zu wollen, an welcherRialstatt, wie und durch wen verhandelt werden soll, damit man hierüber auch den von Gumpenberg berichtenkönne; sollten sie wider Verhoffen dieses Gesuch ablehnen und bei dem angebotenen unparteiischen Rechtebleiben wollen, so sollen sie auch dieses allen Orten zuschreiben. Da der Handel noch nie vor die mehrerenGewillte gekommen ist und bisher in der Eidgenossenschaft über Güter, die in derselben gelegen sind, niemandvor ausländische Gerichte gewiesen wurde, so sollen alle Orte die Angelegenheit vor ihren mehreren Gewaltbringen und sich zu einer Meinung entschließen. Dem von Gnmpenberg und auch dem Kaiser hat man abbiesem Tage geschrieben, wie jeder Bote eine bezügliche Abschrift erhalten hat. Da der Bote von llnterwnldenkür das Schreiben an den Kaiser keine Vollmacht hat, dasselbe aber als das nothwendigste erscheint, so bittetUlan die von llnterwalden, sich hierin nicht zu sondern; wollen sie aber in dem Schreiben nicht begriffensei", so sollen sie solches bis Palmtag (22. März) nach Baden berichten, damit man sie in dein Schreibenuicht melde; andernfalls soll der Brief im Namen aller Orte an den- Kaiser gefertigt werden. 2. Da dieKurtisanen wieder einreißen wollen, die Eidgenossen aber mit Bezug ans fte gefreit sind, so erachtet man fürgut, dem Papst zu schreiben, ihn über das bezügliche Herkommen aufzuklären und ihn zu bitten, daß er uns>uit solchen Cnrtisanen ruhig lasse. Diese Meinung soll jeder Bote heimbringen und auf dem nächsten Tagvollmächtige Antwort geben, z». Die von Lncern sollen eingedenk sein, wie die von Basel sie um eineAbschrift des letzten von dem von Gnmpenberg an die von Lucern gesandten Briefes gebeten haben. «K. Die^oten von Uri, Schwyz und Nidwalden verlangen von jedem Ort besondere Antwort, welches Ort ihre Obernboi dem Bund und dem Nechtsbot bleiben lassen und den „Ursatz" aufheben wolle, in welchem Falle sie dievon Vellenz vermögen wollen, denen von Lnggarns in der Zeit der Roth den Salzkanf ohne Gewinn zugewähren, wie solches jedem der nenn Orte zugeschrieben worden ist. Die Boten der letzter» antworten, eskA bisher in der Eidgenossenschaft nicht gebräuchlich gewesen, daß in einer gemeinen Sache jedes Ort besondersgeantwortet habe, sondern man habe in solchen Fällen gemeinschaftlich gehandelt; hierbei wolle man verbleiben,kusonst hieraus eine Neuerung entstehen möchte; man möge sie also hierum nicht weiter ersuchen. Wenn die^vei Orte die von Bellenz vermögen, denen von Lnggarns den Salzkanf (ohne Gewinn) zugehen zu lassen,vausijch denjenigen, die das Salz für den eigenen Bedarf und nicht ans Fnrkauf beziehen, so wolle man mitbouen von Lnggarns auch verschaffen, daß sie denen von Bellenz freien Kornkanf gewähren; wurde jenes"ber nicht geschehen und müßte man darum rechten, so mögen die drei Orte bedenken, wo am billigsten dasRecht gegeben und genominen werden soll. Die Boten der drei Orte haben keinen andern Auftrag als dieAntwort auf die eingangsgestellte Frage entgegen zu nehmen, wollen aber die Meinung der übrigen Orte"n Abschied heimbringen. Bcinebens gehöre der Salzkanf denen von Bellenz laut ihrer Freiheit, undder Kornkauf nicht denen von Luggarns, „dan sy die drü ort mit etlicher hilf mit der Hand gwnnnen",'veßhalb er den XII Orten zustehe. Wenn man den Ursatz aufhebe und die drei Orte bei Bund undRechtbot bleiben lasse, so wollen sie den Handel wieder in den Abschied nehmen, in. Es erscheinen HansMelchior Heggenzer im Namen des römischen Königs, und Hans Othmar von Schönau, Hauptmann der vierStädte am Rhein, wegen derer von Mühlheim, die das Wylerthal besitzen, und eröffnen: Fricderich Leopold""ö sein Bruder Heinrich, weiland Herzoge von Österreich, haben dem Heinrich von Mühlheim, Ritter, die