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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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März 1551.

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16 Constamerbm-... k" ^ ^ wöbe, gemäß einer vor Jahren von den Eidgenossen ertheilten Bewilligungimm 5 ^ ^^dgl.lden zu berechuen sind. Da nun der Gesandte das Erb-

deren jede zu 24 Constanzerbatzen berechnet wird, so betreffe., die

erlegt e 3 Swm k' Sonnenkr-onen. Ebenso haben die Burgunder für zwei Jahre das Erbeinungsgeldjede»/Ort 7-- (ü"r.c^ Kronen) f'ir 4 rheinische Goldgnlden, bringtbeide jar" (für jedes Jahr)

bis auf den g 7"^'"" Erbeinungsgeld von beiden Häusern Oesterreich und Burgund

des 5e,ne. « 7"' '7 ^ 't"ittirt. Bon de». Gelde hat jeder Bote

ebenso .7 '7" ^ ^ Mühe und Arbeit, auch für Quittauz und Siegelgeld 2 Kronen gegeben,

ProNants 77 b 7. ^ Baden, B'ief, betreffend die Verweigerung des

A.n.,.. - ^ Geb.rg, den. Kaiser nach Augsburg zu überbringen, .. Der Landvogt in den Freie»

m.d W777 P B^wtzl, Besenwpl. Besenbüren und Althüsern haben ohne Wisse»

A um I ?'7 -7" »or langen Jahren sei auch von Einigen von einer

das .77 ! emgeichlagen, zu einer Matte gemacht und geeignet worden; es sei nun zu befürchte»,sieb ... »e.s /" '^ 7 ^ü'nenden ebenso ergehen möchte; der Landvogt bitte um Weisung, wie erwelche o k 7 7 J"ltructionen wird die Sache heimgebracht, dan.it die Boten,

)e aus den Tag zu H.tzk.rch kommen, Auftrag und Vollmacht mitbringen. Bei Erwähnung desSpans betreffend Dwtwyl eröffnet Schultheiß Hug von Lucern in. Auftrage seiner Obern, u.a.. möge die letzte.»weniastens "^uhrgen Posseß unangefochten verbleiben lassen. Könne das nicht geschehen, so solle»I es w 77 ' aufgelaufenen und jetzt in. Rechten hängenden Späne vorerst erörtert und nicht so7/7-7777/7 ^ Boten ^ übrigen Orte instruirt sind, so hat u.a.. die Sache

ansanaen ... ss ^ '"^t '-»chher wieder ein neues Recht mit großen Koste"

B ch n ^ '?brt Schultheiß Hug in seinen Abschied. ... Es erscheint als Gesandter desI ob ^ 7/'"!^ zu Kaiserstuhl, und eröffnet- Kaspar von Ulm, als Vogt des

de.-Leb .7 7?" ^ babe de», Priester Konrad Bucheler die Pfarre zu Güttingen in Kraft

im ^lmr,au"^77 ^ habe David von Tettikofen angefochteu und anfänglich bei dem Landvogt

recht^b s "7"^^ Tag zu Baden den Boten der VII Orte vorgetragen, wie er derer sollenden Da» d 7 7" Bicar und Official des Bischofs geschrieben,

bleiben lassen We.77?" " fliehen, bei dieser Verleihung

beMchen lle..^7 Bucheler zur genannten Pfarre ein Recht zu haben

sich dam/besebi»'>-. 777 eu. Landvogt oder dem Landgericht im Thurgau vornehineu und welcher The'lKasva o U ' """ B°ten der Eidgenossen appelliren. Hierüber beklage sich """

welcher Ob.-i.k7 77 7 ^ 7^" ^^of supplicirt. Da nun alle Streitigkeiten über geistliche Lehen,Gericht e.-ö -t7 bieselben befinden, einzig vor dem Bischof oder seine», geistliche"

nicht beb >üi 7 ^ begehre der Bischof freundlich, daß die Eidgenossen sich mit dieser Saätz

aenoum.e..- 7/ 7 7 7"^ ältliches Gericht gelangen lassen wollen. Wird in den Abschied

von de.. 7.77'7 7 7'" i- Der Sohn des Zollers von Lauis eröffnet, als seinen. Bater

worden ,..e»n 7 bedeutende Geldsumme verliehen worden, sei vorbehalte»

der Pachtü,..,>..77/^ eintreten würde, so wolle man einen angemessenen Nachlaß """e gcsatten. Da nun die Pest einigermaßen geherrscht und der Statthalter des Herzogth"'"^