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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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März 1551.

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»». In der Grafschaft Baden und in andern geineinen Vogteieu ist bisher großer Wucher mit deinKernen getrieben worden, so zwar, daß einige um 20 gute Gulden, andere um 20 Münzgulden einen MüttKernenGelds" (Zins) kauften, während der Matt Kernen zu dieser Zeit mehr als 2 gute Gulden gilt.Man beschließt daher zufolge Befehl der Obern, daß künftig in keinen gemeinen Vogteieu jemand Kernen,oder Haberzins kaufen dürfe, es wäre denn Grund, oder Bodenzins. Wer in der Folge Geld ausleiht, sollvon 20 Pfunden 1 Pfund oder von 20 Gulden 1 Gulden Zins nehmen und nicht mehr. Kein Vogt oderSchreiber soll einen Brief schreiben oder siegeln, der diesem widerspräche. Würde jemand dieser Verordnungentgegen handeln und heimliche Schriften um Kernenzinse errichten, den soll der betreffende Vogt nachVerdienen bestrasen. Die bisher errichteten Kernenzinse aber sollen bestehen, bis sie mit dem gebührendenHauptgut abgelöst werden. ,». Der Bischof von Constanz schreibt in Betreff des Georg Denzler, der ausdem Gotteshause Öhningcn entwichen ist und sich jetzt zu Leuggern aufhaltet: derselbe habe sich sehr unpr,esterlichgehalten habe an, Charfreitag Hennen und Fleisch gegessen und sei Nachts über die Mauer herüber zuleichtfertigen Frauen gegangen. Nun sei unter den Vorfahren des Bischofs und unter ihn, Übung gewesen,strafwürdige Priester ohne Vorwissen der Obrigkeit, in deren Gebiet sie sich befinden, gesangen zu nehmenund nach Verdienen bestrafen zu lassen; hiefür seien sie auch gefreit und es werde das auch ,n andernBisthümern so gebraucht. Da nun (Überhin) Jörg Denzler kein Eidgenosse sei, sondern den, B,schof undden, Gotteshaus Öhningen mit Leib und Gut angehöre, so hoffe der Bischof, man werde ihn an der Gefangen-nahme und Bestrafung dieses Menschen nicht hindern,. Da man hierüber ohne Instruction ist, so wird dasSchreiben in den Abschied genominen, um am nächsten Tag mit Vollmacht zu erscheinen, e. Herr Morelet,des Königs von Frankreich Rath und Kammersecretär, übergiebt eine Credenz, worin der König berichtet, erhabe nach dem Tode des Herrn von Liancourt niemand als geeigneter für seinen Gesandten bei derEidgenossenschaft als den genannten Herrn Morelet, einen Liebhaber unserer Nation, erfunden, und bitteihn in solcher Stellung anzuerkennen. Dieses wird heimgebracht, damit sich die Obern hiernach zn richtenwissen. «I. Die Botschaften Sigmunds von Hornstein, Landcommenthurs, und der Ordensverwandten desdeutschen Ritterordens verlangen Antwort über ihren auf den, letzten Tage gehaltenen Vortrag in Betreffder beiden Häuser Köniz und Sumiswalv. Nachdem man hierüber von den Gesandten von Bern Bescheidbegehrt hat eröffnen diese, ihre Obern haben den, genannten Orden auf seine frühern mündlichen und schriftlichenVorstellungen gebührende Antwort gegeben und hätten erwartet, wenn er damit sich nicht begnügte, würdeer. ohne die von Bern zu verunglimpfen, sich wieder an dieselben gewendet haben, die ihm w,eder mit rechten,Bescheide begegnet sein würden, wozu man im gegebenen Falle jetzt noch bereit sei. Als diese Antwort denGesandten des Landcommenthurs und des Ordens eröffnet wurde, erwiedern dieselben, nachdem der Orden,namentlich Philipp von Ehingen und Hans Werner von Rpschach, beide frühere Landcommenthure, und auchder jetzige Landcommenthur bei denen von Bern wiederholt die Rückerstattung benannter Häujer verlangthaben, seien ihnen abschlägige Antworten zu Theil geworden, von denen einige mit der Bemerkung beglettetgewesen seien daß man die von Bern ruhig lassen und mit keinen ferner., Ansuchen behelligen wolle, w.edie auf de»,'letzten Tage vorgelegten Schreiben es zeigen; es sei daher zu besorgen, daß auch w ferner.,Anforderungen Gleiches erfolgen möchte; die Gesandten wollen übrigens erwarten, was d,e Eidgenossenbeschließen. Man hat nun mit den Gesandten von Bern freundlich geredet und s,e gebeten ,hre Herren'Achten auf ein ferneres Begehren des Ordens oder eines oder mehrerer Orte der Eidgenossenschaft gütigenBescheid geben, damit der Anstand beigelegt werde, was man erwarte, v. Hans Melchior Heggenzer von