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November 1550.
ihrem Gefalle» bestimmen und denselben dem Obmann, den betheiligten Orten und dem gemeinen Schreiberbei guter Zeit berichten. I»I». Hans Melchior Heggenzer, Rath des römischen .Königs, schreibt, letzterer habeseine Kammcrräthe beauftragt, das rückstandige Erbeinungsgeld beförderlich zu erlegen; ferner möge manden Verunglimpfungen gegen den König keinen Glauben schenken, denn dieser hege gegenüber derEidgenossenschaft ganz geneigten Willen. Ans das schreibt man ihm freundlich und bittet um baldige Am.'bezahluug des Erbeinuugsgeldes. «e. Beim Abgang dringender Geschäfte hat man keinen Tag augesetzt,wenn einem Ort etwas an die Hand kommt, mag es einen solchen bestimmen und den übrigen Ortenanzeigen. Schultheiß Bircher von Lucern zieht an, wie Meister Wcgmanir, Vogt in den freien
Aemtcrn, sich unterfange, den Kunz Schärer von Hitzkirch zu bestrafen, weil er in den freien Aeurternzcornaufgekauft und in die Stadt Lucern auf den Markt geführt habe. Nun aber sei benanntem Vogt auf deinTag zu Hitzkirch besohlen worden, er solle jenen Schärer und Andere, die nicht mehr als eine Wagenlastkaufen und dieselbe, ohne etwas aufzuschütten, sofort nach Lucern oder Zug oder anderswohin auf die Markt«,führen, rurbestraft lassen; denn nicht jeder, der einen oder drei Mütt Korn pflanze, sei mit Roß rrnö Wage»gerüstet, fein Korn selbst zu Markt zrr führen. Es sollen daher die von Zürich den Vogt Wegmann anweisen,den Kunz Schärer und Andere unbestraft zu lassen.
v«. Die Voten von Uri, Schwyz und Nidwalden fordern Antwort auf ihr von Brunnen arm st dunOrte zugesandtes Schreiben. Die Gesandten der neun Orte drücken an der Hand ihrer Instructionen üdudieses hitzige Schreiben ihr Bedauern aus; sie haben auf dem letzten Tage die Boten der drei Orte nichtausgestellt, sondern als die Abgeordneten von Lnggarus gebeten, man wolle die von Bellenz vermögen, ihm»,wenn sie Zoll und Aufsatzgeld entrichten, den Durchpaß des Salzes zrr gewähren, da haben die drei Orttfür Bellenz Antwort gegeben und sich hiedurch selbst zrr Sächern und parteiisch gemacht und seien dannselbst, ohne daß man sie geheißen hätte, ausgestanden. Auf dieses haben die Gesandten der neun Vrte gemäßihren Instructionen die von Luggarus bei ihren Freiheiten bleiben lassen, so, daß wie sie die von BelleiFmit dem Salzverkehr halten, die voir Luggarus jene mit dem Kornkauf halten mögen. Sie bitten daher'nochmals, die von Bellcirz zu veranlassen, denen von Luggarus den Salztransport freizulassen, wodann st»u>der Kornkauf auch frei gegeben werde. Die Gesandten der drei Orte antworten, sie haben sich auf denletzten Tage nicht als Sächer oder als parteiisch gestellt, sondern sich als Vertreter der Oberherren derer vo>Bellenz benommen und eröffnet, wenn man „sy" bei ihren Rechten und Freiheiten nicht belassen wolle, bietensie das Recht gemäß des Bundes an; auf das seien sie ausgestanden. Als sie dann vor der Thüre geivestuseien, haben die Boten der neun Orte die Freiheiten derer von Luggarus bestätigt. Tie Folge davon Ügewesen, daß die von Luggarus denen von Bellenz den Kornkaus abgeschlagen haben; „dann daß der vogt KLuggarus geredt, er welle inen, denen von Bellenz, den kornkauf us denselben und noch einen andern nun ^für sich plos (Zürich und Solothurn: sclbs) zugcn lassen, darum mögent sp l») iren Herren und ob>u^um nachlaßung anhalten". Deßhalb seien die drei Orte veranlaßt worden, an die neun Orte zu sch^/und sei jetzt noch ihr Verlangen, daß man die von Bellenz bei ihren Freiheiten bleiben lasse und „den insufhebe"; dann seien ihre Herren bereit, gemäß ihres Schreibens die von Bellenz zu vermögen, daß sie denen uLuggarus den Salzknuf in der Roth ohne Gewinn gewähren („gen müssen"). Als Junker Ludwig von Dü'ßVogt zu Lauis gewesen sei, haben die von Luggarus den Salzkauf wie jetzt zu haben (verlangt); alv man a ^die Freiheiten derer von Bellenz verhört hatte, „und daß vor etwas zyts har nit gebracht, daßsalz von Bellenz hinab gefürt habe, bp demselben es ouch belyben stzge". Die Boten der neun