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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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November 1550.

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Die Bitte des Vogt Wirz vo» Nntermolden, ihm Einiges an seine Kosten zu gebe», die er hatte, umvon Luggarus herauszureiten, wird heimgebracht, x,. Vor einiger Zeit hat der römische König den vonPsirt, des Regiments zu Ensisheim, iu einige Orte und Flecken geschickt, um über einige Briefe und Siegelum Versatzungen einiger hundert Mark Silbers Nachfrage zu halten, welche einige Städte, als Winterthur,Aarau, Sursee, Seckingen, Waldshut, Bremgarteu, Sempach, Mellingen, Zofingen und Lenzburg für dieHerzoge von Oesterreich gegeu die von Mühlheim zu Straßburg verschrieben haben, ob nämlich diese Pfand-schaften ganz oder zum Theil und mit wie viel Hauptgut durch diese Städte oder Andere abgelöst wordenseien oder nicht. Man hat nun die von Bremgarten und Mellingen vor die VIIl Orte beschieden, vor denensie einige Briefe über benannte Versatzungen auflegen. Nachdem mau dieselben besehen, hat man jenenbefohlen, wenn der König wieder zu ihnen schicken würde, dessen Boten ganz und gar nichts zu übergeben,sondern sie vor die VIII Orte zu Tagen zu weisen. Weil dann einige dieser Städte denen von Zürich,Bern und Lucern gehören, «so wird gewünscht?), daß ihre Unterthanen von sich aus auch nichts herausgeben.Endlich glaubt man, es wäre am Platze, daß beim Verlangen weitern Bescheides kein Ort von sich selbst,sondern daß man gemeinschaftlich zu Tagen antworte. Den Boten der übrigen Orte hat man dieses ebenfallsangezeigt, damit wenn der römische König auch zu ihnen schicken sollte, sie sich zu verhalten wissen, dennman weiß nicht, aus welchen Gründen solchen Dingen nachgefragt wird. Die Gesandten von Bern,Freiburg und Solothurn verlangen instructionsgemäß Antwort auf ihr an der letzten Jahrrechnung angebrachtesBegehren, ihre Orte von den Klösterrechnungen und Appellationen im Thurgau nicht auszuschließen, denLandvogt daselbst wegen der hohen Gerichtsbarkeit auch ihnen schwören zu lassen, und in Betreff andererdamals gemeldeter Sachen. Die Boten der VII Orte antworten, ein solcher Anzug sei auf dem Tag, derder Jahrrechnung folgte, geschehen; damals habe man die drei Städte freundlich gebeten, die VII OrteMlich bei ihren Gerechtigkeiten und Obrigkeiten unangefochten bleiben zu lassen. Hierauf sei den VII Orten"och keine Antwort geworden; man wiederhole daher das damals gestellte Gesuch. Beinebens soll jeder Botedie Angelegenheit heinibringen, um auf nächstem Tag Antwort zu geben. Auf den nächsten Tag soll auchjeder Bote der VII Orte die für jedes betreffende Ort wegen des Rechtshandels aufgelaufenen Kosten schriftlichverzeichnet mitbringen, damit man sie zusammenrechnen kann. Dem Landvogt und Landschreibcr zu Badenwird aufgetragen, die Rechtsamen und Freiheiten in Betreff der benannten Ansprachen aus den alten Abschiedenund Briefen zusammenzusuchen und jedem der VII Orte abschriftlich zuzuseuden, damit mau sich desto besserZu verhalten wüßte, wenn die drei Städte von ihren Forderungen nicht abstehen sollten. Abgeordnetesieben Höfe im Nheinthal zeigen an, wie Einige jenseits des Rheins Güter, die im Rheinthal gelegenseien, einander verkaufen, vertauschen und verschenken, was ihnen zu großem Schaden gereiche, weil die Gitterhiedurch in fremde Hände kommen. Man befiehlt nun dem Landvogt, mit dein Abt von St. Gallen Artikeliu entwerfen, wie diesem vorgebogen werden könnte, und dieselben auf dem nächsten Tag den Boten der^genossen vorzulegen, die, wenn sie sie ziemlich und billig finden, selbe bestätigen werden. Mittlerweile sollder Landvogt dergleichen Handänderungen nicht vorsichgehen lassen. Im Ucbrigen wird die Sache heumbracht uni am nächsten Tag mit Austrag in derselben zu verhandeln. »». Um den Span zu HitzkirchSU erledigen, ist Sonntag St. Andreas (30. November) angesetzt worden. Da aber wegen des Wetters esUnmöglich ist, sich aus die Stöße zu begeben, so hat man beschlossen, es sollen der Obmann, die Richter,Nathgeber und der Schreiber auf hl. Dreikö.ügen Tag (6. Januar 1551) zu Hitzkirch an der Herberg sein,^ü'le auf diese Zeit Unwetter ein, so sollen die von Lucern diesen Tag abbestellen und eine» andern nach