November 1550.
dnrthun und zu Norschach für geistliche uud weltliche Jugend eine hohe Schute errichten lassen. Heimbringen,namentlich auch, ob man dieses auch denen von Zürich und Glarus anzeigen wolle. Ic. Der Landvogt imDhurgan zieht an, Mehrere thun ihre Töchter in die Klöster -im Thurgau, um sie da geistlich werden zulassen. Diese aber haben bisher wenig in die Gotteshäuser gebracht und es verlangen daher die AebtissiuneuZu Feldbach, Müusterlingeu uud Dänikon zu wissen, wie sie solche Töchter in die Gotteshäuser aufnehmensollen, ob sie das, was von Alters her Uebuug gewesen, einbringen sollen, und wie solche junge Frauen,bevor sie „geivylet" sind, mit den Pfründen gehalten werden sollen; früher habe man ihnen nnr halbe Pfrnndgegeben, jetzt verlangen sie die ganze. Fällt in den Abschied; der Bote von Zürich null sich indessen mitdieser Sache nicht beladen. I. Abgeordnete von Mellingen zeigen an, wie in letzter Zeit der Wind dasDach ihrer Brücke abgeworfen habe. Da sie diese Brücke mit großen Kosten unterhalten müssen und abernur einen geringen Zoll beziehen, so bitten sie, ihnen diesen Zoll zu vermehren. Fällt in den Abschied,Antwort aus nächstem Tag. in. Ammann Lnssi von Unterwalden fordert Antwort auf den am letzten Tagedurch Ammann zum Weissenbach gethanen Anzug, den König von Frankreich gütlich oder rechtlich dahin zudringen, daß die Gesandten von Ob- nnd Nidwalven bezüglich der Verehrung gehalten werden sollen wievor Altem. Die Mehrzahl der Orte beglaubt, weil die Verehrung eine freie Gabe des Königs sei, so könneor solche Geschenke nach seinem Gefallen ordnen, man werde daher mit Recht nicht viel erreichen, meßhalb»leinen, die von Unterwalden sollten von dieser Forderung gütlich zurücktreten. Amman» Lnssi begehrtdiese Meinung in den Abschied; er bemerkt aber, er wisse, daß seine Herren ohne Recht nicht nachgeben, weilihnen dieses an ihren hergebrachten Freiheiten und löblichen Brünchen nachtheilig wäre. i». Gesandte vonluggarus tragen vor: ans dem letzten Tag zn Baden sei der Rath zu Luggarus um 40 Kroneu gestraftworden wegen einiger Reden, betreffend welcher der Rath schuldlos sei, da er solche Aeußerungen weder selbsttzothan, »och jemand damit beauftragt habe; sie bitten daher, diese Buße gnädig zu erlassen. Da diese Reded^i Rathsboten der Eidgenossen von dem Großkanzlcr vorgetragen worden ist, so hat man nun den Rathvon der Buße befreit und dieselbe dem genannten Kanzler aufgelegt, doch ihm das Recht gegen jene, diebeauftragt haben, die betreffende Rede vorzutragen, vorbehalten; wäre dieser Auftrag von dein Rathausgegangen, so hat mau vorbehalten, den Rath nicht bloß um die 40 Kronen, sondern höher zu strafen.Au den Landvogt wird geschrieben, diesfalls ein Aufsehen zu haben. Darauf treten die Gesandten vonluggarus nochmals vor und zeigen an, ivie der Großkanzler auch des Rathes sei, und es möchte daher dieserHandel viele Widerwärtigkeit und Rechtens mit sich bringen. Alls ihre diesfällige dringende Bitte hat manSache so gemildert, daß sie jedem Ort 1 Krone gegeben haben. «. Es wird auch angezogeil, wie dieklaffen zu Luggarus sich mit Kleidern, zerhauenen Hosen lind sonst mit Worten und Werken so unziemlichvud bübisch halten, daß es vor Gott und der Welt eine Schande sei. Das soll jeder Bote berichten und"vf nächstem Tag Antwort geben, wie man ihnen eine Ordnung »lachen wolle, p. Ab dein letzten Tag ist^»»gebracht worden, ivie man die Münzen geben und nehmeil wolle. Bei Eröffnung der Instructionen^'klären die Boten der Orte, welche münzen, bei ihren Münzen und dem Korn, wie sie sie schlageil, zu"^bleiben; die Obrigkeiten ,Verden auf die Münzen ein getreues Aufsehen halten, daß gute währschaftefaltige geschlagen werden; da einer Eidgenossenschaft viel au den Münzen gelegeil, „ob mau sich dann"schmalen eines korus, was linder einem batzen sige, verglichen und vereinbaren möchte". Vogt SchiffstSchwyz bittet abermals dringend, ihm in Betreff seiner Ansprache an dem König von Frankreich zum Rechtverhelfen. Da aber der Herr von Liancourt dieser Tage gestorben ist, so hat die Mehrheit der Boten