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»>an verschiedenes über die Sache geredet hat, meinten Einige, man sollte den Herrn von Bollwyler fragen,warum jene Reiter Nachts auf unser Gebiet kommen, und wenn dieses noch ein oder zwei Mal geschehenwürde, daß man dann eine Wache aufstellen, die Reiter gesangen nehmen und sie über die Ursache diesesReitens verhören sollte. Da man aber besorgt, es könnte hieraus etwas Unangenehmes entspringen, so hatMan die Sache in den Abschied genommen, damit die Obern dem Landvogt berichten, wie er sich zu verhaltenhabe, Beinebens hat man ihm befohlen, des Weitern zu kundschaften und was er erfährt nach Zürich undseinen Herren zu Uri zu berichten. »I. Es erscheinen Gesandte Sigmunds von Hornstein, des Landcommenthursdeutschen Ordens der Ballet Elsaß und Burgund, und dieser Ballet „ratsgebietigere" Commenthnre undDrdensverwandten, nämlich Wolfgang von Hoheneck, Commenthur zu Freiburg, Hans Kaspar von Jestetten,Statthalter zu Nufach, beide des deutschen Ordens, Bilgery von Nyschach zu Hohenstoffeln und Hans KonradBodmann zu Bodman», Bogt zu Ochsenhausen, und legen eine schriftliche Instruction vor, wovon jeder^ote eine Abschrift erhält, Sie geht dahin: 1. Gruß an die Eidgenossen. 2. Diesen zu eröffnen: Obwohld>e beiden Deulschhäuser Könitz und Sumiswald mit allen ihren Einkünften Eigenthum des Ordens seien,haben die von Bern vor einigen Jahren beide Häuser mit weltlichen Personen, „nebent den Herren commcn-ihuren in regierung ze sin", bevogtet, und als sich die Commenthnre und Ordensverwandten derer von Bern"s^lbsgeinachten" Reformation nicht gleichförmig machen konnten, die Häuser selbst mit allen Nutzungen und^ugehörden zu ihren Händen gezogen und besitzen sie noch. Auf vielfaches Verwenden des Ordens und derRitterschaft vom Adel um Restitution dieser Häuser habe ein gütlicher Tag durch Gesandte beider Theile inSchaffhausen stattgefunden, um auf Hintersichbriugen über einen Verkauf dieser Häuser au Bern zu verhandeln.
aber der angebotene Kausschilling zu gering war, habe die Sache sich zerschlagen. Die von Bern seien^Mi iu ihrer selbstangemaßten Verwaltung geblieben. Der Orden habe durch den Landcommenthur RudolfFriediugen sel. denen von Bern angeboten, ihnen ein Inventar über beide Häuser, deren Güter, Zinse^ Zehnten zu übergeben, mit dem Versprechen, nichts zu veräußern bis durch ein Concil oder gemeinesMische Nationalgespräch eine Reformation gemacht sein werde, wodaun man sich dein, ivas mit Bezug auf° che geistliche Güter beschlossen würde, fügen werde. Dem ungeachtet und trotz wiederholter Verwendung^en dem letzten Landcoinmenthur, Hans Werner von Nyschach sel., von denen von Bern abschlägigelltworteu geworden. Da aber der Orden volles Recht auf die genannten Häuser habe, so seieu nun die°ten beauftragt, die Eidgenossen freundlich zn bitten, die von Bern zu vermögen, dem Orden die beiden"user und deren Verwaltung wieder zu überlassen. Der Landcommenthur, die Ordensverwandten und die' Erschuft vom Adel, die dessen genoß und fähig sei, wollen das um die Eidgenossenschaft jederzeit willigDieven. Antworten, welche dem Orden von denen von Bern zugekommen seien, gehen dahin: Man habe^ Jahren zu Bern wegen des Glaubens ein Gespräch gehabt und jedermann jdazu eingeladen, mit dem
ErbÄ
^en, sich weisen zu lassen, wenn jemand mit göttlicher Schrift zeige, daß man in dein, was man zu/u>> vorgenommen, geirrt habe. Als das nicht geschehen sei, habe man eineMeformation der „verwändtcn"tesdieuste ausgehen lassen und die Klöster und Orden im Gebiete derer von Bern aufgehoben und ihr. 'Rommen Zum Unterhalt der Armen, Edler und Unedler, verwendet. Hiezu seien die von Bern in ihrem^"Ute befugt uud glauben nur gethan zu Huben, was sie vor Gott und der Welt verantworten können.^ die damaligen Commcnthure die Reformation nicht angenommen haben, andernfalls mau sie gemäß^,'^dieten hätte bleiben lasse», so haben sie sich selbst ihrer Häuser entäußert. Da der Orden selbst ine» Schreiben zu verstehen gebe, solche Hänser seien ein Spital der Edellente, so habe man dieselben dein