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November 1550.
die von Bellenz vermocht Hobe», jetzt in der Zeit der Roth denen zn Lugganis »nd andern Angehörigender Orte den Salzkauf ohne Gewinn zu gestatten. Man solle die III Orte und die von Bellen; um soweniger bedrängen, als Bellenz ein Schlüssel aller andern Bogtcien sei, und man jetzt da mit großen Kostenzum Nutzen Aller Wachen^unterhalten und den Zusatz täglich verstärken müsse. Es siegelt Ammann Jnderhalde»von Schwyz. (Man vergleiche hiezn den Abschied vom 18. Nov. 1530 Art. vv).
St. A. Lucer» I llncin»cbundene Abschiede. — St. A. Zürich: Acte» L«m»r»s. — K. A. Basel: Abschiede Band 2». —xa. A. Freiburg-Missiven über eidgenössische Angelegenheiten.
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Maden. 1550, 18. November (Dienstag nach Othmar),
S.aa.saretnv Lnc-r.,- All»-»,. Abschiede » 2, t. s°°. StaatSarMio Züriek- AbschiedeStaa.barcbi» Bern - Allgem. cid». Abschiede >1 »l, S. »It. Landes-, rci.i» T-i'w.iz - Abschiede Bd.
.Nantansarcinv Basel - Abschied- Band 2S. .t-antu,,«.» ein» «reibur»-. Bad. Abschied- Bd. ,5. .s.a...° «°re...° S-latl)..,... bschW Ra»to»»aret,i° Tchaffhause» - Abschiede. Landcsarchiv Appenzell - Abschiede.
Gesandte: Zürich. Johann Escher, Stadtschreiber. Bern. Wolsgang von Weingarten,
Ambros Jmhof, beide des Raths. Lucern. Hans Bircher, alt-Schultheiß. Nri. Hans n ^alt-Landammann; Jacob a Pro, des Raths. Schwyz Dietrich Jnderhalden, Ritter, "" ""Unterwalden. Arnold Lussi, Landammann in Nidwalden. Zug. Christian Heß^ des Rat,s. » '
Hans Leuzinger, des Raths. Basel. Niklans Jrmi, des Raths. Frei b n r g. Hans Rst, e eund des Raths. Solothurn. Konrad Graf, des Raths. Schafshansen. Ulrich Pflnm, Ran»e ^Appenzell. Othmar Kurz, Landammann. - E. A. A. 1. 101, b. Il-iäom: KatholWAbschiede 1541 ^ ^«. Schultheiß Bircher von Lucern verlangt, man möge den ans dem vorigen Tage von rem ,^am^in den Freien Aemtern angezogenen Span betreffend die Gerichte zu Dietivyl ruhen lassen, kW eelim Amt Meyenberg und bei der Jllan erledigt sei. Die Boten der übrigen Orte beschließen, da '»cge" ^Späne eine Botschaft nach Hitzkirch geht, so soll dieselbe beauftragt werden, gütlich in der Sac)e zu ^ ^Gelingt die Güte nicht, so soll die Angelegenheit rechtlich ausgesprochen werden. I» Zwischen demund Hitzkircher Amt ist jeweilen der Brauch geivesen, daß diejenigen, welche Frevel begangen odel den ' ^gebrochen haben, vor dasjenige Gericht gestellt wurden, in welchem der Frevel begangen worden ^läßt man es verbleiben. Dagegen zwischen dem Amt Muri lind dem Kellamt mar es Uebung, >^,1Einer im Gebiete des andern frevelte und dann ohne Gelöbniß oder Bürgschaft geleistet zn haben ^ist, derselbe nicht ausgeliefert wurde, sondern man wartete bis der Betreffeilde wieder inauf welchem er frevelte, kam, wodann er ergriffen und bestrast wurde. Auch hierbei läßt man e^ ver ^ ^v. Der Landvogt im Thurgan berichtet, es kommen nächtlicher Weile Reiter aus der Stadt ConstanzLandgrafschast und reiten da Hill und her und es gehe das Gerede, sie besichtigen für den Fall, das, irdie Eidgenossen angreifen würde, die ihnen günstigen Plätze. Als der Abt zu Krenzlingen den HelrnWyler, den Obersten zu Constanz, befragte, was das Erscheinen dieser Reiter zu bedeuten habe, soll dießr 6^"haben, der römische König und er haben vernommeil, der Schärtlin beabsichtige die Stadt Eonstanz zu ü eDer Landvogt habe ungeachtet seines Nachfragens nicht erfahren können, daß der Kaiser oder der röniij )ein Rüstung begriffen seien; auch stehe das Geschütz in der Stadt Constanz meistentheils gegen ein^ ^ans die andere Seite gerichtet ; doch was der Kaiser oder der römische König vorhaben, wisse nienian