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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
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446 October 1550.

Unterin 12. November verlangt Zürich von Schaffhnusen die Ansehung eines gütlichen Tags. AlsBehörde, vor welcher Alexander Peier erschienen ist, wird hier der kleine Rath genannt. (St. A. Zürich >Acten Schaffhausen.)

149.

ZSrunnen. 1559, 21. Ottober.

Tag der Orte Uri, Schweiz und Nidwalden.

Uns steht folgende blöde Missive zu Gebot:

1550, 21. October. Die genannten Orte an Lucern. Sie verdanken zun» höchsten die ihnen in BetreffBellenz gewordene Warnung. Sie bitten die von Lucern freundlich,in den uns wellind crnemmcn (?) vondeine dannc ein apt zu saut Moritzen glaubwürdigen die beneint Warnung vernomben habe". Bitte um schriftlicheAntwort. Es siegelt im Namen aller Schwyz. St. A. Lucmn unet»cbundc>,c MMt".

150.

Kihkirch. 1550, 22. Ottober.

Staatsarchiv t!»ccril! Actenband os t. ts; Acten Freie Aemter. LandcSarchiv Tchwyz: Abschiede. Kantonsarchiv Slarits: Abschiede.

Tag der VII in den Freien Aemtern regierenden Orte.

Gesandte: Zürich. Bernhard von Cham, Seckelmeister. (Andere nicht bekannt),tt. Ab dem letzten Tag zu Baden ist heimgebracht worden, der Vater zu Jttingen bitte, ihm Z"vergönnen, den Hof und die Zinse zu Andelfingen zu verkaufen, worüber die Boten auf diesem Tag instruirtsein sollten. Da aber bei der Mehrzahl derselben dieses nicht der Fall ist, so wird die Sache in den Absehtgenommen, und sollen die Boten auf dem nächsten Tag zu Baden Befehl und Gewalt haben. I». D"Boten von Lucern eröffnen, ihre Obern haben das nächtliche Spielen während der gegenwärtigen Messeverboten und Aufseher bestellt, welche bei Tag beobachten, ob jemand falsch spiele. Nun haben sich si""oder sechs der betreffenden Gesellen nach Ebikon begeben und dort auf ihrenThannz" gewartet. Alsdessen berichtet worden sei, habe man sie gefangen nehmen wollen; da seien aber einige entronnen; drei ab"seien in die Stadt gebracht worden. Als dann dieselben wegen ihres falschen Spiels und in BetreffGesellschaft befragt worden seien, haben sie einige Gesellschafter angegeben, von welchem Bekenntnis; jede»'Boten eine Abschrift gegeben wird. Hierüber hat man (wir") auch dem Landvogt (in den Freien Aemter"),auch denen von Baden und Mellingen, wo auch solche Gesellen sind, geschrieben, damit sie gegen dieselbe"vorzugehen wissen. Die von Lucern werden gebeten, mit ihren Gefangenen nicht zu eilen (glichen"), sond">sie noch zeitweilig gefangen zu halten, damit, wem; jemand behaupte, schuldlos zu sein und sich verantwortezu wollen, die Gefangenen weiter befragt werdeil könnten, v. In Betreff des Spans zwischen Lucern ""den übrigen sechs Orten wegen einiger Märchen im Amt Richensee sindus ordnung Gottes" (siehe AbstiMK. October 1550 »,) einige verordnete Rathsboten erst am Dienstag (21. October) Abends nach Hch^ ^gekommen. Man hat dann den Obmann, die vier Zugesetzteil und den geineinen Schreiber nach " ^