October 1550.
Fuhrleute mitgetheilt. ««. Die Boten wissen, was in der Angelegenheit des Vogt Wirz von Unterwaldengeredet und gehandelt worden ist. N. Annnann znw Weissenbach eröffnet gemäß Jnstruelion: Als es sichum Errichtung der Vereinnng zwischen den Eidgenossen und dem König von Frankreich handelte, sei Haupt-mann Fröhlich vor den Obrigkeiten zu Ob- und Nidwalden erschienen und habe sie freundlich gebeten, ihr^stes zu thun, wodann sie gehalten werden wie von Alters her. Nachdem die Vereinnng beschlossen worden,haben die Gesandten des Königs an Ob- und Nidwalden, an jeden Theil, einen besonder» Brief gerichtet,daß sie ihre Botschaft ans einen Tag nach Freibnrg senden, um mit den Boten der Eidgenossen nach FrankreichZu reiten und daselbst die Vereinnng zu besiegeln. Dieselbe sei nach Freiburg gekommen lind von dort hättendie Gesandten des Königs sie, ohne etwas Weiteres anzuzeigen, nach Frankreich verreiten lassen. Dortselbsthabe aber der König mit Bezug ans die Verehrung beide Theile (Ob- und Nidwalden) nur wie Ein Ortgehalten. Man bedauere dieses sehr, nicht wegen des Geldes, sondern weil hiemit ihr altes löblichesherkommen und ihre Freiheit geschmälert werde. Seit früher her, als man mit dein König von Frankreich,dein Papst und Andern Bündnisse und Vereinungen schloß, haben stets Ob- und Nidwalden, jeder Theil,desondere Boten geschickt, die dam, mit den Verehrungen und Andern, wie Botei, besonderer Orte gehaltenworden seien. Auch beim Beschwören der Bünde schicke jedes Ort eine zweifache Botschaft, nämlich nachDb- und Nidwalden. Als die Obern an den König geschrieben und ihn gebeten haben, sie nicht von dem^wi. Herkommen zu drängen, sei eine ungenügende Antwort erfolgt. Man habe daher die Zugesetzten zuGerlingen „in Recht angerufen; diese aber glaubten, es gebühre sich nicht, daß zwischen dem König undeinen, Ort der Eidgenossen um dergleichen Dinge das Recht walte, und erboten sich, gütlich in der Sache^ handeln und den, König diesfalls zu schreiben. Als aber keine befriedigende Antwort erfolgte und man^ Recht anrief, anch die Zugesetzten versprachen, nicht auseinander zu gehen, sondern das Recht waltenö" lassen, seien nichts desto weniger die Anwälte des Königs verritten. Die Obern des Gesandten bedauern^eses höchlich, da sie ja nur gemäß den Tractaten das Recht vor den vier Zngesetzlen üben wollten. Sie bitten^her, die Eidgenossen möchten dem König schreiben, daß er seine Zusätzer und Nichter heranssende, andernfallslbe Eidgenossen ihre Richter und Zusätzer anhalten werden, das Urtheil zu geben. Da die Boten nichtMltrnirt sg Mrd die Sache heimgebracht, um ans dem nächsten Tag Antwort zu geben. MW« MitKerze bei unser lieben Frau zu Einsiedeln soll es gehalten werden wie von Alters her. I»i». In Betreffiw Kerze bei Bruder Klans sel. zu Unterwalden haben die von Unterwalden sich erboten, wenn jedes Ort"6 Gefäß, in welchem die Ampel hängen soll, in seinen Kosten beschaffe, und jedes Ort denen von Unter-walden in Münz 100 Gulden entrichte, so wollen sie dafür sorgen, daß die Ampel in Ewigkeit angezündetü»d gebrannt werde. Heimbringen; Antwort ans dem nächsten Tag. ii. Ambros von Gumpenberg hat"Brinnis geschrieben und gebeten, ihn, gegenüber denen von Basel zu Friede und Einigkeit zu verhelfen und^wrc zu bewegen, ihm die entfremdeten und nun seit vierzehn Jahren ausstehenden Gülten, wofür er Recht""b Acht erlangt habe, zukommen zu lassen, mit Erstattung von Kosten und Schaden. Die von BaselOffnen, xs sei ihnen unbekannt, daß sie je gegenüber dem von Gnmpenberg in, Recht gestanden oder dahinworden wären; dasselbe sei der Fall mit Bezug auf den von Psirt; es könne also gegen sie nichtsEtliches erlangt worden sein. Damit aber der von Gumpenberg sich nicht beklagen könne, daß ihm nichtgewährt werde, so erbieten sie sich, ihm in Gemäßheit ihrer Freiheit und ihrer goldenen Bulle zuzu stehen. Man hat nun mit den Gesandten von Basel soviel verhandelt, daß sie sich in ein gemeines""parteiische eidgenössisches Recht begeben wolle». Auf dieses hat man dem Ambros von Gnmpenberg