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Oetober 155«.
seiner Bcauftragteil in Schrift „oder den givalt, so sy deshalb von irer Mst. gehabt hetten, solich znsagunge»üch zethund. Und wo ir geinelten anwälten glonben wellen und allein crsettigen lassen, des so sy üch undandern gemeinlich oder sonderlich mit (schrift?) oder von mund versprochen Helten, und darum (nit?) einichenschriftlichen schyn nemen oder ein copy des gemalts", beglaube der König, daß man die Betreffenden, diesolches versprochen haben, als persönliche Schuldner und nicht im Namen des Königs belangen solle; denner glaube nichts zu schulden, „dann sovil man bewysen oder erschynen wurde des gewalts gemelter irer Mst.anwälten, so Mich zusagungen than Helten". Er, der Gesandte, erkläre hiemit, daß er alle Versprechen, die er leiste,schriftlich mit Unterschrift und Siegel bekräftigen, andere Anforderungen aber nicht anerkennen werde. Er bitteum freundliche Antwort lind um eine Bescheinigung seiner abgegebenen Erklärung. 2. Ebenfalls begehre erAntwort in Betreff des am letzten Tage berührten Verhältnisses, daß Angehörige der Eidgenossen Ansprache»von Fremden lausen und sie dann auf den Marchtagen geltend machen wollen, wie Stephan de Sala getha»habe, ivas den Tractaten zuwider sei. Es wird dem Botschafter erwiedert: zu 1. Man verbleibe bei derfrüher gegebeneil Antwort und lasse bezüglich der Traclate des Friedens und der Vereinung nichts argnire»und disputire»; zu 2. Stephan de Sala von Lauis, der eine fremde Ansprache einklagen soll, habe dieselbenicht gekauft, sondern er habe für einen Hauptmann, der des Königs Diener war, gebürget; man glaubenicht, daß Angehörige der Eidgenossen fremde Ansprachen kaufen; wenn es aber geschehen sollte, so soll derKäufer selbst zusehen, wie er solche Ansprachen einbringe. Indessen wolle man das Schreiben des Königsund den Vortrag des Gesandten heimbringen. Dabei bemerkt Ammann von Beroldingen, er sei ohne Instruction,indem seine Herren diese Sache an die Landsgemeinde gewiesen haben, x,. Da Bern, Freiburg und Solothurnin Betreff der Klöster im Thurgau nichts angezogen haben, so hat man auch die Kosten (betreffend de»Handel über die Reisstrafen) unerwähnt gelassen. Auf dem nächsten Tag soll aber jeder Bote instruirt sein,wie viele Kasten sein Ort gehabt habe, dainit man dieselben zusammenrechnen und, wenn die drei Städtein Betreff der Klöster weitern Anzug thäten, man ihnen die Kostenforderung stellen könne. 5', Im Auftragsdes Landvogts zu Luggarus eröffnet Schreiber Noll, ivie Einige für 9 Kronen l Brente Wein, die eine Kronegelte, als Zins nehmen und Andere sonst großen Wucher treiben, weßhalb der Vogt eine Weisung begehre.Heimbringeit, damit man solchen unziemlichen Zins auf dem nächsten Tag abstelle. Dem Vogt zu Luggar»swird auch geschrieben, er soll den Mönch und dessen Frau, die das Sacramcnt und die Mutter Gottesgeschmäht (haben sollen) gefangen setzen und wenn sich mit Kundschaften oder durch ihr peinliches Verhör ergebe»sollte, daß sie im einen oder in beiden Punkten schuldig wäre», soll er sie am Leib (Schivyz und Schaffhausen-und Leben) strafen, »t». Demselben Vogt wird geschrieben, er soll von Peter von Sax, Schwan Bisgn»Kundschaft aufnehmen, was in seinem Haus geredet worden sei, wo der Vogt auch dabei gewesen,Francisc Albrisch zu Mailand gesagt haben soll, er habe dem Vogt Wirz von Nnterwalden vergeben (vergistellwollen. I»I». Da der Großkanzler zu Luggarus den Rathsbolen der Eidgenossen vorgegeben hat,allen sei verziehen morden, so hat man den gemeinen Rath zu Luggarus um 49 Kronen gestrast, »ütVorbehalt, wenn sie finden, wer die Lüge in Betreff der drei Nathsboten zuerst verbreitet habe, derihnen diese Strafe ersetzen und jenen drei Nathsboten einen Widerruf thun. Von denjenigen, welFleisch gekocht und gegessen haben, hat man jeden nach seinem Verdienen bestraft. «ItR. Herr von Lianeo»^zeigt an, der Edelmann zu Vourg cn Bresse, welcher die eidgenössischen Fuhrleute unbillig behandelt lMliege zu Bonrg gefangen; wenn jemand ihn belangen wolle, so werde demselben gutes Recht gehalten well"»Das soll jeder Bote heimbringen; man hat es auch denen von St. Gallen in Hinsicht auf ihre Kauf- u"