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October 1550.
Seither hat Martin Tresch geschrieben, er habe mährend seiner Schaffnerei dein Gotteshause 628 Guldenangelegt, 700 Gulden alte Schulden bezahlt, an Restanzen stehen ungefähr 840 Gulden aus und die Güterseien mehr als um 300 Gulden verbessert worden). 2. Anbelangend einen Hofmeister für Münsterlingen, sohat Vogt Martin Jmhof von Uri für die betreffenden Frauen und die Haushaltung gebürgt; deßhalb ninniüman an, er werde die Haushaltung so besorgen lassen, daß er mit seiner Bürgschaft nicht zu kurz komme.K. 1. Die Boten der V Orte kennen die Verantwortung des Martin Tresch als Schaffner zu Münsterlingenin Betreff der Priester, daß er das Mögliche gethan, einigen über 10 Gulden auf die Hand gegeben und siebestellt habe; diese das Geld genommen, aber keiner nach Münsterlingen gekommen sei, wie sie versprochenhatten. 2. Auf die Anzeige des Boten von Lucern, es habe sich vor einigen Tagen zu Münsterlingen auf deinAltar unter dem Betstein Unrath befunden, und als dieses deni Schaffner gemeldet morden sei, habe er gesagt/es rühre nur von einer Katze her, verantwortet sich Tresch, es sei wahr, daß etwas Unraths auf den Altargekommen sei; Betstein sei aber keiner hier gewesen! sobald er die Sache erfahren habe, sei er hingegangen,da hätten Einige gemeint, es rühre von einen: Menschen her, er aber habe eine Katze als Urheberschaft betrachtet >der Sache auf den Grund zu kommen, habe er fleißiges Aussehen gehalten und seine Meinung als die richtigeerfunden, indem sich ergeben habe, daß eine Katze auf dem Altar gesehen worden sei; um für die FolgeÄhnliches zu verhindern, habe er dann Dornen auf den Altar gelegt. I», Der Landvogt zu Baden zeigt amder Schaffner zu Leuggern, St. Johannsordens, habe ihm geschrieben, am Dienstag nach St. Bliche(30. September) sei der Vogt mit drei Pferden und zwei Fußknechten, mit Büchsen bewaffnet vor sein Ha>^gekommen, sie haben die Pferde an die Häge gebunden, die Reiter hätten sich dann zu ihm verfügt u»ihm eine verschlossene Missive des Bischofs von Constanz übergeben. In derselben habe der Bischof verlangt,daß der Schaffner den Jörg Denzler den hergesandten Boten übergebe, damit er an den Bischof ausgeließüwerde. Der Schaffner habe crwiedert, er wüßte dieses gegenüber seiner geistlichen und weltlichen Obrigketnicht zu verantworten. Er begehre nun Weisung, wie er sich zu verhalten habe. Hierauf erscheint »chrüDenzler auch und eröffnet, er habe dein Schaffner zu Leuggern zugesagt, ihm ein Jahr laiig zu dienen »»die Pfarre daselbst zu versehen, und habe nichts Unredliches gethan. Er besorge nun aber, daß wen»Vogt von Ottingen, der ihm gar aussätzig sei, oder des Bischofs Diener ihn außerhalb des Hauses zu Leugge^betreten, sie ihn anfallen und mit Gewalt aus der Obrigkeit der Eidgenossen führen werden, weßhalb er t"letztern um Schutz und Schirm anrufe. Da einerseits das Verlangen des Bischofs etwas Auffallendes ß 'anderseits die Boten ohne Instruction sind, so wird die Sache in den Abschied genommen, damit man ^dem nächsten Tag mit Auftrag erscheine, um zu erkennen, was man mit dein Bischof hierüber reden ü>handeln wolle, i. Abermals erscheinen Abgeordnete von Luggarus und eröffnen ihre Beschwerde in Wüdes Salzkaufs zu Bellenz. Wenn sie nämlich das Salz auch an andern Orten kaufen und dasselbe ?Bellenz durchführen ,vollen und sich erbieten, dafür Zoll und Geleit zu geben, ivie das der Brauch ß'dmüssen sie doch dieses Salz abladen und denen von Bellenz zu kaufen geben und es wieder von ichkaufen, in der Weise ivie es denen von Bellenz beliebe. Sie bitten um Abhülfe, zumal sie gegenn'iüaus dem Herzogthum Mailand kein Salz beziehen können. Würden die von Bellenz nicht freiwillig entsples^sondern sich ihrer behaupteten Freiheit behelfen, so bitten die von Luggarus, daß man auch sie bei >)Freiheiten, Statuten und Satzungen handhabe, von denen einige Artikel dahin lauten: 1. Die von Lugg^^mögen allenthalben, wo es ihnen füglich ist, Salz kaufen, von jedermann ungehindert; 2. wenn Einer ^ ^Bellenz oder anderswoher nach Luggarus auf den Markt kommt und Korn oder anderes Getreide auf