September 1550.
Vogt bezeugt hat, daß sie vom Hagel und Nebel beschädigt morden seien, ist der dritte Theil, den sie vomletzljährigen Zins schuldig geblieben sind, „durch den banck". p. Dem Weibel von Bonvillars schenkt manwegen seiner Mühe und Arbeit einen halben Mütt Korn. «K Dem Jacques Mayre, damit er seine armeblinde Mutter desto besser durchbringen möge, werden zwei Köpf Korn gegeben. i°. Die Dorfgenossen en Visinbewerben sich um weitern Borg für das ihnen im letzten Jahre vorgeschossene Korn. Es wird dem Vogtüberlassen, ihnen länger zu warten oder nicht. Da sie aber übel behagelt worden sind, so wird ihnen derdritte Theil vom Kornzins, den sie vom letzten Jahre her schulden, erlassen. 8. Zwischen Clauda Morgevon Avonand eines und Johann Morge und seineil Mlthaftcn anders Theils betreffend 10 Köpf jährliche»Zinses, herrührend von 1K0 Florin Hauptgut, haben die von Freiburg erkennt, Johann Morge und Mithaftesollen der Clauda zur Erlegung des Hauptgntes zwei Jahre Ziel geben und um die verfallenen Zinse dasGeld nach Marchzahl der Hanptsumme von ihr nehmen. Die Boten von Bern wolleil hierin nicht einwillige»und bemerken, da in Betreff dieser Zinse Briefe und Siegel vorhandeil seien, so besitzen sie keine Vollmacht-hiergegen zu rathen. Es wird ihnen nun die Allgelegenheit in den Abschied gegeben, t. Der Clauda HoM»»»'wird wegen ihrer Armut die Hälfte der bisher schuldig gebliebenen Zinse erlassen. Ii. Die von Mut,»Z-welche ebenfalls bitten, ihnen in Betreff des vorgestreckten Korns länger zu warten, werden abgewiesen, do 1mag ihnen der Vogt, wenn es ihm gefällt, von sich aus länger borgen, v. Wenn einnml Boten beiderStädte nach Grandson reiten, sollen sie die Mühle zu Provence, welche nach der Mittheilnng des Vogts si)sehr in, Zerfall befindet, besichtigen und in Gebühr herstellen lassen. Inzwischen sollen die Bauern daselbverbunden sein, wie von Altem her ans den Mühlen beider Städte („miner Herren") zu mahlen. HV
ob der nliw gesatztcr vogt am bannwartenamt von Provence behaltet, soll er ime in namen beider
stecken ein rock geben." Beide Städte bewilligen, daß dem Jacques Franel von Provence das G" 'das ihm durch einen Dieb, der gerichtet worden ist, entfremdet wurde und jetzt hinter dem Vogt liegt, ivüde'erstattet werde, Ebenso wird das consiscirte Gut dieses armen übelthätigen Menschen, das beiden Städteverfallen ist, den, Vater und den kleineu Geschwistern auf ihre unterthäuige Bitte gnädig überlassen. 16»Anton Rolin, der um 50 Florin gebüßt worden ist, weil er einen auf ihn lautenden Schuldbrief der GegePartei gewaltsam genommen und zerrissen hat, werden 10 Florin nachgelassen. »»». Den, Anton (MMder da bittet, ihn, einige Gnade mit Bezug auf die den, Vogt schuldig gebliebenen Zinse zu erweisen,wegen des „Überfalls" vieler kleiner Kinder jene nicht zu bezahle,, vermöge, wird ein Kopf Korn undhalbe Theil der Pseuniugzinse geschenkt. I»I». Die Dorfgemeinde von Yvouand bittet, ihr die daßbestehenden Fischenzen zn accensiren, weil sie sonst die Brücke über das betreffende Wasser nicht wohl erlm ^könne. Sie wird dessen abgewiesen. «;«?. De», Anton Tiollier werden als Steuer für sein neugebM ^Haus 2 Säcke Koru geordnet. «I,». J>, Betreff der Röcke, um welche die drei Ziegler von Gra»gebeten haben, soll der Vogt die früher diesfalls aufgestellte Ordnung nachsehen und derselben gemäß "ihnen abkommen, vv. Den, Anton Donzel, der lange Zeit am Schloß zu Grandson gearbeitet hat, ve,e^man ein Paar Hosen. Die Gesandten von Bern nehmen sich im Namen ihrer Obern die Gewalt, 'Jost Freitag auf sein dickliches Ansuchen denjenigen Theil des Lobs, den er denen zu Bern wegen u»b^erkaufter Zinsen schuldig ist, wie es die von Freiburg für ihren Antheil gethan haben, zu erlassen. KS'Bürgerschaft zu Stäffis soll über das, was ihr vor zwei Jahren hier auf der Jahrrechnungdes Holzhaus an den Reinen und dem See nach oberhalb Vauxmarcus erkennt worden ist, einpergamentener Brief errichtet werden. I»I». George Perrin. dem armen Kind, 1 Kops Korns. U ^