September 1550.
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Mathey Bernard wird in Betracht seines Elendes an dem schuldigen Zins 1 Florin Gelds nachgelassen.Kk. FrawMs Torens bittet, ihm einiges Gelände in dem Walde de Sertes zur Bebauung zu überlassen.Wird abgewiesen. II. Hugue Nectillat's von Giez Bruders Kindern, da sie arme vaterlose Waisen sind,soll der Bogt 1 Kopf Korn geben, in»». George Poyet wird die Hälfte des schuldigen Kornzinses inGnaden erlassen, uu. Jacques Dagon wird in Betreff der von ihm verlangten Ersatzung wegen der8ffchenzen im Arno.. abgewiesen. Da er sich aber bellagt, er habe am Zehnten zu Onnens, den er letztesJahr „ingfnrt", wegen des Hagels verloren, so werden ihm 2 Köpf Korn und soviel Haber abgelassen.
Dem Stephan Beccardie, gewesenem Pfarrer zu Vugelles, wird die Hälfte der L?oufferte von einemblausten Zehnten, der früher Edellehen gewesen ist, aus Gnaden geschenkt. I»I»> i.rm Dachdecker JacquesTorens, d'er das Schloß Grandson neu gedeckt hat, gehört ein Paar Hose» von der Farbe derer von Freiburgl„".i..er Herren") zu einem Geschenk. IK«K Jacqnes Vionnet und seine Mithaften soll der Vogt in BetreffUsagen so halten wie früher bezüglich derer von Bonvillars beschlossen worden ist. . .. Dem JohannMeine, der am Garbenzehnten von Grandson durch den Hagel beschädigt worden ist, wird die Hälfte derschuldigen Nestanz nachgelassen. 8«. Der Vogt berichtet, es sei ein Stück Matte in Folge der ConfiscationEigenthum jener armen Frau, die sich dieses Jahr zu Grandson erhenkt hat, beiden Städten zugefallen.Dieses Grundstück habe der Vogt verkaufen .vollen; es wolle es aber niemand erwerben, da es wenig werthU"d ein schlechter Boden sei. Man beschließt, diese Matte den Freunden jener armen Frau zu überlassen,wenn sie dieselbe begehren. It. 1. Der Vogt begehrt, daß man ihm alle fahrende Habe, Korn, Haber,Mein, He„, welche der Prior selig im Priorat hinterlassen habe, verabfolgen lasse. Die Boten von BernU'Nerstützen ihn, indem sie gemäß ihrer Instruction ausführen, wegen Zugs und Raths stehe die Besetzung^eses Beneficiums an denen von Bern, und es sei billig, daß de.» Amtmann, znmal der Fall sich unterihm zugetragen habe, die fahrende Habe zukomme, wie das an andern Orten beim Absterben von Curatenbraucht worden sei. Dagegen wenden die von Freiburg ein, dieses Priorat, „so ein gottshus und'«it brüdern und conventualen verglidert", sei nicht mit einer Pfarrei zu vergleichen; würde der Landvogtda das Korn den Wein u s w wegnehmen, so würden die Conventbrüder nicht bloß bezüglich ihrer Nahrung'Mangel haben, sondern die auf dem Benesicium stehenden Beschwerden nicht abrichten können. Was aber^enes Gut des Priors sei und nicht dem Gotteshause gehöre, wollen sie dem Landvogt nicht vorenthalten,Gadern soll ihm dasselbe nebst einer guten Verehrung, die ihm der neue Prior wegen der Einsetzung in denPM geben soll, verabfolgt werden. Die Boten von Bern nehmen dieses in den Abschied. 2. Der genannteWar und der Landvogt sollen auch die Früchte, die seit dem Tode des früher.. Priors den. Priorat gefallenmiteinander gleichförmig theilen, und den. Vogt sollen Überhin die zwei Fuder Heu, die er von den.Wvächs des Priorats in das Schloß geführt hat, verbleiben. ««. Zwischen den. Vogt und de». Eomm.ssard- Molendino .st ein Rechtshandel betreffend das Lob der Stücke, welche der von Molendino von dem GutMontag...) le Corboz bezogen hat, vor einigen gesetzten unparteiischen Eon.imssar.cn vor sich gegangen,^sichtlich desselben wird erkennt, die appellirende Partei soll gewiesen werden die Appellation da zu^en, wohin sie gehört, und soll oann weiter Recht ergehen, vv. Diejenigen, welche nächster Tage n„t dem> Vogt zu Grandson aufreiten, sollen betrachten was der alte Vogt an de... Schloß gebaut habe und"och etwas zu erbauen nnd zu verbessern nöthig sei, und ihren Befund be. en ^ a ten beuchten.7"'. Die Baarfüßer zu Grandson eröffnen durch ihren Guardian, vor e.n.gen Jahren haben sie wegenMi. Bewilligung beider Städte einige Reben versetzt. Aus d.eses haben d.e von Bern .hnen d.e