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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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September 1550.

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daß er jene anherbetagcu solle, welche auf der Jahrrcchnung z» Luggarus vorgegeben haben, sie seien inBetreff ihres Fleisch- und Eieressens in der Fasten und zn andern verbotenen Tagen liberirt worden, wasaber nicht wahr ist. «I. Da Anzug gemacht morden ist in Betreff der drei Städte Bern, Freiburg und^olothnrn, der Klöster, Reisstrasen und Kosten im Thurgau wegen, so ist man de. Ansicht, da.aus zu halten,daß ihnen nicht mehr zugegeben werde, als wozu sie Recht haben, v. Es wird verabschiedet, daß hinfiirk"n Priester in den V Orten und den gemeinen Bogteien angenommen und belehnt werden soll, er bringede»» seinen Weihbrief, was er in geistlichen Sachen zu versehen Gewalt habe, ferner sein Maimrecht undstinen Abschied, wer und woher er sei und wie er sich gehalten habe und verabschiedet sei. I» Ans Walliswird nnterm Ist. August au die V Orte geschrieben, ein Mörder, Hans Ekhard, der wegen Diebstahls hättetstsanginl werden sollen, sei entwichen. Er sei ein ziemlich langer und dieler Mann, mit einem eothen Bart:M der rechten Hand trage er zwei Finger liegend und an einem Ann ein große»? Wundmal. El trage einP°ar Hosen von weißem Trilch und sei mit einer Buchse und einem Schwert hinweggegangen. Dieser möge°"s Betreteil bestraft werden. K. Ammann zum Weissenbach beantragt, man solle auf den nächsten Tag zuBaden über den Artikel im Abschied vom 4. September 1549, betreffend Schärtlin mit Instruction undBollmacht versehen sein. Man hat nun jedem Boten den betreffenden Artikel des genannten Abschiedes inAbschied gegebeil, um seine Obern hierüber berathen zu lassen.

Der Name des Gesandten von Untcrwnlden ans Art. x des Textes, der desjenigen von Freiburg ansseiner Ji.strnction von. It. September K. A. Freiburg: Jnstruetionsbuch No. Ü. t'. 24. und ans den. Umschlagdes Freibnrger Exemplars: betreffend Solothnrn siehe Art. u des Textes.

I» den Exemplaren von Freiburg und <rolothn.n sthlt «I.

Zn Ii» Fnrtrag vogt Wichen über die artickel. deren er hinderruggs vor den pottcn zn Lnearnsverklagt uf der" jahrrechnnng anno 1550." Nachdem seine Obern den Abschied von der letzten Jahrrechnnng°°n Lnggarus verhört haben, sei er darin verständiget worden. >v,e er vor den Boten h.nterrücks verklagtworden sei, was ihn znr Bertheidignng veranlasse, t. Er soll Emen l.ber.r. haben, den ^unter ^aeob(Feer). damals Landvoqt zn Lnggarus. wegen Diebstahls verwiesen habe, wozu er W.rz gemäß der Eap.tel"icht er»,ächtigt gewesen se,. Das verhalte sich so: Unter der Regierung des Bogt M-r haben mehrerePersonen eine». Bauer. Peter Schuber anö Piemont. eins-nge»kalb" genommen, dasselbe rüste» laste»und gegessen und de... Bauer das Fell wieder zugestellt und ihn. nicht verhehlt was ste getha» haben,woraus hervorgehe, daß sie des Willens waren, den Bauer zu entjchadigen. Als aber dieser d.e Thaterv-rklagt habe, habe Bogt Feer dreien derselben eine ziemliche Geldstrafe auferlegt , der werte ,e. ...cht dahe.mgewesen, weil er der Arbeit nachgegangen sei. und sei dann gebanditet worden Als dann er. W.rz. Geschäftewegen zu Engnasco gewesen, sei der Berwiesene auch da gewejen und habe dem ^chre.ber angezeigt, er jol.edr» Vogt bitten, ihn zu liberire». Der Schreiber habe ihn. dann ans sich sttbst geantworte wenn er .hmKrone» gebe, so .volle er bei,.. Bogt erwirken, daß er liber.rt .verde. Das habe der Berw.esene .cht'hu» wollen, sondern habe sich durch den Statthalter und andere Ehre» ente an den Bogt gewendet, datz erih" liberire. da die Andern auch tiberirt worden seien. Der Bogt habe d.^ ...cht thun wollen Als j.chdann begeben habe, daß man zwei verzeigte Mörder suchte, aber ».cht fand habe sich der Berw.esene w.ederdurch de» Statthalter und Andere an den Bogt gewendet, es möge derselbe versprechen, .hn zu l.ber.ren,WM» er die beiden Mörder entdecken könne. Auch das habe der Bogt verweigert und .hm e.nz.g anze.genlassm. wenn er die Mörder auffinde, so wolle er ihn. mit einer gebnhrl.chen W.twort begegnen. Nach"wler Arbeit habe dann der Berwiesene einen der beiden B-örder zu Bened.g und den andern hernach auchPfunden Auf das habe der Bogt den Verwiesenen zu Folge v.elfalt.gcr B.ttcn und we.l er von. Statthalter"»d andern Elrenlen.en vernonunen. daß sich seine Angelegenheit so verhalte, w.e oben angegeben worden