August 1550.
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stellt, soll er sich au dessen Guade ergebe», ohue ihu später deswegen auf eiueiu Nlarchtag belange» zuk°nnen. Die vier Richter malle» a» den König schreibe», daß er de» Grafen in Gnade» halte und ihm eine»,^>n König gefälligen „stat und Pension" gebe. Als dieser Vorschlag dem Grafen eröffnet wurde, hat erl'ch wie früher erboten, dein König mit Leib und Gilt zu dienen, und hat den Vorschlag angenommen, inBetracht des guten Erbictens, das der König nicht nur gegen ihn persönlich, sondern anch gegen die Nathsboten^ Eidgenossen, die wegen der Bestegelung der Vereinnng in Frankreich gewesen sind, und zuletzt gegen AntonT'lger, Venner zn Bern, und Peter Ammann, alt-Schultheiß zn Freiburg, die unlängst als Gesandte beiderStädte und von ihm dieser Ansprache wegen beim König waren, geäußert habe, irr der Meinung, daß hiemit^ dieser Rechtshandlung, die er einzig auf das Drängen seiner Kriegsleute angehoben habe, nicht entgelten'"usse. „Diewpl solichs also zu end gebracht" und der Graf einen Schein begehrt, so hat man ihm einenlachen, mit den Siegeln der Richter versehen, zugestellt.
Nbtheilung der- angeführten Quelle 11. Die zu diesen. Urtheil gehörenden Blätter sind in unseremOriginal ans drei Stellen versetzt: zuerst erscheint der Schluß: später Replik und Dnplrk der Parieren, zuletztder Anfang: doch scheint nichts verloren zu sein.
lX. (ZI. August). I. Auto» Aufdcrmaur, des Raths und alt-Seckelmeister von Schwyz, eröffnet: Auf^ von den Richtern an alle Orte erlassene Schreiben habe er sich gerne anherverfngt, damit seine Ansprache!'"bt «erscheine und fordere- 1. Eine Ansprache von 125 Kronen, die ihm des Junkers Burkard von ErlachErben schuldig geworden seien, und welche Snmme er hinter den, Herrn von La.net, der den benanntenetwas schuldig war, mit Bewilligung der Eidgenossen habe verbieten lassen. Nichtsdestoweniger habe7'" die genannten Erben bezahlt. Er, Kläger, habe ihn oft angegangen, ihn zu befriedigen oder ihm inzu Recht zu stehe», welches ihn. einmal zubekennt worden sei. Auf dieses habe er angelobt, daselbst7 Recht zu erwarten, sei aber sodann hinweggeritteu. Seither habe er, der Kläger, von jenen, nichts^"geu »lögen obwohl er auch in Frankreich der Sache »achgeworben habe, woselbst er um seine Schriften^°'"'"°n sei, wie er durch gute Kundschaft beweise. Er fordere daher, daß der König ihn zufrieden stelle,'""^gntung von 50 Kronen für den Marchtag („uachtag") 2. Als er Seckelmeister zu Sch.vpz gewesen sei, sei^geordnet worden, die Jahrgelder der „sonderbaren" Personen einzuholen. Da habe ,hm der Herr von^igault einen Rodel gegeben und ihn. befohlen, die Pensionen nach Inhalt desselben zu bezahlen. Er? das gethan. Da habe sich aber gezeigt, daß Einige „Verstössen" worden seien, die sich gegen Boisrigaulthaben. Nachdem „er" ihm zugeschrieben habe, daß weder er, noch der König die Betreffenden verstoßen7- er von den letzter» rechtlich belangt und dahin gedrängt worden, daß er 800 Franken aus eigenem,7 den Verstösse»«., habe bezahlen müssen. Da er das Geschehen- auf Geheiß von Boisrigault gethan habe^°ber solche Art zu Schaden gekommen sei, so verlange er Abtrag desselben. 3. Im letzten pieardischen Zug.. . ^r König ihn. und andern Hauptleuten für den Heimzu« nur fiir zwanzig Tage gegeben. Da dieses der>nu..g e.ugegeu sei, und seine Knechte ihn Hierun. belangen, so verlange er Bezahlung für die übrigen zehn,i? betreffenden Monats. Der Procurator antwortet: i. Mir die erste Forderung sei der König den. KlägerP. ' schuldig, weil er die betreffenden Erben bezahlt habe. 2. Die andere Ansprache belangend, sei diew des Königs Gewalt und Liberalität, sie zu nehmen und zu geben; deßwegen sei er ...cht gehalten,.„ diesfalls Red und Antwort zn ertheilen. 3. Was die zehn Tage anbelange, so „syend gnugsan. bezaltinhalt der vereinung für iren hein.zug und fiir alles". Der Anstand ist nun in der Freundlichkeit