Druckschrift 
4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
Seite
410
Einzelbild herunterladen
 

410

August 1550.

Mouate habe der Procurator uicht genügend wiederlegeu könne»! dabei habe er, der Graf, sich er ^abrechnen zu lassen, was als bezahlt nachgewiesen werde. 6. Es sei nicht gebührlich noch anständig,Kriegsleuten die Munition an dein Sold abzuziehen und würde das den Kriegsproviantmeistein An a ^ ^die Knechte zu verderben. 7. Kosten und Interesse könne er deswegen verlangen, weil ihm s°lche^g"Ausbleibens des Soldes erlaufen seien, wie er in der Klage angezeigt habe. 8. In Bettesf dndesstats" und anderer Dinge, bezüglich welcher ihn der Procurator der March ungcnoß ma )enbcglaube der Graf, daß bis zur Volleildung des piemontesischen Handels diesfalls gar nichtssolle, wobei er seinen frühern bezüglichen Vorbehalt aufrecht erhalte. 9. Wenn der Procuratorseiner Antwort seine frühere Protestatio» erneuert habe und den Grafen ganz von der March culswolle, und meine, er sei rechtlich nicht gehalten ihm Red und Antwort zu geben, so sei solches ^ganz widrig. Der Graf verlange, daß ihm sein Recht und Passement zubekennt werde. Derduplicirt: 1. Es sei nicht zulässig, daß der Graf Richter in eigener Sache sei und daher denEid thue. Aus des Königs Schreiben ergebe sich, daß sich sein Befehl nicht weiter, als wie der ^laute, erstreckt habe. 2. Der Brief des Präsidenten von Cammerach zeige nicht, daßer ihn gehrrdie 450 Mann hineinzuschicken. 3. Aus der frühern Antwort sei klar, daß dein Grafen die Beso u>Obersten nicht zukomme und vielmehr dein König vergütet werden solle, was der Graf hierauf u» ^habe. 4. Da der König dem Grafen nicht befohlen habe, die 450 Knechte zu senden, so sei er an^ ^schuldig, deren Harnische zu vergüten, so wenig als ihre Besoldung. 5. Es werde sich nicht zeigen, ^ ^König für Sold mehr als dritthalb Monate schuldig sei; doch um Allem zu begegnen, möge un13. April an, an welchem die Schlacht geschehen sei, und womit der Monat ans-und angehe, al»gerechnet werden, was dann etwas mehr als dritthalb Monate ertrage. Dann sollen aber awerden die 1300 Franken für Munition, welche den betreffenden Kriegsleuten gegeben worden -den Musterherren unrecht gethan würde. 6. Der Procurator habe auch noch keinen Beweis dafürdaß der König die geforderten Kosten zu vergüten schuldig sei. 7. Was die andere Ansprache ^betreffe, die mit dein piemontesischen Krieg nicht zusammenhange, solle der Graf, ohne Erlaß eineUrtheils, voit der March abgewiesen werden. 8. Wenn der Procuratoranzeigunswps"habe, so sei er hiedurch nicht an seiner früher vorgebrachten Protestatio» gehindert,welichn prnund initeln (ungeachtet?) er doch zu einem beschluß verwillige und nachlasse" , daß den PartneiAnbringen Recht gehalten werde. Die Richter fragen nun die Parteien an, ob sie nicht» weiter ihaben, und ob sie einig seien, ihre Sache zum rechtlichen Ausspruche zu übergeben. Die Parteiiii ^ ^mit Ja. Die Richter ziehen dann in Betracht, wie der Graf in seiner Klage wiederholt deiner^ ^wäre ihm lieber, mit dein König auf dein Wege der Freundlichkeit, als des Rechts übereinzukom ^^ ^haben sich in Kraft des Friedens und damit ein Nrtheil vermieden würde, über ein Ruttel untersind zuletzt, doch von Seite der Richter des Königs nur auf die Bitte der eidgenössischen Nichter, ^ c»^einig geworden: Dem Grafen sollen 40,000 Franken bezahlt werden, und zwar 25 ,0001. November (Allerheiligen) in der Stadt Freiburg, und die übrigen 15,000 Franken ans dc-

folgenden 25. December (Weihnachttag) und zwar für Hauptgnt und Interessen; jedoch nur ^ ^ diesigpiemontesischen Kriegs, alle andern Forderungen sollen hierin nicht begriffen sein. Rat40,000 Franken soll der Graf verbunden sein, seine Hanptleute, Lieutenante, Fähnriche und murr ^ hjesAund Kriegsknechte zufrieden zu stellen. In Betreff aller andern Anforderung, die er an den Kömg