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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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August 1550.

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nur 16,425 Franken zu gebe». Der Graf könne daher höchstens einen Monatssold fordern, vomMärz bis 5. April, im Betrage von 10,674 Franken, und dann wieder einen solchen vom 5. April bisMai, im gleichen Betrage, und vom 5. Mai noch einen halben Monat für dieStillstehung" und den^zug, in welchem sie den Landleuten für ihre Nahrung nichts bezahlt haben, das betreffe 6337 Franken;b'e ganze Summe belaufe sich also auf 26,685 Franken. Hievon ziehe sich ab die erwähnte Zahlung von16,425 Franken. Dazu kommen noch 1300 Franken fiir Munition und Spieße des Königs, welche die^hnchen gehabt haben, wie das sich durch das Zeugniß des Obersten in Piemont ergebe, lind wiederb6l> Franken, die dem Grafen auf sein Versprechen, in Piemont dienen zu wollen, ausgerichtet worden seien;^ gehen daher von der obigen großen Summe 18,355 (sie statt 18,255) ^ranken ab, und bleibe der Königmir noch 8460 Franken schuldig. Daß nur 1200 Mann vorhanden gewesen seien, ergebe sich durch^Zeugniß der Herren von Anginen und von Lange (Langie?); auch werde der Graf selbst nicht in Abrede^en, daß seine Hauptleute, nämlich der Herr von Vauxmarcus und der Herr von Wippingen und viele andereder Schlacht heimgezogen seien. 6. Der Graf fordere Entschädigung wegen Kosten für Aufbrüche, Auf-^tung vo Briefen und Gnselschaften, zeige aber nicht, daß der König ihm hiefür etwas schuldig sei.^ Der Graf habe seine Knechte noch nicht befriedigt; der König sei stets bestrebt gewesen, dieselben in Billigkeitö" bezahlen; das aber sei durch die überschwenglichen Forderungen des Grafen verhindert worden, wobei er^rst 90,000, dann 100,000 Franken zuviel gefordert habe und jetzt eine .ibermäßige Summe hinstelle.^ Bei allen wegen Kriegssachen erfolgten Bezahlungen sei der König nie gewohnt gewesen, Kosten unddessen zu vergüten. 9. Der Vorschlag, den der König dem Grafen gemacht habe, sei, nach dein Bedttnken^ Procurators, mehr als ziemlich gewesen; der Graf aber habe denselben nicht annehmen wollen. 10. Auf. v°"i Grafen angezogenestat (und?) Pension" und vermeinte Verheißung und Anderes, das den piemontesischen^"bel nicht betreffe, soll gemäß des Friedens und zu Baden erfolgter Abschiede nicht eingetreten und diesesirgend melchenVorbehalt von der March hinweggewiescn werden. Auf dieses giebt der Graf, uach^"ommenem Verdank, folgende schriftliche Erwiederung: 1. Der Bcstellbrief gehe allerdings nur aufKnechte, aber König Franz habe ihm mündlich befohlen, darüber heraus anzunehmen, wie viele erNomine, unter Verheißung, ihn hiefür zu entschädigen. Das ergebe sich aus dem Briefe des PräsidentenCammerach, und Überhin erbiete er biefür seinen Eid, da er wegen Absterben des Königs dessen mündlicheicht anders beweisen könne. 2. Die später nach Cammerach beorderten 450 Knechte habe er Kraft'"""blichen (sie) Befehls dahin geschickt, die aber nicht angenommen, sondern genöthigt wurden, in eigenenwieder heimzuziehen obwohl sie nach dem Briefe des Präsidenten gleich nach ihrer Ankunft hättenMustert und bezahlt werden sollen; fiir diese Bezahlung reiche eine Krone für den Mann nicht aus; er sei. " unverstanden die 450 Kronen, wenn deren Bezahlung durch Quittungen nachgewiesen werde, abrechnen" ^n. Er wolle auch, zu Vermeidung langen Aufzuges, den Präsidenten sprechen lassen, ob sein Brief, , ^rch die Zuschrift eines Schreibers veranlaßt worden sei. 3. Der Graf hoffe auch seine Psiich.cn erfüllt, denstat" eines obersten Hauptmanns verdient zu haben, da er seinen Statthalter, Hauptleute undun Feld hatte, wenn er auch persönlich nicht anwesend gewesen sei; letzteres sei wegen wichtigenGästen der Fall gewesen, was den. König, laut den. Briefe des Präsidenten, hinreichend bekannt war.^ Schädigung für Harnische fordere er nur deßwegen, weil jene 450 Knechte zum zweiten Male nachbl '!"u^ch geschickt und immer wieder heimgewiesen wurden, wobei sie, um nicht aus derLifferung" zubehufs ihres Unterhaltes die Harnische verkaufen mußten. 5.. Die Forderung des Soldes fiir vier

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