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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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August 1550.

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Inbegriff der Zinse 10,195 Kronen. 7. Für die Gysclschaft und Leistungen, die während den sieben JahrenBetreff des aufgenommenen Geldes erfolgten, weil er die Zinse, auch einige verfallene Hauptsummen aufÄel und Tag nicht bezahlt habe, da er seine Ansprache am königlichen Hof und auf gemeinen Tagen zuVaden mit schweren Kosten verfolgen mußte, wie das augenscheinlich jetzt »och der Fall sei; auch für das,er den ihn besuchenden Fußboten und reitenden Boten (gegeben) habe, 4700 Kronen, mit den Interessen^45 Kronen. 8. Für die Ritte, die er mitsim stat" gethan, da er drei oder vier Monate dem Hof"achgeritten sei; auch für die Ritte, die erinhiu in postenwps", um seine Ansprache zu fordern, gethan^"be; auch für die Ritte, die seine Edelleute, auch inpostenwyß" oder sonstinhin" gethan haben, inbegriffen5'"ei Jahre, während welchen einer seiner Edelleutedinuen" geblieben sei, 7000 Kronen, mit dem Juteresse6450 Krone». 9. Für drei Züge, welche er in des Königs Dienst beritten, bewaffnet und wohlnsgebntzt"">tt vierzehn oder fünfzehn Dienern, in seinen eigenen Kosten (!) nach Landrecp, St. Desir (Dizier) undBologna gethan habe und dem König nachgezogen sei, welche Ritte sich in die fünfzehn oder sechszehn Monatekaufen, wofür er weder Sold noch Vergütung erhalten habe, 10,000 Kronen, mit den Interessen^,500 Kronen. Seine diesfälligen Dienste könne er nachweisen. 10. Seit vier oder fünf Jahren sei er aufTagleistungcn zu Baden mitsim stat", entweder persönlich oder durch seine Anwälte und Botschafterschienen, wie sich aus den Abschieden, die er ins Recht lege, zeige, um die Bezahlung seiner Ansprache zufördern. Für diesfällige Kosten und den Macherlohn der Abschiedbriefc fordere er 7500 Kronen, mit denl0,i95 Kronen. 11. Da seine Hauptlente von ihren unbezahlten Knechten des Soldes wegen angegriffen,""'ge zu Verderbniß, andere in schwere Kosten gerathen seien, so habe er ihnen Zahlungen geleistet. Auch" ^ wiederholt und an manchen Orten mit allen seinen Dienern und dem Troß von benannten Knechten^U'oten und verhaftet worden. Wegen des Schadens und der Versäumnis), die ihm und seinen Hauptlenten^'aus erwachsen seien, inbegriffen, was er denjenigen, welchen seine Herrschaften für die diesfalls aufgenommeneu. ^der verschrieben morden seien, geschenkt habe, damit ihm das Aufkündigungsziel, bei Einigen zum drittenverlängert und einige Zinse zum Hauptgut geschlagen werden, was er lieber mit großen Kosten gethanals durch seine Gläubiger seine Güter angreifen zu lassen, fordere er 9000 Kronen und keinen Zins12. Er fordere den Sold für drei Monate, die seine Knechte über die ersten drei Monate in Piemont^ '"U habx^ ,it Inbegriff des Schlachtsoldcs, wie die Eidgenossen damals besoldet waren, wie solches derDiyn, des Herrn von Revers Lütcuer, und andere französische Hanptleute seinen Hauptlenten undAchten, damit sie weiter dienen, zu St. Jac (?) verheißen haben, was später durch den Herrn von Anginem^"Anert?), des Königs Statthalter in Piemont, in Beisein des Herrn von St. Julian, damaligem Obersten^ Eidgenossen bestätigt worden sei. Hiefür fordere er 8000 Kronen, mit den Interessen 10,800 Kronen,"thlgen Falls wolle er diese Zusage und dereit Bestätigung erweisen. Wenn nun der Procurator des Königs,. M auf den Frieden ihm nicht antworten wolle, so glaube er, es solle ihm diese Anforderung ohne Verzugsein werden und zwar mit allem Kosten und Schaden. Der Procurator antwortet: Er erinnere an

sichern Einwendungen, bei denen er zufolge seines Befehls verbleibe und zwar um so mehr, als der^ "i "icht nach eidgenössischer Art bestellt worden sei, sondern wie die Landsknechte, weßhalb er sich der»icht bedienen könne, lieber den Vorbehalt der Forderungen, welche von den Pensionen herrühren,der "^t Z" redeit. Da der Graf des Königs Orden angenommen habe, so gehöre die Angelegenheitsich ^'^oneii und desstats" an den König und nicht auf die March. Der Graf erwiedert: Wenn er""ch wie die Landsknechte habe bestellen lassen, so schade ihm doch dieses nicht; er habe das zu Gefallen