402
August 1550.
Er hoffe also den geforderten Monatssold (gemäß der Vereiuuug könnte er den Sold für drei Mouabverlangen) zu erhalten, es wäre denn, daß der Procurator seine Entgegnungen nunmehr erweisen könnte.Der Procurator erwiedert neuerdings: Seit dem Zuge nach Carra sei ein (Freiburg: viele) Marchtaggehalten worden, auf welchem des Klägers Vater in Betreff seiner Ansprache geschwiegen habe; es sei dannein Urtheil erfolgt, daß diejenigen Ansprecher, welche ihre Forderungen damals nicht vorgebracht haben,abgewiesen sein sollen, was auf den jetzigen Kläger anzuwenden sei. Der Vater desselben habe auch imJahre 1530 einige Bezahlungen empfangen und hiefür guittirt. Es sei hieraus zu schließen, daß er auch füi dieseAngelegenheit bezahlt worden sei. Damals haben auch zwei Aufbrüche in der Eidgenossenschaft stattgefunden,einer für den heiligen Bund unter dem Befehl des Müssers, und einer für den König. Wäre Baptista einHauptmann des Königs gewesen, so würde er seinen Bestellbrief vorweisen können; da das nicht dn ^asei, so sei anzunehmen, er sei vom heiligen Bunde bestellt worden. Wegen der Gefahr sei den HauptluiMdes Königs bei Verlust der Bezahlung geboten worden, nicht über Carra, sondern durch das Wallis sich zum lec)ttttZug zu begeben. Dem haben alle gehorcht, mit Ausnahme von Ammann Troger und Martin Gisler, die ü'0Carra gezogen, dort geschlagen und nachher ans einem Marchtage mit ihrer Ansprache abgewiesen worden stiemWenn sie aber auch etwas erhalten hätten, so wäre das aus besonderer Gnade und wegen der Gevattelschm /bei welcher Ammann Troger betheiligt gewesen sei, geschehen. Zudem sollre von der Zusage nicht bloß umAbschrift, sondern das Original vorliegen; dieses möge bei der Bezahlung zurückgegeben worden sein. WäuBaptista des Königs Hauptmann gewesen, so hätte er auch nach altem Gebrauch auf den Zug hin stmuerhalten, daß er entschädigt sein würde, (denn der Marsch von Bellen; bis Carra sei nicht so weil, la>hiefür ein Monat nöthig gewesen wäre). (Das eingeklammerte fehlt bei Freiburg.) Nirgends werde sich zeub'Mdaß andere Hauptleute siir diesen Zug bezahlt worden seien. Gemäß beim Stadtschreiber von Solothm'Mdamaligem Marchschreiber, eingezogener Erkundigung sei dem Hauptmann Troger gar kein Urtheilworden. Baptista sei damals auch erschienen (!), habe aber seine Forderung nur siir 300 Knechte gub ^und nichts Anderes erlangen mögen, als daß ihm 100 Kronen angeboten worden seien, wie ein m>benannten Stadtschreiber dem Procurator gegebener Zedel allsweise. Es finde sich auch nicht, daß " ^Köllig (sonst) gcdieilt hätte oder mit andern Hauptleuten in des Königs Kammer aufgezeichnet und registuworden wäre. Ein Schreiber des Königs habe ihm auch ein Zeugniß zugestellt, daß die italienischen Haupt <>>nicht im Brauch gehabt haben, den Sold ihrer Knechte zu empfangen, sondern wie die Franzosen bch" 'worden seien; von den Knechten sei nun aber niemand auf Marchtagen mit Forderungen aufgetreten. -'diese» Gründen sei der Kläger abzuweisen. Letzterer replicirt: Anbelangend den Marchtag, auf welchemVater die Forderung geringer gestellt habe, so möge er auf demselben erschienen sein „lindufzug die Verheißung zu lest erworben, deren, wie hievor ist geredt, ein glonbsame copp erzeigt hal^ ,darum aber sei seine Ansprache nicht verschienen. Es zeige sich auch nirgends, daß er für diesen 5>ug 'deil Monat eineil einzigen Pfenning erhalten habe. Wenn damals auch zwei Aufbrüche stattgehabt ^ /so ergebe sich doch aus dem Umstände, daß Baptista mit Ammann Trogcr und Andern, dieMaßen Hauptleute des Königs waren, den Aufbruch gethan, und daraus, daß ihm später Maign'tBoisrigault versprochen habeil, ihn abzufertigen, wie sie andere Hauptleute bezahleil werden, daß ^König zugezogen sei. Der Bestellbrief, wie schon angeführt worden, sei ihm genommengefangen war, und das Original der Verheißung sei auf dein früher» Tage bei den Richtern zu ^ ^belassen worden. Es zeige sich auch, daß Ammann Troger und Andere, anstatt daß sie auf einem Ma>c